Schönen guten Tag,
ich habe Master of Science in Informatik und arbeite seit 6 Jahren in der freien Wirtschaft. Seit Jahren spiele ich mit dem Gedanken in den Schuldienst (Berufsbildende Schulen) zu wechseln und möchte mich demnächst bewerben. Ein Gespräch mit dem dem BM RLP ergab, dass ich die notwendigen Voraussetzungen erfülle. Das Bedarfsfach Informatik ergibt sich ja bereits aus meiner fachlichen Qualifikation. Als Zweitfach käme bei mir ja implizit Mathematik in Frage.
Die Suchfunktion habe ich ausgiebig genutzt, doch leider sind zum Thema Seiteneinstieg in RLP nicht viele Erfahrungsberichte zu finden. Das liegt vermutlich daran, dass im Jahr 2019 laut Statisik nur 1/1000 neuen Lehrkräften in RLP ein Seiteneinsteiger war. Irgendwie verwundert mich diese niedrige Quote. In anderen Bundesländenr ist diese deutlich höher. In Berlin lag diese im selben Zeitraum sogar bei 61%.
Ich informiere mich gerade über die Optionen (Quer- vs. Seiteineinstieg) und bin noch unschlüssig, welcher Weg für mich der passende ist. Aufgrund der besseren Bezahlung während der zweijährigen Ausbildung tendiere ich zum Seiteneinstieg. Laut dem BM RLP besteht auch hier die Möglichkeit der Verbeamtung. Sehe folgendes Zitat:
Seiteneinstieg
Beim Seiteneinstieg erfolgen die Einstellungen direkt in den Schuldienst. Während der Ausbildung erfolgt die Beschäftigung im Rahmen des TV-L, danach in der Regel im Beamtenverhältnis. Bewerbungen sind für allgemeinbildende Schulen (derzeit insbesondere Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen) und berufsbildenden Schulen für bestimmte Bedarfsfächer möglich. Hier finden Sie eine Übersicht der Bedarfsfächer an allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen.
Quereinstieg
Beim Quereinstieg erfolgen die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst (Dauer 24 Monate), gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt. Nach Ablegen der Zweiten Staatsprüfung bestehen sehr gute Einstellungsaussichten in den Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz (in der Regel im Beamtenverhältnis).
Während ich also bei einem Quereinstieg als Beamter auf Widerruf mit entsprechenden Anwärterbezüge angestellt bin, stehe ich bei einem Seiteneinstieg in einem Beschäftigungsverhältnis. Nun stelle ich mir die Frage, wie ich obiges Zitat interpretieren kann. Denn laut diesem erfolgt die Beschäftigung nach der Ausbildung "in der Regel im Beamtenverhältnis". Was darf ich darunter verstehen? Es könnte durchaus passieren, dass ich nicht verbeamtet werde? Oder kann ich mir die anschließende Verbeamtung vertraglich zusichern lassen?
Ich frage mich, ob der Quereinstieg trotz finanzieller Einbußen nicht doch der bessere Weg ist, wenn man eine Beamtenlaufbahn anstrebt. Mal vom finanziellen Aspekt abgesehen, wird man auch nicht gleich ins kalte Wasser geworfen. Leider spielt das Geld wie so oft aber doch eine Rolle. Wenn auch nicht die entscheidende!
Vielen Dank schonmal im Voraus für euer Feedback.
LG