hi, wie lange im Vorfeld muss ein Stundenplan eigentlich feststehen?
Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 12 Arbeit auf Abruf steht dazu folgendes:
(3) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Doch gilt das auch für Beamte? Vom Hörensagen sind Beamte ja immer im Dienst. Aber so ganz kurzfristig - jetzt mal übertrieben 2 Stunden vorher darf einen die SL ja sicher nicht zum Dienst beordern.
danke!