Wie lange im Vorfeld muss ein Stundenplan feststehen?

  • hi, wie lange im Vorfeld muss ein Stundenplan eigentlich feststehen?


    Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 12 Arbeit auf Abruf steht dazu folgendes:

    (3) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html


    Doch gilt das auch für Beamte? Vom Hörensagen sind Beamte ja immer im Dienst. Aber so ganz kurzfristig - jetzt mal übertrieben 2 Stunden vorher darf einen die SL ja sicher nicht zum Dienst beordern.


    danke!

  • Erzähl doch mal ganz konkret, was bei dir angeordnet wurde in welcher Situation. Geht es um eine Vertretungsstunde am Morgen? Geht es um Notbetreuung in Präsenz? Online - Mitversorgung einer Parallelklasse mit Aufgaben? Falls es etwas Konkretes gibt, kann sich ja jemand überlegen, ob es zielführend ist dir zu antworten angesichts deiner bisherigen Beiträge oder nur die nächsten zwanghaften Ideen/ Trollbeiträge motiviert.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich informiere mich im Allgemeinem über die Gesetze für Lehrer. Und erstmal halt, was häufiger vorkommt. So bin ich bei der nächsten Auseinandersetzung vorbereitet. Also z.B., wenn jetzt die Schulleitung sagt: Morgen früh musst du um 7 Uhr unterrichten, weil ein Kollege krank geworden ist. Oder ich habe für Donnerstag einen Arzttermin und die SL sagt, dass ich Donnerstag unterrichten muss, obwohl das mein freier Tag war. Halt solche Dinge in der Art. Da wird es doch ein Gesetz mit einer Frist geben, an welche sich die SL halten muss.

  • Ich informiere mich im Allgemeinem über die Gesetze für Lehrer. Und erstmal halt, was häufiger vorkommt. So bin ich bei der nächsten Auseinandersetzung vorbereitet. Also z.B., wenn jetzt die Schulleitung sagt: Morgen früh musst du um 7 Uhr unterrichten, weil ein Kollege krank geworden ist. Oder ich habe für Donnerstag einen Arzttermin und die SL sagt, dass ich Donnerstag unterrichten muss, obwohl das mein freier Tag war. Halt solche Dinge in der Art. Da wird es doch ein Gesetz mit einer Frist geben, an welche sich die SL halten muss.

    Dann kauf dir ein Buch für das Schulrecht deines Landes als Einstieg und lies dich ein. Wenn dann noch Fragen offen sind, dann schau bei deiner Gewerkschaft nach einem Online-Seminar Schulrecht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Gewerkschaften bieten in der Regel das Schulrecht auch als Werk mit entsprechenden Austauschlieferungen an, dann ist man immer auf dem neusten Stand (es sei denn die liegt noch auf dem Schreibtisch und ist nicht einsortiert, so wie es mir neulich bei der Beurteilung ging, als dann die Schulleitung gerade zur neuen AV Aufsicht was wissen wollte, das war ganz schön peinlich. Wobei viele andere das gar nicht gewusst hätten ;) )

  • Der Stundenplan der Schule sollte den Lehrkräften aber schon dauerhaft bekannt sein...

    Insbesondere im Vormittagsbereich kann und darf es leicht zu Vertretungsstunden kommen (auch "spontan").


    Wer Teilzeitkraft ist und *einen* freien Tag hat, kann sich schon relativ zuverlässig hierauf verlassen (wenn es um Unterricht, jedoch nicht Konferenzen etc. geht). Eine Absprache für Vertretungsstunden etc. kann natürlich auch kurzfristiger erfolgen.

  • Im Internet findet man doch auch aktuelles.

    Der Stundenplan der Schule sollte den Lehrkräften aber schon dauerhaft bekannt sein...

    Insbesondere im Vormittagsbereich kann und darf es leicht zu Vertretungsstunden kommen (auch "spontan").

    Danke. Da wird es aber doch Grenzen geben. Wieviele Stunden vor eigentlichem Unterrichtsbeginn man sich bereithalten muss.


    Und was ist mit einem neuen Stundenplan. Diesen gibt es ja regelmässig. Wie lange im Vorfeld(vor dem 1. Tag an dem dieser gilt) muss er stehen?

  • Ist diese Frage ein weiterer Versuch, der Schulleitung ans Bein zu pinkeln? BITTE Kontakt aufnehmen mit den Bezirkspersonalrat (oder ähnlichem). Oder investieren in einen Anwalt mit entsprechender Spezialisierung (Arbeitsrecht, Beamtenrecht, ...). Falls das Geld fehlt: Jetzt eine entsprechende Versicherung abschließen und beim nächsten *neuen* Problem die Versicherung in Anspruch nehmen.


    So grundsätzlich:

    Lehrer haben keine Lieblingsschüler und bewerten nicht nach Nase. (Alles andere macht einfach nur viel Arbeit und bringt nichts außer Zusatzarbeit.)

    Schulleitungen haben keinen persönlichen Hass auf einzelne Lehrkräfte und verbringen nicht ihre Freizeit damit, Gemeinheiten anzuordnen. (Alles andere macht einfach nur viel Arbeit und bringt nichts außer Zusatzarbeit.)

    Vielleicht einfach mal Abstand nehmen :flieh:, nichts tun, (allein) eine Friedenspfeife rauchen - und schauen, wie man so ein wenig Entspannung für sich selbst generieren kann.

  • Nein, ich möchte nur vorbereitet sein. Und so etwas kommt ja häufig vor. So kann ich beim nächsten Mal sicher reagieren und Angriffe seitens der SL abwehren.


    Naja, also es gibt ja z.B. den Halo-Effekt, wenn dann Eltern fies sind, dann könnte man das auf den Schüler übertragen. Und SLs kenne ich solche und solche. Unsere hat jedenfalls ganz konkret gewisse Leute, welche sie bevorzugt und welche, die richtig leiden müssen. Da werden dann Gemeinheiten angeordnet. Diese Zusatzarbeit - das vermute ich, wiegt sie durch die Freude dann auf. Ist eher sone Machtperson. Die freut sich, wenn sie andere runtermachen kann. Kann ja auch sein, dass ein Lehrer sie mal angegriffen hat und die SL dann dafür jetzt den Lehrer fertig macht. Aber gewiss ist dieser Lehrer dann nicht der SLs Lieblingslehrer. Ist doch auch völlig normal. Ich habe auch KuK, mit denen ich mich super verstehe und in der Freizeit etwas unternehme, mit anderen weniger.

  • Im Internet findet man eine Menge Aktuelles. Deine Eingangsfrage könntest du dir beispielsweise beantworten indem du Google benutzt.


    1. Suche) TzBfG - damit landest du vermutlich auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz, findest den Gesetzestext und stellst fest, dass es um teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer geht


    Nun hast du die juristisch wichtige Frage schon selbst angesprochen: Ist ein Beamter ein Arbeitnehmer? Da Google ja dran gewöhnt ist Fragen gestellt zu bekommen, also die


    2. Suche "Ist ein Beamter ein Arbeitnehmer?" und du stellst fest: Nein, das ist er nicht


    Dieses Gesetz gilt also für Beamte gar nicht.


    Jetzt könntest du, da du ja aus NRW kommst die BASS bemühen (https://bass.schul-welt.de) und prüfen, ob da was zu deiner Frage steht, das Ding ist etwas sperrig (und zu deiner konkreten Frage steht da nichts), vielleicht gehst du dann von oben nach unten runter durch BeamtStG, LBG NRW, SchulG NRW und ADO. Ums kurz zu machen: Sprich deinen Lehrerrat an, der soll da für zielführende Vereinbarungen mit der Schulleitung sorgen, aber im Zweifel (wenn drei Kollegen mit Corona ins Krankenhaus gehen) gilt:

    "Wann tritt das in Kraft?“ - "Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich."

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Und was ist mit einem neuen Stundenplan. Diesen gibt es ja regelmä[ß]ig. Wie lange im Vorfeld(vor dem 1. Tag an dem dieser gilt) muss er stehen?

    Worst Case, den ich bei einer benachbarten Haupt-/Realschule mal beobachtet hatte:

    In den ersten zwei Wochen nach Ende der Sommerferien galt noch der Plan aus dem letzten Schuljahr, weil noch kein neuer Stundenplan erstellt war.

    Sollte nicht vorkommen, dafür mag es vielleicht gute Gründe geben (kannte ich bei diesem Beispiel als Außenstehender nicht).

    Beobachtet habe ich zum Beispiel schon mal, wie gleich zwei Referendare sehr wenige Tage vor Schuljahresbeginn abgesagt haben und deshalb in acht Klassen "Dauervertretungen" gefunden werden mussten.


    Innerhalb einer Schule mag es mal vorkommen, dass ein neuer Stundenplan spontan / innerhalb einer Woche oder weniger erstellt werden muss. Nicht immer darf eine Schulleitung die Gründe für die Kurzfristigkeit kommunizieren.

    Beispielsweise war o0Julia0o in den letzten Wochen schwanger(*). Leider gab es eine Fehlgeburt. Die Kollegen wissen nichts von der Schwangerschaft, nichts von der Fehlgeburt. Jedoch wird Julia in den nächsten Wochen (aus verständlichen Gründen) nicht für den Unterricht/die Abiturvorbereitung zur Verfügung stehen. Stattdessen wird schnell nach einer Vertretung gesucht (ohne "allzuviel" Rücksicht - je mehr aus dem privaten Bereich bekannt ist, desto mehr kann darauf eingegangen werden bei der Suche nach Vertretungslehrern).
    Könnte das dein Problem sein? Gibt es Dinge, auf die Rücksicht genommen werden sollte? Hast du "Angst" in diesem Bereich, dass dir hieraus Nachteile erwachsen könnten? Dann führe ein Gespräch erst mit dem Personalrat, einer Gleichstellungsbeauftragten, mit Vertretern anderer Interessenvertretungen. Dann (gemeinsam) mit der Schulleitung. Nur was bekannt ist, kann berücksichtigt werden.


    (*) Ein Beispiel, aus dem Leben gegriffen. Andere Beispiele gefällig? Bei 100+ Kollegen gibt es leider viel zu häufig persönliche Katastrophen. Davon weiß die Schulleitung, aber nicht jeder einzelne Kollege. Du würdest es auch nicht wollen, wenn das gesamte Kollegium wüsste von dem fast-tödlichen Unfall (mit noch ungewissen Ausgang) einer deiner Eltern oder deines Lebenspartners. Der Reanimation deines Kindes (durch dich). Deiner aktuellen Krebs-Diagnose (und ambulanter Chemo-Therapie, aufgrund derer du an einem Wochentag nicht mehr in der Schule wärst). Oder ...

    Es gibt meistens sehr gute Gründe für das Handeln einzelner Personen. Die sind aber nicht immer allgemein bekannt. Können nicht immer bekannt gegeben werden. (Nochmals - falls du mehr weißt, als du hier schreiben kannst: Wende dich an "persönliche" Berater (Personalrat, Anwalt). Alles andere kann dir, so scheint es auf die Entfernung, nicht helfen.)

  • bisschen OT:
    Im Referendariat sagte mir meine sehr geschätzte AKO: "SchulleiterInnen differenzieren uns gewöhlich in folgende beiden Kategorien: a) macht mir Arbeit oder b) macht mir keine Arbeit/ verringert meine Arbeit. Darüber hinausgehend haben sie erstmal überhaupt keine gesondertes Interessen/ Vorlieben/ Abneigungen. Es ist als KollegIn ratsam zur Kategorie b) zu gehören." Vielleicht ist das eine Sichtweise, die Dir im Umgang mit Deiner Schulleitung hilft.

  • bisschen auch OT: Ich differenziere SL in 2 Kategorien: a) lässt mich in Ruhe arbeiten b)hat Freude mir seine Macht zu zeigen & macht mir in der Regel mehr Arbeit

    Worst Case, den ich bei einer benachbarten Haupt-/Realschule mal beobachtet hatte:

    In den ersten zwei Wochen nach Ende der Sommerferien galt noch der Plan aus dem letzten Schuljahr, weil noch kein neuer Stundenplan erstellt war.

    Ich hätte ja kein Problem damit, wenn der alte Stundenplan dann noch gilt. Mir stellt sich die Frage, wenn jetzt der Stundenplan ab Montag lautet: 1. Stunde Unterricht, 2. nicht. Bis zu welchem Zeitpunkt der noch geändert werden dürfte? Ich plane jetzt für 2. Stunde meinen 100. Geburstag vorzufeiern. Jeztzt bekommen wir am Montag morgen aber erst zu hören - neuer Stundenplan. Du hast jetzt 2. Stunde. Das wäre ja sicherlich nicht rechtens. Wäre es rechtgens am Sonntag Abend? 24 Stunden vorher? Wo genau liegt die Grenze.


    Jetzt könntest du, da du ja aus NRW kommst die BASS bemühen (https://bass.schul-welt.de) und prüfen, ob da was zu deiner Frage steht, das Ding ist etwas sperrig (und zu deiner konkreten Frage steht da nichts), vielleicht gehst du dann von oben nach unten runter durch BeamtStG, LBG NRW, SchulG NRW und ADO. Ums kurz zu machen: Sprich deinen Lehrerrat an, der soll da für zielführende Vereinbarungen mit der Schulleitung sorgen, aber im Zweifel (wenn drei Kollegen mit Corona ins Krankenhaus gehen) gilt:

    "Wann tritt das in Kraft?“ - "Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich."

    Auf die SL kann man sich nicht verlassen. Dann kommt - ihr müsst jederzeit Einsatzbereit sein. Irgendwas komisches, womit keiner rechnet. Dann gucke mal lieber ob ich etwas dort finde. Oder Jemand hier noch Ahnung hat. Vielleicht hatte ja Jemand auch schonmal das Problem. So selten sollte das doch nicht sein?


    Unverzüglich kann ja nicht sein. Ich liege Montags dann noch im Bett, fahre zur 3. Stunde los, aber Sonntag Abend kamm die Meldung, dass sich der Plan geändert hat. Irgendwo wird es ja gewiss Grenzen geben.

    • Offizieller Beitrag

    bisschen auch OT:

    Ich differenziere SL in 3 Kategorien:
    a) lässt mich in Ruhe arbeiten
    b)hat Freude mir seine Macht zu zeigen & macht mir in der Regel mehr Arbeit

    c) unterstützt mich bei meiner Arbeit.


    Ja - ich bin naiv. Aber ich denke und hoffe, dass "c" der normale Schulleiter ist.

  • Unverzüglich kann ja nicht sein. Ich liege Montags dann noch im Bett, fahre zur 3. Stunde los, aber Sonntag Abend kamm die Meldung, dass sich der Plan geändert hat. Irgendwo wird es ja gewiss Grenzen geben.

    Da wird das Problem endlich deutlich. Was ihr an eurer Schule benötigt, ist (a) ein Vertretungskonzept und/oder (b) eine Vertretungsbereitschaft.


    Zu (a): Zu Vertretungen werden in der Regel nur die KuK herangezogen, die bereits ihre erste Stunde des Tages absolviert haben (und deshalb bereits im Hause sind / sein könnten). Ausnahmen sind möglich, wenn dies 24+ Stunden vorher bekannt ist. (Lehrkräfte sind verpflichtet, alle 24 Stunden in den Vertretungsplan zu schauen. Gibt es Dinge, die berücksichtigt werden müssen (Zahnarzttermine und anderes Unangenehmes mehr), dann wird das (im Vormittagsbereich) möglichst langfristig dem Vertretungsplaner vertrauensvoll mitgeteilt. Dieser berücksichtigt dies (jenseits von absoluten Katastrophenfällen).
    Abweichungen sind möglich: Der Vertretungsplaner kontaktiert die Vertretungslehrkraft kurzfristiger telefonisch (auch Nachricht auf dem Anrufbeantworter) sowie per E-Mail.

    [Mein persönliches worst case Erlebnis in diesem Bereich: Ich kam zurück von einem Schüleraustausch in "Übersee": Gefreut hatte ich mich darauf, aufgrund Jet lag ein paar Tage lang noch ein wenig ausschlafen zu können (mein Stundenplan hätte das hergegeben). Stattdessen klingelte mich mein Vertretungsplaner wegen einer Vertretungsstunde telefonisch aus dem Schlaf. War doch sehr unsensibel. War ihm überhaupt nicht bewusst, fehlte ihm jedes Einfühlungsvermögen. Da muss man manchmal nachhelfen.]

    Im Vertretungskonzept aber vielleicht auch eine Definition dessen, wer als erstes für eine Vertretung herangezogen wird (kennt die Lerngruppe, unterrichtet das Fach, hat Zeit lt. Plan, ...)


    zu (b): Insbesondere falls sich (a) regelmäßig/dauerhaft/zuverlässig nicht umsetzen lassen sollte an deiner Schule, dann sollte für jede einzelne (Doppel-)Stunde ein/e Kolleg/in benannt werden, die/der in dieser Stunde im Lehrerzimmer anwesend ist und für Vertretungen zur Verfügung steht. Gibt es keine spontanen zusätzlichen Vertretungen, nutzt man die Zeit eben für Korrekturen, Kaffeetrinken o.ä.


    Was für ein Schülerklientel habt ihr überhaupt? Muss in der Sek II tatsächlich noch vertreten werden? Können (fast) volljährige SuS nicht ihrem Schicksal überlassen werden? Auch das ist etwas, was in einem Vertretungskonzept niedergelegt werden könnte. (Vielleicht eine Inspiration für den Personalrat, der entsprechend tätig wird und das für alle anregt?)

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