Verbindlichkeit "schulinterner Lehrplan"

  • Hallo zusammen,


    eine kurze Frage: An meiner neuen Schule gibt es für eines meiner Fächer in einer bestimmten Schulart einen "schulinternen Lehrplan" der vor meiner Zeit von der Fachschaft abgesegnet wurde. Dieser "schulinterne Lehrplan" entspricht in keinster Weise dem Bildungsplan für dieses Fach in dieser Schulart. Inwiefern kann ich gezwungen werden, mich an so etwas zu halten? (Aufklärungsarbeit leisten habe ich versucht und stieß leider auf taube Ohren.)


    Meines Wissens darf mir auch überhaupt nicht vorgeschrieben werden, was ich wann und wie unterrichte (solange ich mich an den Bildungsplan halte, natürlich). Gehe ich richtig in dieser Annahme?


    Vielen Dank für eure Hilfe,

    Mrs Pace

  • Meinst du das Schulcurriculum? Oder einen Stoffverteilungsplan?


    Für ersteres gilt in BW:

    https://km-bw.de/Kultusministe…hule/Neue+Seite+_+Glossar

    Danke dir für den Link! Das ist auf jeden Fall schon mal gut zu wissen.


    Ich habe offen gestanden gar keine Ahnung, was genau gemeint ist. Aber es ist gewünscht, dass wir genau das unterrichten, was in diesem schulinternen "Lehrplan" steht.


    Ich bin mit meinem Unterricht (unwissend der Tatsache, dass es so einen schulinternen Lehrplan überhaupt gibt) davon abgewichen und habe mir eine mega Schelte (per Mail) dafür abholen dürfen. Inklusive Gesprächstermin mit der gesamten Fachschaft um das "Problem" zu lösen.

  • Das Schulcurriculum ist natürlich verpflichtend, denn dort werden ja 1/4 der Stunden geregelt. Da die Bildungspläne immer zwei Jahre zusammenfassen, muss natürlich auch dort die schulinterne Regelung eingehalten werden. Sonst wäre es ja nicht möglich, die Klassen bei der Profilwahl zu mischen, und Lehrerwechsel nach einem Schuljahr wären auch problematisch.


    Wenn aber mit der internen Regelung der Bildungsplan nicht abgedeckt wird, dann gilt natürlich zunächst der Bildungsplan. In dem Fall sollte aber auf jeden Fall innerhalb der Fachschaft eine Änderung der Regelung angestrebt werden.


    Für dieses Schuljahr wurden wir im Sommer angewiesen, uns in Parallelklassen auch auf einen gemeinsamen Stoffverteilungsplan bzw. zumindest eine gemeinsame Reihenfolge zu einigen, damit wir im Falle von Fernunterricht gemeinsam Material erstellen können (keine Pflicht, aber hilfreich) und damit am Schuljahresende in allen Parallelklassen die gleichen Themen weggelassen werden, wenn wir wegen Corona nicht alle Inhalte schaffen.


    LG DFU

  • Sehe ich auch so. Grundlage des Unterrichts ist der Bildungsplan, dessen Inhalte zunächst verpflichtend sind. In einem schulinternen Curriculum kann dann z.B. die Reihenfolge der Themen oder besondere Schwerpunkte festgehalten werden, die auch über die Inhalte des Bildungsplans hinausgehen dürfen.


    Meines Wissens darf mir auch überhaupt nicht vorgeschrieben werden, was ich wann und wie unterrichte (solange ich mich an den Bildungsplan halte, natürlich). Gehe ich richtig in dieser Annahme?

    Grundsätzlich sind auch (rechtmäßige) Beschlüsse der Fachschaft bindend für die Unterrichtsgestaltung. Das gilt auch dann, wenn man selbst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht an der Schule war. Insofern ist die Annahme so pauschal nicht richtig. Wenn das interne Curriculum aber wirklich im Widerspruch zum Bildungsplan stehen sollte, dann muss das natürlich thematisiert und abgeändert werden.


    PS: Was die Fachschaft genau beschließen darf und was nicht, ist i.d.R. aus dem Schulgesetz und ggf. aus dem Bildungsplan des jeweiligen Faches abzulesen. In Niedersachsen dürfte sie z.B. die Themenreihenfolge und Grundsätze zur Bewertung festlegen, aber keine genauen Ausgestaltungen der Unterrichtsstunden, die in der pädagogischen Verantwortung der einzelnen Lehrkräfte bleibt.

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich sind auch (rechtmäßige) Beschlüsse der Fachschaft bindend für die Unterrichtsgestaltung. Das gilt auch dann, wenn man selbst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht an der Schule war. Insofern ist die Annahme so pauschal nicht richtig. Wenn das interne Curriculum aber wirklich im Widerspruch zum Bildungsplan stehen sollte, dann muss das natürlich thematisiert und abgeändert werden.

    In NRW ist es Aufgabe der Schulleitung, einen im Widerspruch zu den Bildungsplänen stehenden, dann ja unrechtmäßigen Beschluss einer FK zu beanstanden. Wieso eine ganze Fachschaft hier aber ggf. einen "falschen" Beschluss fasst, wundert mich dann doch.

  • Wieso eine ganze Fachschaft hier aber ggf. einen "falschen" Beschluss fasst, wundert mich dann doch.

    Lange nicht mehr an der Schule gewesen? :) Oder immer an der richtigen Schule?


    Etwas anderes Beispiel: Bei mir an der Schule gibt es eine "naturwissenschaftliche FK", da es zig Spezialfächer gibt. Die hatte, bevor ich angefangen bin, eine didaktische Jahresplanung in einem Fach, die dermaßen gegen den Bildungsplan war, dass ich damit keinen einzigen UB machen konnte. Also musste ich das Ding umschreiben. Nach Abschluss meiner Ausbildung wollte der Fachkollege, der die alte didaktische Jahresplanung erarbeitet hatte, wieder zu der vollkommen falschen zurückkehren. Die FK hätte zugestimmt, da sie wenig Einblicke in dieses spezielle Fach hatte. Lies sich nur sehr umständlich verhindern (und vermutlich war es auch hilfreich, dass der stellvertretende Schulleiter in der FK saß).


    Will sagen: Manchmal reicht ein "Alphatier", um Beschlüsse - auch falsche - durchzudrücken.

    • Offizieller Beitrag

    Lange nicht mehr an der Schule gewesen? :) Oder immer an der richtigen Schule?


    Etwas anderes Beispiel: Bei mir an der Schule gibt es eine "naturwissenschaftliche FK", da es zig Spezialfächer gibt. Die hatte, bevor ich angefangen bin, eine didaktische Jahresplanung in einem Fach, die dermaßen gegen den Bildungsplan war, dass ich damit keinen einzigen UB machen konnte. Also musste ich das Ding umschreiben. Nach Abschluss meiner Ausbildung wollte der Fachkollege, der die alte didaktische Jahresplanung erarbeitet hatte, wieder zu der vollkommen falschen zurückkehren. Die FK hätte zugestimmt, da sie wenig Einblicke in dieses spezielle Fach hatte. Lies sich nur sehr umständlich verhindern (und vermutlich war es auch hilfreich, dass der stellvertretende Schulleiter in der FK saß).


    Will sagen: Manchmal reicht ein "Alphatier", um Beschlüsse - auch falsche - durchzudrücken.

    Dann ist das Alphatier aber nicht der/die SchulleiterIn. Und ja, wenn es danach geht, war ich immer an der richtigen Schule. :)

  • Das Schulcurriculum ist verpflichtend, vorausgesetzt es beachtet den Bildungsplan. Wird dieser nicht beachtet solltest du auf jeden Fall auch sicherstellen, dass euer Curriculum geändert wird, bist aber zunächst daran gebunden den Bildungsplan zu beachten. Nur der Teil, den Schulen frei entscheiden dürfen musst du halt irgendwie dennoch ebenfalls unterbringen, was in dem Fall schwierig ist, deshalb Bedenken an SL, im Zweifelsfall schriftliche Anweisung anfordern, um eine Basis für eine Remonstration zu schaffen und damit den Änderungsprozess anzustoßen.


    Ich gehe an der Stelle aber gerade davon aus, dass es sich um einen Teil des Schulcurriculums handelt und nicht nur um einen Beschluss der Fachkonferenz. Ist das denn so?


    EDIT:Gerade gelesen, dass das unklar ist. Also im Zweifelsfall SL ins Boot holen, wenn die Fachschaft sich quer stellt und auf Änderung des Fachkonferenzbeschlusses dringen. Zumindest der SL sollte klar sein, dass ein solcher den Bildungsplan zu beachten hat.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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