Remonstration - aufschiebende Wirkung?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Allerdings stochern wir natürlich nach wie vor im Trüben, da sich die TE dazu nicht weiter äußern möchte. Ich bin schulrechtlich eigentlich ganz gut bewandert und könnte auf der Basis einer ausführlicheren Fallschilderung sicherlich auch eine realistische Einschätzung vornehmen - so wie sicherlich diejenigen UserInnen, die in der Schulleitungsebene arbeiten auch.

    HannaV , gerne auch per PN. ich bin Schulleiter an einer Grundschule - ich werde schon nicht dein Schulleiter sein.

  • Die Aussagen sind nicht unterschiedlich. Sowohl Bolzbold als auch @samu und ich haben dasselbe ausgesagt: Erst wendet man sich an die SL und bei Aufrechterhalten der Dienstanweisung direkt an die Behörde (aber auch erst dann). Ich vermute, dass du davon ausgehst, dass der Begriff "Remonstration" mit der Behördenebene verknüpft ist. Dem ist aber nicht so, die Remonstration als solche beginnt bereits völlig formlos mit der Äußerung der rechtlichen Bedenken gegenüber der SL.

Werbung