Eheähnliche Gemeinschaft??

  • Hallo ihr Lieben!
    Hätte da mal eine Frage an euch. Bei der Bewerbung zum Ref
    zählt die eheähnliche Gemeinschaft ja ein Sozialpunkt und ich überlege jetzt mit meinem Freund zusammen zu ziehen. Möchte mich aber erstmal nicht in den Mietvertrag eintragen lassen. Reicht als Beleg auch eine Meldebescheinigung?Und wisst ihr auch wie lange das bestehen muss(in nrw wär das)?Glaube ich hab mal gehört ein halbes Jahr. Muss das halbe Jahr rum sein wenn man die bewerbung losschickt?Eigentlich wär das logisch, aber bis zum Ref ist ja auch noch viel zeit, wenn man sich jetzt im Sommer für Februar 2006 bewirbt. Bei mir geht es da dann um vielleicht noch nicht mal einen Monat, der es verderben könnte. Drücken die da auch mal ein Auge zu??? ;)
    Wär toll, wenn ihr mir sagt, was ihr so für erfahrungen habt...
    Trissi :)

  • Sorry, wenn ich mich an deinen Thread ranhänge und nicht antworten kann.


    Ich habe jetzt Prüfungen und habe mir mal die Bewerbungsunterlagen für NS runtergeladen. Bei Familienstand kann man aber nur ledig, oder verheiratet (oder verwitwet) angeben. Muss ich eine eheähnliche Gemeinschaft dann bei sonstigen Gründen angeben?


    Liebe Grüße Anja.

  • Hallo Trissi,


    Du hast offensichtlich deutliche Vorbehalte, mit Deinem Ffeund zusammen zu ziehen (Mietvertrag). Dann mach es auch nicht nur aus diesem äußeren Grund - ich fürchte, das geht nicht gut.


    Behalte Deine jetzige Wohnung, sei so oft bei Deinem Freund wie Du willst und melde Dich bei Deinem Freund mit "Hauptwohnsitz" an und benenne Deine Wohnung als "Zweitwohnung" für den Fall, dass Du mal dort "erwischt" wirst. Gib dienstlich überall nur die neue Adresse an. Um die Post musst Du Dich kümmern!
    Nur falls ein Beleg gefordert wird, gib eine Kopie des Meldebelegs ab. Ich könnte mir noch die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestätigung Deines Freundes vorstellen. Auf mehr hat niemand Anspruch - schon vom Datenschutz her nicht.
    Einen Grund für bestimmte Zeitdauer schon vorher sehe ich auch nicht ein. Gäbe es bei der Ehe, der Eure Gemeinschaft ähnlich sein soll, ja auch nicht.
    Gruß, gemo

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

    Einmal editiert, zuletzt von gemo ()

    • Offizieller Beitrag

    Angeblich soll man in NRW mindestens ein halbes Jahr zusammen gelebt haben. Zumindest stand das irgendwo. Bei mir war es aber kein Problem, dass der Zeitraum kürzer war. Ich war dort auch nicht im Mietvertrag eingetragen, aber ich hatte meinen Erstwohnsitz dort. Frag doch mal bei der zuständigen Bezirksregierung nach wie das gehandhabt wird.

  • Ich kann zur Abfrage leider nichts beisteuern, aber eine Bemerkung möchte ich loswerden:


    Zitat

    gemo schrieb am 15.02.2005 22:28:
    Du hast offensichtlich deutliche Vorbehalte, mit Deinem Ffeund zusammen zu ziehen (Mietvertrag). Dann mach es auch nicht nur aus diesem äußeren Grund - ich fürchte, das geht nicht gut.


    Ich sehe das persönlich nicht so. Manche Leute vereinbaren auch Gütertrennung, wenn sie heiraten, eben um sich für den Fall der Fälle abzusichern.

  • Hi Trissi,


    falls du eine Meldebescheinigung beilegst, müssen die 6 Monate bei der Bewerbung voll sein. Ansonsten reicht, dass du sagst, du würdest mit deinem Freund zusammen wohnen (Hauptwohnsitz anmelden schadet aber trotzdem nicht). Bei uns im Seminar hat jemand die Meldebescheinigung beigelegt (5.5 Monate bei Bewerbungsschluss) und ist nicht berücksichtigt worden, jemandem anders wurde einfach so geglaubt.


    LG,
    Tina

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir hat wirklich vor 2,5 Jahren in NRW eine Meldebescheinigung gereicht, in der nur stand, dass wir in der selben Adresse gemeldet sind (ich weiß nicht mehr genau, ob es der Erstwohnsitz sein musste). Ich glaube, in den Unterlagen hatte was von mindestens einem halben Jahr gestanden, da bin ich mir aber nicht mehr sicher. Ich habe auch in Erinnerung, dass ich bei der Bezirksregierung nachgefragt hatte.
    Aber ich weiß noch ganz genau, dass ich zum Zeitpunkt der REf-Bewerbung noch kein halbes Jahr in der Wohnung meines Freundes gemeldet war, obwohl ich die meiste Zeit dort war (ließ sich schlecht sagen, da wir in verschiedenen Städten lebten und ich dort größtenteils meine Examensarbeit geschrieben und fürs Examen gelernt habe). Es gab kein Problem und ich habe den Sozialpunkt bekommen.

  • Bei mir hat vor einem halben Jahr auch eine Meldebescheinigung gereicht. Seit wann man zusammen gewohnt hat, wurden wir noch nicht einmal gefragt. Habe den Sozialpunkt bekommen, alles kein Problem!!!


    Allerdings würde dir auf gar keinen Fall raten,nur wegen des Sozialpunktes mit deinem Freund zusammen zu ziehen - das sollte meiner Meinung schon andere Gründe bzw. Motivation haben!


    Ich kenne übrigens auch mehrere Personen, die sich wie oben beschrieben nur mit dem Erstwohnsitz (zu ihrem Freund) umgemeldet haben, und ihre eigene Wohnung als Zweitwohnsitz angegeben haben oder einfacher: der Freund legt den Wohnsitz für den Zeitraum der Bewerbung um.


    Viel Glück,
    Gulka

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