Beiträge Abiball / Abirede / Abizeitung - Kontrolle?

  • Guten Morgen,


    Ich habe das Ref am Gym gemacht und mein Profil nie geändert.Ich bin jetzt im beruflichen Schulwesen. D.h. Ca. Die Hälfte meiner Klasse sind Abschlussklassen und dementsprechend viele Abschlussfeiern gibt es. Wir sind auch von der Schulleitung aufgefordert zu kommen. Das ist ja auch okay, man geht ja in der Regel auch gerne hin. Ich werde versuchen positiv in die Zukunft zu blicken und die Idee mit dem Feedback umzusetzen. Ebenfalls werde ich evtl Klassenlehrer/innen (die gibt es bei uns tatsächlich auch in der Oberstufe) ansprechen, was geplant ist und ob man die Problematik thematisieren könnte.

  • CatelynStark: Da setzte sich wohl ein Verhaltensmuster aus der Schulzeit fort: Die Schülerinnen machen einen Fehler und die Lehrerinnen sich schuld.


    Naja, es ist ihre Party. Wenn sie sich von so etwas den Spaß verderben lassen, haben sie's nicht besser verdient.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich bin jetzt im beruflichen Schulwesen. D.h. Ca. Die Hälfte meiner Klasse sind Abschlussklassen und dementsprechend viele Abschlussfeiern gibt es.

    Puh, wird das bei euch vielleicht etwas übertrieben mit den Abschlussfeiern? Die Klassen, die ich unterrichte, sind allesamt Abschlussklassen (weil es einjährige Bildungsgänge sind), aber großartige Abschlussfeiern finden nicht statt. Die gibt es - inkl. Zeugnisübergabe etc. - nur im BG (bei uns fünf Klassen), in der FOS 12 (vier Klassen) und in den mehrjährigen Fachschulschulklassen (auch das sind bei uns nicht viele). Diese Feiern finden vormittags statt und dauern ca. 1,5-2 Stunden.


    Abiball, Abistreich und Abizeitung gibt's nur im BG, wobei einige Jahrgänge es gar nicht auf die Reihe bekommen haben, eine Abizeitung zu erstellen.


    Für unsere einjährigen BFS- u. a. Klassen gibt es nur eine kurze Abschiedsveranstaltung am letzten Schultag vor den Sommerferien (max. 1,5 Stunden). Abschlussfeten werden von diesen Klassen allenfalls privat veranstaltet und daran nehmen i. d. R. keine Lehrkräfte teil.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Abiball, Abistreich und Abizeitung gibt's nur im BG, wobei einige Jahrgänge es gar nicht auf die Reihe bekommen haben, eine Abizeitung zu erstellen.


    Für unsere einjährigen BFS- u. a. Klassen gibt es nur eine kurze Abschiedsveranstaltung am letzten Schultag vor den Sommerferien (max. 1,5 Stunden). Abschlussfeten werden von diesen Klassen allenfalls privat veranstaltet und daran nehmen i. d. R. keine Lehrkräfte teil.

    Ist bei uns genauso.

    Die Klassen des dualen Systems haben eine feierliche Zeugnisübergabe mit einem Glas Sekt im Anschluss.


    Nur das BG hat wirklich noch ne größere Feier. Aber auch nichts im Vergleich zu dem Abiball, den ich selber hatte.

  • Die Klassen des dualen Systems haben eine feierliche Zeugnisübergabe mit einem Glas Sekt im Anschluss.

    Findet das dann auch bei euch in der Schule statt? Hier werden die Zeugnisübergaben von den Kammern organisiert und die Feiern finden im großen Rahmen statt (mit Azubis, Ausbilder*innen und Lehrkräften aus verschiedenen Orten in der Gegend und somit auch von verschiedenen BBSn).

    Nur das BG hat wirklich noch ne größere Feier. Aber auch nichts im Vergleich zu dem Abiball, den ich selber hatte.

    Kommt drauf an. Während zu meiner eigenen Schulzeit die Abibälle oft in größeren Sporthallen stattfanden (ich kann da aber nur für meine Heimatgegend sprechen!), werden sie nun zumeist "auf dem Saal" in Restaurants und Landgaststätten durchgeführt. Das Ambiente ist daher heutzutage doch ein anderes ;) .

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  • Ach Leute...also manchmal frag ich mich...Abiball ist doch ne private Veranstaltung. Wenn das kein Kurs ist, der mir besonders am Herzen liegt, bin ich da eh nicht.

    Das finde ich nicht ganz so einfach. Bei uns wird auch von Seiten der SL erwartet, dass man zum Abiball kommt, wenn man in der entsprechenden Stufe unterrichtet hat und/oder in der Stufe irgendwann mal Klassenlehrer*in war. Natürlich kann man nicht gezwungen werden, aber ich zumindestens fühle mich moralisch verpflichtet. Wobei ich, wenn ich einen Kurs verabschieden müsste, mit dem ich gar nicht konnte, wohl auch nicht hingehen würde.

  • Wir haben dann darauf reagiert, indem wir jeweils bereits lange vor dem Abitur im Herbst mit dem zuständigen Abigremium über rechtliche Rahmenbedingungen ihrer Arbeit (Presse-, Straf- und Zivilrecht) sprechen und anhand von Beispielen ins Gespräch zu kommen, was grenzwertige und grenzüberschreitende Beiträge sein könnten.

    So haben wir das auch gehandhabt. Und ganz nachdrücklich auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hingewiesen (die gibt es auch für Abizeitungen).

    Wir mussten z. B. feststellen, dass die Kategorien, was eine noch harmlose und keine harmlose Beschreibung einer Lehrkraft oder eines Mitschülers/einer Mitsschülerin ist, zwischen den "reifen" Abiturienten und den Lehrkräften durchaus differierten. (Schüler fanden es tatsächlich harmlos, dass bei den Kurzbeschreibungen, die von Mitschülern getätigt werden, über eine Schülerin stehen sollte "hat schöne T*tten", sei doch positiv, oder bei den unvermeidlichen Umfragen (Wer ist der beste Lehrer? Welcher Schüler hat nie seine Hausaufgaben? etc.) für Schüler die Kategorie "Kameradenschwein" von einigen als unbedenklich angesehen wurde.)

    Insgesamt ist es wirklich sinnvoll, lange vorher mit den entsprechenden Gremien Kontakt aufzunehmen und sich zu treffen sowie grundsätzliche Dinge (insbesondere der Haftbarkeit) anzusprechen, denn zum einen machen die jungen Leute all diese Dinge zum ersten Mal, zum anderen stärkt man dadurch in den Gremien die Vernünftigen, die in der Mehrzahl sind, sich aber oft in die zweite Reihe von den Lautstarken drängen lassen, die mit dem Abwatschen von Lehrkräften oder MitschülerInnen weniger Probleme haben.

  • Vielleicht vorab: Die Gepflogenheit sind von Bundeland zu Bundesland, von Schulart zu Schulart und nochmal von Schule zu Schule sehr unterschiedlich, deshalb muss man schon sehr genau bei den Begrifflichkeiten sein.

    Bei offiziellen Veranstaltungen der Schule, also bspw. Zeugnisübergabe, die auch von schulischer Seite unter Leitung und Mitwirkung von Schulleitung oder Lehrkräften geplant werden, finde ich es okay, wenn Beiträge vorher geprüft werden.

    Bei Veranstaltungen, die die Schüler eigenständig planen und organisieren, und dafür auch selbst den Kopf hinhalten - rechtlich, finanziell etc. - darf man sich meiner Ansicht nach nicht einmischen. Zumindest nicht in dem Sinne, dass Beiträge vorher "genehmigt" werden müssen. Das betrifft das, was an vielen Schulen als "Abiball" (ohne Zeugnisvergabe im Gegensatz zur "Abifeier" ) bezeichnet wird und im Prinzip auch die Abizeitung - mit der Einschränkung, dass sie ggf. halt außerhalb der Schulgeländes verkauft wird.

    Gleichzeitig muss den Schülern aber klar gemacht werden, dass sie natürlich für die Inhalte haften, so wie es hier auch schon beschrieben wurde. Neben einer "Infoveranstaltung" kann es sicherlich nicht schaden, auch eine Lehrkraft zu benennen, die bei Bedarf angesprochen werden kann und der die Schüler - freiwillig - auch strittige Texte vorlegen können. Und wenn sie das nicht tun, da bin ich ganz bei Bolzbold, na ja, dann sind sie (fast) alle volljärhig und haben eben eine Reifezeugnis erhalten, also müssen sie dann eben auch mit den Konsequenzen leben.

  • Bzgl. Abizeitung:

    Bei uns wird sie dem Chef vorgelegt und der segnet sie ab. Wird sie nicht vorgelegt bzw. segnet er sie nicht ab, wird sie auf dem Schulgelände auch nicht verkauft.

  • Das finde ich nicht ganz so einfach. Bei uns wird auch von Seiten der SL erwartet, dass man zum Abiball kommt, wenn man in der entsprechenden Stufe unterrichtet hat und/oder in der Stufe irgendwann mal Klassenlehrer*in war. Natürlich kann man nicht gezwungen werden, aber ich zumindestens fühle mich moralisch verpflichtet. Wobei ich, wenn ich einen Kurs verabschieden müsste, mit dem ich gar nicht konnte, wohl auch nicht hingehen würde.

    Klar erwartet die SL das auch bei uns, aber wenn mann nicht da ist, dann ist man eben nicht da.


    Wenn man aber auf der Privatveranstaltung verunglimpft, beleidigt, diffamiert, wird hat man doch genügend Rechtsmittel in der Hand um dagegegen zivilrechtlich vorzugehen. Da muss die Schulleitung nicht tätig werden.

    Ist mit Beiträgen im Abibuch auch, klar will die SL die gerne vorher sehen, aber eine Handhabe hat sie nicht und presserechtlich verantwortlich ist sie auch nicht.

    Gerne kann sie zusammen mit den Stufelnleitungen versuchen die Problematik vorher gegenüber den Schülern klarzumachen.

  • Das finde ich nicht ganz so einfach. Bei uns wird auch von Seiten der SL erwartet, dass man zum Abiball kommt, wenn man in der entsprechenden Stufe unterrichtet hat

    Ach, so 'ne Schulleitung erwartet viel, wenn der Tag lang ist. Ich war jetzy aucf genug Abibällen, Die meisten waren eher langweilig. Stundenlanges dröges Programm, schlichtes Essen und selten Fassbier. Nö, da kann die Schulleitung erwarten, was sie will, wenn ich nicht mindestens Klassenlehrerin bin, bleibe ich zu Hause.


    Ich glaube einmal hat ich die Schulleiterin sogar angesprochen. Ich habe angemerkt, dass ich „keinen Bock“ habe, damit war's erledigt.

    aber ich zumindestens fühle mich moralisch verpflichtet.

    Kann ich nicht nachvollziehen. Ich kümmere mich um die Schülerinnen, auf dem Weg zum Abitur, danach brauche Sie mich nciht mehr. Auch nicht zum Feiern. Und überhaupt. Die jungen Menschen wollen ihren Abschluss feiern. Die Fokusierung auf die Lehrerinnen finde ich dabei eher hinderlich.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Bzgl. Abizeitung:

    Bei uns wird sie dem Chef vorgelegt und der segnet sie ab. Wird sie nicht vorgelegt bzw. segnet er sie nicht ab, wird sie auf dem Schulgelände auch nicht verkauft.

    Wird die Zeitung bei euch verkauft? Bei uns finanzieren die Abiturienten ihre Zeitung vor dem Druck und die Lehrer haben sie ggfs vorher schon bezahlt. Nach dem Druck müssen die nur noch verteilt werden.

  • Wird die Zeitung bei euch verkauft? Bei uns finanzieren die Abiturienten ihre Zeitung vor dem Druck und die Lehrer haben sie ggfs vorher schon bezahlt. Nach dem Druck müssen die nur noch verteilt werden.

    Die Zeitung wird tatsächlich verkauft. Die Abiturienten finanzieren die Zeitung vor, wobei sie von örtlichen Firmen unterstützt werden, die in der Zeitung Werbung schalten.

  • Ich halte das auch so, dass ich wirklich nur auf den Abi-Ball gehe, wenn ich mit dem Kurs ein ganz ausgesprochen gutes Verhältnis hatte (das letzte Mal, als das der Fall war, konnte ich leider nicht hin, weil ich auf der Abi-Feier der eigenen Tochter war).


    Das hat ganz verschiedene Gründe.

    - Ich habe auch gern mal KEINEN Termin

    - Man ist vor dummen Streichen nicht sicher

    - Die Preise, die für Eintrittskarten (Ball und Buffet) aufgerufen werden (und ja, bei uns zahlen die Lehrer für den Eintritt, ebenso wie die SchülerInnen und ihre Eltern, Musik und Essen muss ja wohl finanziert werden) finde ich etwas hoch (vielleicht bin ich aber nur geizig). Die Summe auszugeben, um ... wieder einen Termin zu haben und mir (nicht immer, aber halt schon mal) dumme Streiche spielen zu lassen ... muss ich nicht haben.


    Ja, auch bei uns sieht es die SL gerne ... aber man muss halt auch mit Enttäuschungen leben können.

  • Rechte ...

    Zitat



    1 Als gesetzlicher Anspruch (§ 45 Absatz 3 SchulG - BASS 1-1) unterliegt das Recht der Schülerinnen und Schüler, Schülerzeitungen herauszugeben und auf dem Schulgrundstück zu verbreiten, nicht der Disposition der Schule. Die Schule hat gemäß dem in § 2 Absatz 6 Nr. 3 SchulG ausdrücklich formulierten pädagogischen Auftrag, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und zu ermutigen, ihr Recht der Meinungsfreiheit wahrzunehmen, die Herausgabe von Schülerzeitungen tatkräftig zu unterstützen. Die Schule soll die Arbeit von Schülerzeitungsredaktionen im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördern, zum Beispiel Räume und Büroeinrichtung selbst zur Verfügung stellen oder im Zusammenwirken mit dem Schulträger vermitteln.

    ... und Pflichten

    Zitat

    5 Aus der Anwendbarkeit des Landespressegesetzes folgt insbesondere:

    Schülerzeitungen müssen ein Impressum enthalten, in dem die als Herausgeber und Redaktionsmitglieder verantwortlichen Schülerinnen und Schüler genannt sind (§ 8 Landespressegesetz). Wird eine Schülerzeitung von der Schülervertretung herausgegeben, so genügt daher die Nennung der Schülervertretung als Herausgeber nicht. Der Vertretung einer Schülerzeitung steht den Behörden gegenüber ein Informationsrecht in den Grenzen des § 4 Landespressegesetz zu. Zu den Behörden gehören u.a. neben den Schulaufsichtsbehörden auch die Schulen.

    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Schülerzeitung ist insbesondere § 6 Landespressegesetz (Sorgfalts- und Wahrheitspflicht der Presse) zu beachten.

    Nach § 11 Landespressegesetz sind die verantwortliche Redakteurin oder der verantwortliche Redakteur und der Herausgeber einer Schülerzeitung verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle abzudrucken, die durch eine in der Schülerzeitung aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. Diesen Anspruch auf Gegendarstellung kann z.B. die Schulleitung gegenüber Tatsachenbehauptungen in Bezug auf die von ihr geleitete Schule geltend machen.

    https://bass.schul-welt.de/835.htm

    (Hervorhebung durch mich)

  • tibo: Ok, das gilt für NRW. Die TE kommt aber aus BW und viele der User*innen, die hier kommentiert haben, ebenfalls aus anderen Bundesländern (z. B. Bayern und Niedersachsen).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • tibo: Ok, das gilt für NRW. Die TE kommt aber aus BW und viele der User*innen, die hier kommentiert haben, ebenfalls aus anderen Bundesländern (z. B. Bayern und Niedersachsen).

    Ich bin mir relativ sicher, dass das in den meisten Bundesländern sehr ähnlich ist, da das ja einfach ein vom GG abgeleitetes Recht ist.


    In BW kenne ich mich natürlich rechtlich nicht aus, aber es scheint dort wirklich sehr ähnlich zu sein: https://jpbw.de/service/rechtliches/schulrecht/

    Ein Vertriebsverbot einer Schüler: innen-Zeitschrift muss demnach durch die Schulkonferenz.

  • Ok, dann halt Bayern: BayEUG Art. 63:


    (1) 1Schülerzeitungen sind Zeitungen, die von Schülerinnen und Schülern für Schülerinnen und Schüler derselben Schule geschrieben werden. 2Die Schülerinnen und Schüler machen durch die Herausgabe von Schülerzeitungen vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch. 3Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, an der Schülerzeitung mitzuwirken. 4Die Redaktion der Schülerzeitung hat das Wahlrecht, ob die Schülerzeitung als Einrichtung der Schule im Rahmen der Schülermitverantwortung oder als Druckwerk im Sinn des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) erscheint. 5Die Redaktion soll sich eine beratende Lehrkraft wählen, die die Schülerzeitung pädagogisch betreut.

    (2) 1Erscheint die Schülerzeitung als Druckwerk im Sinn des Bayerischen Pressegesetzes, soll die Schulleiterin oder der Schulleiter die Herausgeber und Redakteure über die presserechtlichen Folgen (Art. 3 Abs. 2, Art. 5, 7 bis 10 und 11 BayPrG) informieren. 2Die Haftung der Erziehungsberechtigten für minderjährige Schülerinnen und Schüler bleibt unberührt. 3Die Schule unterrichtet die Erziehungsberechtigten der mitwirkenden minderjährigen Schülerinnen und Schüler über die Entscheidung der Schülerzeitungsredaktion, die Schülerzeitung als Druckwerk im Sinn des Bayerischen Pressegesetzes herauszugeben.

    (3) Die Grundsätze einer fairen Berichterstattung sind zu beachten; auf die Vielfalt der Meinungen und auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ist Rücksicht zu nehmen.

    (4) 1Soll die Schülerzeitung auf dem Schulgelände verteilt werden, ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter rechtzeitig vor Drucklegung ein Exemplar zur Kenntnis zu geben. 2Sie oder er kann Einwendungen erheben. 3Berücksichtigt die Redaktion die Einwendungen nicht, so hat sie die Schülerzeitung zusammen mit einer Stellungnahme dem Schulforum vorzulegen. 4Das Schulforum soll auf eine gütliche Einigung hinwirken; scheitert die gütliche Einigung, kann das Schulforum die Verteilung der Schülerzeitung auf dem Schulgelände untersagen.

    (5) Soweit der Inhalt der Schülerzeitung das Recht der persönlichen Ehre verletzt oder in anderer Weise gegen Rechtsvorschriften verstößt, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Verteilung auf dem Schulgelände, und für den Fall, dass die Schülerzeitung als Einrichtung der Schule im Rahmen der Schülermitverantwortung erscheint, auch die Herausgabe untersagen; die Schulleiterin oder der Schulleiter begründet die Entscheidung innerhalb einer Woche schriftlich.

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