Klassenarbeiten und Klausuren

  • Guten Abend,

    mich würde es interessieren, wie die Regelungen der schriftlichen Überprüfung bei euch an den Schulen wie Berufskollegs etc geregelt ist. Die Mitteilung der Bezirksregierung hieß einerseits, dass Klassenarbeiten die im ersten Halbjahr geschrieben wurden, nicht nachgeholt werde müssten und es zu einer Reduzierung im zweiten Halbjahr kommt.

  • Falls mit etc auch die anderen Schulformen gemeint sind: bei uns an der Gesamtschule sind die Klassenarbeiten aus dem ersten Halbjahr “verfallen”. Wir hätten einen Antrag stellen können, um die KA im 2 Halbjahr nachschreiben zu können, aber ich hatte genug kleine schriftliche Überprüfungen, sodass dies nicht nötig war. Bzgl. Der Arbeiten im zweiten Halbjahr gabs noch keine Infos. Ich hoffe aber dass wir alle KAs schreiben können (zumindest bei den 10ern. Bei den kleinen ist das sonst nicht soooo tragisch und die Oberstufe wird sicher ganz normal schreiben können), da eine ZAP Vorbote bestehend aus einer KA wirklich mehr als anfechtbar ist...

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • In den VZ-Bildungsgängen am BK haben wir fast alle Fächer schriftlich. Daher ist aber auch die Zahl sehr begrenzt. 1 pro Halbjahr muss, 2 kann. 1 pro Halbjahr sollte erfüllbar sein. Wir dürfen ja auch digital schreiben lassen.


    Daher habe ich selbst gar kein Problem.

    Im Zweifel für die Schüler - wenn es da schief geht/Probleme gibt, findet sich immer eine Möglichkeit, dass auszugleichen. Ich gewichte auch schriftliche Abgaben stärker, wenn ich merke, dass sie selbst und eigenständig angefertigt wurden.

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