Schulöffnungen - alle Bundesländer (Stand: 11.02.2021)
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Das Pangolin
Hat den Titel des Themas von „Schulöffnungen - alle Bundesländer (Übersicht)“ zu „Schulöffnungen - alle Bundesländer (Stand: 11.02.2021)“ geändert. -
Ist schon wieder überholt. In Hessen sollen neben den Abschlussklassen auch noch die 12 er ein Jahr vor dem Abi in den Präsenzunterricht.
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Danke für die Übersicht.
Großenteils betrifft es ja alles die Grundschulen, unsereiner nicht. Na warten wir´s mal ab.
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In NRW ist das was steht auch nicht so ganz korrekt. Da sind auch Abschlussklassen dabei und somit ist am BK fast alles wieder zurück...
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Da sind auch Abschlussklassen dabei und somit ist am BK fast alles wieder zurück...
Aber klar geordnet nach Priorität, bzw. Nach Datum der Abschlussprüfung und auch eigenes Ermessen lese ich in dem Zuge dort.
Also kein muss.
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Aber klar geordnet nach Priorität, bzw. Nach Datum der Abschlussprüfung und auch eigenes Ermessen lese ich in dem Zuge dort.
Also kein muss.
Das stimmt. Deswegen: bin gespannt was unsere SL beschließt. Letztes Jahr ging wegen der Teilung für die Abschlussprüfungen kaum noch Unterricht, weil fast alle in Aufsichten saßen.
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Diese Übersicht ist m. E. viel zu ungenau. Für fast alle BL stehen ja auch nur die Grundschulen drin und was für alle anderen Schulformen gilt, fehlt.
In Niedersachsen sind ja schon seit nach den Weihnachtsferien, also seit dem 11.01., der Abiturjahrgang und die Abschlussklassen (10. und teilweise 9. Klassen) im Wechselunterricht wieder in den Schulen, die Grundschulklassen seit dem 18.01. ebenfalls im Wechselmodell und die BBSn konnten selbstständig entscheiden, welche Bildungsgänge von denen, die dieses Jahr noch Abschlussprüfungen haben werden, in geteilten Klassen wieder in die Schule kommen sollten. Dabei bleibt es erstmal bis Ende Februar.
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Was sind denn "Märzferien"?
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Was sind denn "Märzferien"?
Iin Hamburg gibt es keine Osterferien, stattdessen aber "Frühjahrsferien", die immer im März liegen.
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Iin Hamburg gibt es keine Osterferien, stattdessen aber "Frühjahrsferien", die immer im März liegen.
Sind dann um Ostern herum bewegliche Feiertage, oder wie? Ostern ist ja für das Christentum jetzt nicht ganz unwichtig .
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Sind dann um Ostern herum bewegliche Feiertage, oder wie? Ostern ist ja für das Christentum jetzt nicht ganz unwichtig .
Karfreitag und Ostermontag sind doch eh gesetzliche Feiertage. Warum dann "darum herum" unbedingt noch bewegliche Ferientage sein sollten, erschließt sich mir nicht, muss ich sagen (bzw. ich weiß nicht, was du mit "bewegliche Feiertage" meinst; Karfreitag, Ostern u. a. Feiertage sind doch immer beweglich?!)
In Hamburg gibt es übrigens meines Wissens keine beweglichen Ferientage, genausowenig wie in Niedersachsen, Bremen,...
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Stimmt, gerade auf Wikipedia nachgeschaut; da steht, dass es in ein paar Bundesländern keine beweglichen Ferientage gibt, darunter die von dir genannten.
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Klingt so, als wäre hier alles zu in Hamburg. Wir haben geöffnet, zwar in abgespeckter Version, aber es sind genug Kinder da, auch nachmittags.
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Berlin vermeldet:
Ab dem 22. Februar gilt:
- Die Präsenzpflicht bleibt für Schülerinnen und Schüler weiterhin ausgesetzt.
- Notbetreuung in der Primarstufe (bzw. in der Jahrgängen 1-6) wird angeboten.
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 finden täglich mindestens 3 Unterrichtsstunden in festen halbierten
Lerngruppen statt, gemessen an der Klassenstärke (Unterricht wie im Alternativszenario gemäß
Handlungsrahmen 2020/21)
oder
nach schulischer Entscheidung im Benehmen mit der Schulkonferenz Unterricht in festen, halbierten
Lerngruppen und mindestens Abdeckung der Stundentafel innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtswochen (Wechselmodell).
Für die Abschlussjahrgänge an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und beruflichenSchulen (Jahrgangsstufen 10 und 12 an Gymnasien; Jahrgangsstufen 10 und 13 an
ISS/Gemeinschaftsschulen bzw. Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt; Jahrgangsstufe 13 an beruflichen Gymnasien, letztes Ausbildungsjahr duale Ausbildung, Ausbildungsgang IBA)
entscheiden die Schulleitungen in Abstimmung mit der Gesamtelternvertretung und im Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht bzw. an den beruflichen Schulen im Einvernehmen mit der
Schulaufsicht, ob diese vor Ort in der Schule in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) oder
ausschließlich im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause unterrichtet werden.
- Praktika finden nicht statt. Es gibt Ersatzleistungen.
- Prüfungen finden statt; Klassenarbeiten und Klausuren können in Präsenz geschrieben werden,
wenn die Hygienevorschriften und insbesondere ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten
werden.
- Es besteht in allen Jahrgangsstufen für das Personal und die Schülerinnen und Schüler die Pflicht, auf
dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auf den Freiflächen kann darauf verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
- Zusätzlich erfolgen weiterhin nach schulischer Entscheidung Präsenzangebote für Schülerinnen und
Schüler, die sozial benachteiligt sind oder keine geeigneten Lernmöglichkeiten zu Hause haben.
- Schulen und Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung treffen Regelungen in Abstimmung mit der Schulaufsicht.
- Der Haus- und Krankenhausunterricht findet in Abstimmung mit der Schulaufsicht statt.
- An Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt kann abhängig von der Lerngruppengröße auf deren Halbierung in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht verzichtet werden.
- Abweichungen von den o. g. Regelungen sind insbesondere für die Kollegs und Abendgymnasien im
Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht möglich.
Schulen organisieren, soweit wie möglich, einen gestaffelten Unterrichtsbeginn, ggf. auch in Abstimmung mit benachbarten Schulstandorten, um die Frequenzen in den öffentlichen Verkehrsmitteln und
auf dem Schulweg deutlich zu reduzieren
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