Ich streue ganz häufig BBB-Kurzumfragen ein - in 3 Sekunden erstellt, in 3 Sekunden beantwortet.
Nicht so nett wie strahlende Schülergesichter, aber praktikabel.
Kurze Frage- was sind BBB-Kurzfragen?
Ich streue ganz häufig BBB-Kurzumfragen ein - in 3 Sekunden erstellt, in 3 Sekunden beantwortet.
Nicht so nett wie strahlende Schülergesichter, aber praktikabel.
Kurze Frage- was sind BBB-Kurzfragen?
BBB_ BigBlueButton
Tja, und die Nachbarschaft beschwert sich über nicht ausreichenden digitalen Unterricht - weißte Bescheid...
Ich mache im Hauptfach prinzipiell VK/AK (Fremdsprachenunterircht, da sind wir auf das tatsächlich miteinander Sprechen angewiesen), in den Nebenfächern wechsle ich nicht zuletzt auch als Entlastung für die SuS asynchrone Wochenstunden (Projektarbeit mit festen Abgabefristen, wobei ich bei Fragen auch über VK erreichbar bin während der Unterrichtstunden, sonst per Mail/Chatnachricht im LMS) mit synchronen Stunden (VK zu Unterrichtsbeginn, Aufgabenstellung ausgeben, VK am Ende der Bearbeitungszeit zur mündlichen Besprechung). Wenn alle ihre Kameras eingeschaltet hätten, würden mir wohl noch mehr SuS rausgekickt werden, insofern bin ich ganz froh, dass wir das vorrangig als Audiokonferenzen machen. Wenn ich sie mal wieder sehen will, dann gibt es z.B. - Unterstufe-eine kleine Kamerachallenge ("Wenn um 10:05 Uhr mindetens x SuS die Kamera eingeschaltet haben erlasse ich eine HA, sind es y SuS erlasse ich zwei HA und wenn ALLE die Kamera kurz anhaben ist heute ein hausafgabenfreier Tag."). Das klappt super und sorgt für große Freude bei den SuS. Wer nur als Name ohne Wortbeitrag an der VK teilnimmt muss zumindest schriftlich im Chat antworten auf Nachfrage oder - wenn ich mal kurz alle um Rückmeldung bitte- die Hand heben-, wer auch das nicht macht muss damit rechnen nach dem Unterricht von mir die Aufforderung zu erhalten mir eine Telefonnumer zu senden unter der ich ihn/sie am Nachmittag telefonisch erreichen kann für eine kurze mündliche Abfrage zu den Stundeninhalten. Praktisch habe ich das bislang nur bei meinen 8ern zum Einsatz bringen müssen. Seitdem sich bei denen rumgesprochen hat, dass ich das wirklich ernst meine und durchziehe und auch keine Ausreden zulasse, sind urplötzlich ganz viele bis dahin verschollene/funktionsuntüchtige Mikros aufgetaucht bzw. konnten wundersamerweise doch noch dem Tod entrissen werden und die SuS arbeiten in der VK mündlich deutlich normaler mit. Ansonsten lasse ich die SuS sich auch viel gegenseitig aufrufen. Das erhöht meiner Erfahrung nach in bestimmten Gruppen ganz deutlich die Quote funktionstüchtiger Mikrofone und stabiler Internetverbindungen. Ich habe mich inzwischen weitestgehend daran gewöhnt ohne Bildimpuls arbeiten zu müssen, ich spiele aber halt auch vor allem selbst Präsentationen oder digitale Lehrwerke ein, so dass ich keine Kamera parallel angestellt habe. Insofern bin auch ich nur punktuell mal zu sehen, genau wie meine SuS.
Weil wir müssen ... (und weil man vorher oft nicht weiß,wie es läuft, manchmal ist es ja doch gewinnbringend).
Wieso müsst ihr? Habt ihr keine pädagogische Freiheit?
das sowieso. Aufgaben nur mit verpflichtender Abgabe.
Das seh ich widerum anders. Ich kann es gar nicht leisten, den ganzen Krempel zu sichten. Ich mache das nur sporadisch.
Das seh ich widerum anders. Ich kann es gar nicht leisten, den ganzen Krempel zu sichten. Ich mache das nur sporadisch.
Nur weil die Abgabe verpflichtend ist, musst du den Krempel ja nicht sichten.
Wenn ich keine VK anbiete und darüber eine Anwesenheit prüfen kann, dient die verpflichtende Abgabe als Überprüfung anwesend/nicht anwesend.
Ich schaue mir aber grob immer an, was so drin ist, damit ich meinen weiteren Unterricht entsprechend gestalten kann.
Okay, das sollen wir nicht tun (Ansage von SL), denn wenn die SuS etwas abgeben, sollen sie auch Feedback bekommen. Deswegen lade ich Musterlösungen hoch und biete Fragestunden als Videokonferenz an. Wer das nicht annimmt und mich nicht per Mail über Probleme informiert...Oberstufe erfordert Eigenaktivität.
Wieso müsst ihr? Habt ihr keine pädagogische Freiheit?
Die SL hat angeordnet, das Ministerium augenscheinlich die rechtl. Grundlagen geschaffen.
denn wenn die SuS etwas abgeben, sollen sie auch Feedback bekommen.
ich mache das genauso wie im Präsenzunterricht: ich hake ab, wer es (nicht) gemacht hat, und sporadisch schaue ich mir Schülerabeiten genauer an. Ich lasse im Präsenzunterricht ja auch nicht jede Quelleninterpretation und jede Übersetzung vorlesen.
Fragen zu ihren Arbeitsergebnissen können sie natürlich stellen, allgemeine Tipps gebe ich auch, wenn mir auffällt, was öfters falsch gemacht worden ist.Auch eien Musterlösung lade ich hoch.
Aber jedem ein persönliches Feedback zu geben schaffe ich ja analog auch nicht, wer also ist so blauäugig, das von mir im Distanzunterricht zu verlangen?
ich mache das genauso wie im Präsenzunterricht: ich hake ab, wer es (nicht) gemacht hat, und sporadisch schaue ich mir Schülerabeiten genauer an. Ich lasse im Präsenzunterricht ja auch nicht jede Quelleninterpretation und jede Übersetzung vorlesen.
Fragen zu ihren Arbeitsergebnissen können sie natürlich stellen, allgemeine Tipps gebe ich auch, wenn mir auffällt, was öfters falsch gemacht worden ist.Auch eien Musterlösung lade ich hoch.
Aber jedem ein persönliches Feedback zu geben schaffe ich ja analog auch nicht, wer also ist so blauäugig, das von mir im Distanzunterricht zu verlangen?
Dito. Ich bin auch nach wie vor SEHR froh um unsere SL, die uns da maximale Freiheiten lässt und schon im Frühjahr deutlich verlauten ließ "Egal welches Modell uns das Ministerium aufzwingt, Sie arbeiten gefälligst so, dass Sie möglichst wenig Zusatzstunden machen müssen."
Die SL hat angeordnet, das Ministerium augenscheinlich die rechtl. Grundlagen geschaffen.
Ah, ok. Hier in Hessen unterliegen laut Schulgesetz Methode und Medien der pädagogischen Freiheit.
Ah, ok. Hier in Hessen unterliegen laut Schulgesetz Methode und Medien der pädagogischen Freiheit.
Bin ich bisher bei uns auch davon ausgegangen, allerdings standen in den letzten Mitteilungen (KMS) des Mysteriums halt auch drin, dass die SL digitale Unterrichtsmethoden bis hin zur Videokonferenz anordnen kann. Das Argument "Meine Ausstattung gibt das daheim nicht her" wurde mit "Kommen Sie in die Schule, da stehen Geräte" entkräftet ...
"Kommen Sie in die Schule, da stehen Geräte" entkräftet ...
Tja, wenn das so einfach wäre. Bei uns geht ganz viel eben nur mit privaten Geräten von zuhause, weil wir ja nicht mal WLAN oder Kameras in der Schule haben, also würden wir unsere SL bei so einer Antwort wohl auslachen.
Wir haben gerade 80 Notebooks (allerdings noch ohne Festplatten) bekommen und ich hatte gehofft, dass die für solche Dinge eben genau geeignet werden. Blöd nur, dass keine Kameras eingebaut sind.
Bin ich bisher bei uns auch davon ausgegangen, allerdings standen in den letzten Mitteilungen (KMS) des Mysteriums halt auch drin, dass die SL digitale Unterrichtsmethoden bis hin zur Videokonferenz anordnen kann. Das Argument "Meine Ausstattung gibt das daheim nicht her" wurde mit "Kommen Sie in die Schule, da stehen Geräte" entkräftet ...
Wenn es Geräte in der Schule geben würde...
bei uns fehlen Glasfaserkabel und wenn 10 Notbetreuungskinder im Netz sind, komme ich nicht mehr hinein (letzte Woche ausprobiert, ich saß zwischen meinen Präsenzunterrichtsstunden meiner Leistungskurse unnütz herum).
und wenn 10 Notbetreuungskinder im Netz sind,
Welche ein Luxus, dass die bei euch reinkönnen. das gibts bei uns auch nicht. Habe zwar mal angeboten, dass die zumindest Videokonferenzen gerne im PC-Raum machen könnten, aber dafür fühlt sich dann auch niemand wirklich zuständig.
Welche ein Luxus, dass die bei euch reinkönnen. das gibts bei uns auch nicht. Habe zwar mal angeboten, dass die zumindest Videokonferenzen gerne im PC-Raum machen könnten, aber dafür fühlt sich dann auch niemand wirklich zuständig.
Es gibt im Ganztagsbereich 5 PCs, ein paar versuchen es über eigene Geräte, die Schüler rufen nur ihre Aufgaben ab bzw. laden hoch.. Die PC-Räume werden umgebaut, damit es zukünftig klappt. (Ich hoffe trotzdem, dass es keine 3. Welle gibt.)
Immerhin sind wir ein Gymnasium.
Weil wir müssen ... (und weil man vorher oft nicht weiß,wie es läuft, manchmal ist es ja doch gewinnbringend).
Eine Rechtsgrundlage, die Lehrkräfte in Bayern verpflichtet kenne ich nicht. Du solltest Dir das KMS zeigen lassen.
Das KM schreibt auf:
https://www.km.bayern.de/allge…b-an-bayerns-schulen.html (Aufruf 07.02.2021 um 20.42)
Je nach Anlass und Lernsituation gibt es im Distanzunterricht verschiedene Wege, um miteinander zu kommunizieren. Einige Beispiele haben wir hier zusammengestellt. Dabei kommen an der einzelnen Schule jeweils die die Kommunikationsmittel zum Einsatz, die für die Situation vor Ort am besten geeignet sind. Die Lehrkräfte können am besten entscheiden, welches Werkzeug sie für ihre Klasse für das jeweilige Lernziel für am besten geeignet halten.
Hier steht im letzten Satz "können".
Bei uns z.B. in den Hinweisen durch den Ministerialbeauftragten (MBR 006 2021 Hinweise zum Distanzunterricht vom 28.1.):
"Wenn die entsprechenden Voraussetzungen für den Distanzunterricht vorliegen (vgl. § 19 Abs.4 BaySchO), ist die Lehrkraft verpflichtet, Distanzunterricht zu erteilen. Bei der Erteilung von Distanzunterricht hat die Lehrkraft grundsätzlich die Wege der elektronischen Kommunikation zu nutzen (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 2 BaySchO).
Die konkrete Ausgestaltung des Distanzunterrichts hängt dabei von den vorhandenen Ressourcen vor Ort ab. Soweit die technischen Voraussetzungen an der jeweiligen Schule vor Ort erfüllt sind, gehört zum Distanzunterricht insbesondere der Einsatz digitaler Werkzeuge. Die Schulleitungen können verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen, sofern deren Verwendung an der Schule vereinbart wurde (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).
Abhängig von den Ressourcen vor Ort kann die Lehrkraft beispielsweise zur Nutzung niederschwelliger Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Messenger) bis hin zur Nutzung von Videokonferenzwerkzeugen verpflichtet werden, um den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial/-stoff bereitzustellen oder zu kommunizieren. Mit Rücksicht auf die informationelle Selbstbestimmung der Lehrkraft, aber auch im Hinblick auf deren pädagogische Freiheit, wie sie digitale Kommunikationswerkzeuge im Einzelnen nutzt, ist beim Einsatz von Videokonferenzen die Übertragung des eigenen Bildes der Lehrkraft per Videobild optional vorgesehen. D. h. es besteht keine Verpflichtung, das eigene Videobild zu übertragen."
und in den "FAQ zur Durchführung von Distanzunterricht vom 14.12.2020" des Ministeriums (und das ist soweit ich weiß ein KMS) steht fast wörtlich das Gleiche:
" Wenn die Voraussetzungen des Distanzunterrichts vorliegen (§ 19 Abs. 4 BaySchO), ist die Lehrkraft verpflichtet, Distanzunterricht zu erteilen. Bei der Erteilung von Distanzunterricht hat die Lehrkraft grundsätzlich die Wege der elektronischen Datenkommunikation zu nutzen (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 2
BaySchO).
Die konkrete Ausgestaltung des Distanzunterrichts hängt unter anderem von den Ressourcen vor Ort ab. Soweit die technischen Voraussetzungen an der jeweiligen Schule vor Ort erfüllt sind, gehört zum Distanzunterricht insbesondere der Einsatz digitaler Werkzeuge. Die Schulleitungen können im
Rahmen ihres Direktionsrechts verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).
Abhängig von den Ressourcen vor Ort kann die Lehrkraft beispielsweise zur Nutzung niederschwelliger Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Messenger) bis hin zur Nutzung von Videokonferenzwerkzeugen verpflichtet werden, um den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial/-stoff bereitzustellen und mit diesen distanzunterrichtlich zu interagieren. Mit Rücksicht auf den Schutz der Lehrkraft, aber auch im Hinblick auf deren pädagogische Freiheit, wie sie digitale Kommunikationswerkzeuge im Einzelnen nutzt, ist beim Einsatz von Videokonferenzen die Übertragung des eigenen Bildes der Lehrkraft per Videobild optional vorgesehen"
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