Alles anzeigenAber darf man das? Dann hätte man ja den Dienstweg umgangen. Die Remonstrations muss doch über die SL an die Bezirksregierung weitergeleitet werden.
1. SL ansprechen, dass man Dienstanweisung nicht ausführen wird
2. SL besteht auf Ausführung
3. Man muss die Anweisung dann ausführen weiterhin
4. Remonstration an SL schreiben
5. SL muss diese an die Bezirksregierung weiterleiten
Wenn ich die Remonstration direkt an die Bezirksregierung leiter habe ich den Dienstweg nicht eingehalten und sie ist bestenfalls ungültig.
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https://www.dbb.de/lexikon/the…emonstrationspflicht.html
ZitatDie Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.
Ich sagte, du solltest zeitgleich auch an andere Stellen leiten, wenn du schon mal damit Probleme hattest, dass Dinge auf dem Dienstweg verloren gegangen/verschleppt worden
sind. Dann aber auch mit dem Hinweis "vorab per email", "Post auf dem Dienstweg" ist unterwegs.
Wei aber schon von jemandem anderen beschrieben, solltest du dir einen Eingangsstempel geben lassen, dann hast du ein Datum und kannst bei Verzögerungen darauf hinweisen.