Das war eben ernst gemeint, es gibt keine gesetzliche Grundlage, keine Verordnung und keinen Runderlass, der das regelt was du suchst. Wenn dein Schulleiter dir in der 5. Stunde sagt (nach der du frei hast), dass du in der 6. Vertretung hast, dann hast du in der 6. Vertretung. Das passende Stichwort wurde auch schon genannt: Ihr braucht ein Vertretungskonzept, das kann die Lehrerkonferenz beschließen (gemäß Schulgesetz), da müsste dein Lehrerrat ran. Schau mal hier, da ist ein Beispiel und die haben sich sogar die Mühe gemacht und alle gesetzlichen (und weiteren) Grundlagen die irgendwie einschlägig sind verlinkt.
Wie lange im Vorfeld muss ein Stundenplan feststehen?
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Das ist aber nur was für die "Älteren" unter uns, oder?
Bin ich schon sooo alt??? 😲
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Mir stellt sich die Frage, wenn jetzt der Stundenplan ab Montag lautet: 1. Stunde Unterricht, 2. nicht. Bis zu welchem Zeitpunkt der noch geändert werden dürfte? Ich plane jetzt für 2. Stunde meinen 100. Geburstag vorzufeiern.
Besser als jede comedy
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Lehrkräfte sind verpflichtet, alle 24 Stunden in den Vertretungsplan zu schauen.
Ist das bei euch wirklich dienstrechtlich so festgelegt? Das würde mich überraschen, sofern Ihr keine Dienstgeräte etc. habt. Oft sind die Vorgaben, wann auf dienstliche Emails etc. zugegriffen werden muss an die Präsenz an der Schule gebunden. Aber natürlich kenne ich mich mit dem Dienstrecht in Niedersachsen nicht aus.
Der Vertretungsplaner kontaktiert die Vertretungslehrkraft kurzfristiger telefonisch (auch Nachricht auf dem Anrufbeantworter) sowie per E-Mail.
Auch hier gilt, dass ich nicht in jedem Fall verpflichtet bin, ans Telefon zu gehen oder meine Emails zu bestimmten Zeitpunkten abzurufen. Mich hätte der Vertretungsplaner nach einem Schüleraustausch vermutlich telefonisch eher nicht erreicht.
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Im Referendariat sagte mir meine sehr geschätzte AKO: "SchulleiterInnen differenzieren uns gewöhlich in folgende beiden Kategorien: a) macht mir Arbeit oder b) macht mir keine Arbeit/ verringert meine Arbeit. Darüber hinausgehend haben sie erstmal überhaupt keine gesondertes Interessen/ Vorlieben/ Abneigungen. Es ist als KollegIn ratsam zur Kategorie b) zu gehören."
Auch das ist vielleicht Einstellungssache. Es gibt sicherlich Kolleg*innen, die sehr zufrieden damit, zur Kategorie a zu gehören, und deshab vom Schulleiter eher vermieden zu werden. Ist je nach Persönlichkeitstyp sicherlich auch nicht die schlechteste Sichtweise.
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Wer je an einer kleinen Dorfschule mit 4 LuL war, ist nicht so verwöhnt mit 24 Stunden und so. Bevor wir eine whatsapp-Gruppe unter den Kollegen hatten, mussten wir im Extremfall morgens feststellen, dass wir heute nur zu zweit sind, weil 2 kurzfristig, also über Nacht, erkrankt waren. Wie oft hatte man 2 Klassen gleichzeitig oder bekam tagelang eine halbe Klasse mit dazu.
Jetzt, an einer größeren Schule erfahre ich Vertretungsstunden meist ca 14 - 16 Stunden vorher. Manchmal erkrankt einfach jemand, ohne irgendwelche Zeiträume einhalten zu können.
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Zu den kurzfristigen Vertretungsstunden:
Wenn man eine normale Schulleitung / einen normalen Vertretungsplanmacher hat, spricht man diese - wenn man an Tag X einen Termin hat (100. Geburstag, Arzttermin) im Vorfeld an und sagt: Bitte an Tag X nach der Stunde xy keine Vertretung mehr, da .... Wenn es irgendwie möglich ist, wird dem Wunsch entsprochen (außer vll. wenn an Tag X dann das halbe Kollegium mit Corona im Bett liegt, dann muss man vll. doch Vertretung mache).
Wenn man ein einigermaßen nettes Kollegium hat, kann man auch unter der Hand mal Vertretungsstunden tauschen (Mir kommt die Vertretungsstunde an Tag X nicht aus, dir nicht an Tag Y, sollen wir tauschen)?
Zum Stundenplan
Was bringt mir jetzt mein neuer Stundenplan, wenn rein hypothetisch Frau Gebauer am 12.2.2021 um 12 Uhr irgendeinen Geistesblitz hat, wie der Unterricht ab dem 15.2. ablaufen kann und der bis dahin gültige Stundenplan hinfällig ist?
Eine normale Schulleitung / ein normales Stundenplanteam wird den Stundenplan so frühzeitig wie möglich fertig stellen. Man möge aber bedenken, dass beide Personenkreise mitunter auch andere, dringendere Sachen zu erledigen haben, als sehr früh einen fertigen Stundenplan.
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Ich weiß jetzt nicht, wie das in NRW ist, aber wenn wir in BW irgendwann Lehrkräfte haben, die ihren 100.Geburtstag im Amt zelebrieren sollten, bekommen die mit Sicherheit mindestens einen, eher zwei Tage frei vom Land (analog zu z.B. den Regelungen bei Dienstjubiläen etc.). Die Geburtstagsfeier sollte also geritzt sein.
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Ist das bei euch wirklich dienstrechtlich so festgelegt?
Nein. Ich schrieb davon, dass an der Schule der Threaderstellerin offensichtlich einiges für die Lehrkräfte unklar (oder gar nicht) geregelt ist - oder den Kollegen die Regelungen nicht bekannt sind. Deshalb, so schrieb ich, sollte sich die Schule ein Vertretungskonzept geben. Darin sind schulinterne Abläufe dann geklärt.
Ein Beispiel aus diesem Vertretungskonzept der Schule könnte sein, dass Vertretungsstunden (in Hohlstunden platziert) normalerweise "langfristig" (einen Tag vorher) bekannt gegeben werden. Das kann der Aushang in der Schule sein, wenn klar ist, dass die zur Vertretung eingesetzte Person zum Zeitpunkt des Aushangs noch im Unterricht ist und vor dem Heimweg noch einen Blick auf den Aushang werfen kann.
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bisschen auch OT: Ich differenziere SL in 2 Kategorien: a) lässt mich in Ruhe arbeiten b)hat Freude mir seine Macht zu zeigen & macht mir in der Regel mehr Arbeit
Nimm Dich selbst nicht so wichtig. Sl haben andere Baustellen.
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Das war eben ernst gemeint, es gibt keine gesetzliche Grundlage, keine Verordnung und keinen Runderlass, der das regelt was du suchst. Wenn dein Schulleiter dir in der 5. Stunde sagt (nach der du frei hast), dass du in der 6. Vertretung hast, dann hast du in der 6. Vertretung. Das passende Stichwort wurde auch schon genannt: Ihr braucht ein Vertretungskonzept, das kann die Lehrerkonferenz beschließen (gemäß Schulgesetz), da müsste dein Lehrerrat ran. Schau mal hier, da ist ein Beispiel und die haben sich sogar die Mühe gemacht und alle gesetzlichen (und weiteren) Grundlagen die irgendwie einschlägig sind verlinkt.
Stichwort "Mitbestimmung". Ist ja nicht so, als wäre das hier noch nie gesagt worden.
Da gibts so viele Möglichkeiten mitzuwirken. Kostet natürlich auch Arbeit, wenn solche Konzepte erstellt werden. Einen Tod muss man sterben. Dafür kann man aber als Kollegium einiges erreichen.
Und: Du erwartest immer DEN genauen Gesetzestext. Den gibts nicht! Besuch ein Schulrechtsseminar und Du wirst sehen: Die Gesetze haben Lücken und sind schwammig formuliert. Und zwar absichtlich. Um den handelnden Personen gewissen Freiräume zu geben. Gottseidank!
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Gewisse Freiräume könnte man auch innerhalb von vorgegebenen Grenzen geben. Ein Fallback. Arbeitnehmer, also nicht Beamte sind ja auch handelnde Personen. Die haben solche Grenzen. Und die Person, die Freiräume bekommt ist ja die SL, nicht die Lehrkräfte. Naja, pech.
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julia: Die Methode alles vorzuplanen ist längst veraltet, da diese nicht effektiv ist. Du solltest etwas agiler werden, mehr Flexibilität im Kopf.
Mit fast 100 ist es schwierig, im Kopf flexibel zu sein und von veralteten Methoden Abschied zu nehmen😉
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Lass dir von jemandem, der noch älter ist als du, sagen: Es ist gut, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Es ist nicht gut, mit Gewalt zu versuchen, wegen jedem Handschlag seinem Chef einen Paragraphen unter die Nase zu halten. Du verkämpfst dich und machst mit deinem Trotz deine Situation immer schwieriger, aber es interessiert in deinem Arbeitsumfeld gleichzeitig immer weniger, wie es dir geht. Selbst wenn du eine Richtlinie finden solltest, die dir bescheinigt, dass man dich 99 min. vor Unterrichtsbeginn informieren muss und selbst wenn du durchsetzen kannst, daraufhin immer 99 min vorher informiert zu werden: du wirst nach und nach die Unterstützung der Kollegen verlieren. Auf deine Ich-Bezogenheit wird niemand lange Lust haben. Oder positiver formuliert: in einer Therapie kann man lernen, seine Verhaltensmuster und Interaktionen besser zu verstehen. Und auch, Paragraphenritte als das zu erkennen, was sie sind: Hilflosigkeit.
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Dennoch helfen Sie ja dann, wenn man sie kennt.
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Mit dem gesunden Menschenverstand und vernünftigen Argumenten kommt man aber meist viel weiter.. .
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Also wenn ich normalerweise zur 2. Std. habe und mein Chef ruft mich um 7 an, ich solle doch bitte um 8 Unterricht halten, zucke ich mit den Schultern und sage "klar, ich gehe jetzt duschen, frühstücken und meine Tasche packen und dann fahre ich noch so 45 Minuten, dann bin ich da."
Also so wie immer 😉
Da kann sich der Chef auf den Kopf stellen, wenn er will, klappt nicht. Dazu brauche ich aber keinen Paragraphen. Der ruft lieber gleich jemanden an, der in der Nähe der Schule wohnt und bereit zu so was ist.
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....Der ruft lieber gleich jemanden an, der in der Nähe der Schule wohnt und bereit zu so was ist.
Und bei diesen Kollegen sollte sich jeder einmal bedanken, denn sie bewahren uns alle vor einer Bereitschaft nach ADO NRW §13!
Denn manchmal sind wirklich alle anderen Mittel der Adhoc-Vertretungsregelung erschöpft.
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Dennoch helfen Sie ja dann, wenn man sie kennt.
Du kennst sie aber nicht und zeigst auch keinen wirklichen Willen sie kennenzulernen. Das was du brauchst für deinen Fall sind die Mitbestimmungsrechte der Lehrerkonferenz, geregelt in §68 SchulG NRW. Gesetze sind in den wenigsten Fällen "falls A, dann B"-Regeln, so genau können und dürfen sie oft gar nicht sein (juristische Stichworte: Verhältnismäßigkeit und Ermessen), weil sie dann den realen Situationen völlig unangemessen wären.
Du willst eine 24h Regel, was machst du denn dann, wenn am nächsten morgen drei Kollegen krank ausfallen? Wir haben für den Fall Bereitschaften, aber was machst du wenn es fünf sind? Bei uns wären dann Bereitschaften und erweiterte Schulleitung dran...was machst du wenn es zehn sind? Bei uns: Leute anrufen und bitten zur Schule zu kommen...wo steht das? Im Vertretungskonzept, erarbeitet von Schulleitung und Lehrerrat und beschlossen von der Lehrerkonferenz (nicht mit den Zahlen, sondern als Eskalationsstufen nach Bedarf).
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