Zum Beispiel von Samu:
Ich würde davon ausgehen, dass die Kollegin mich anspricht und mir ihre Bedenken darlegt. (Das wäre übrigens nicht "nochmal", da es hier im Thread hieß, dass die Schulleitung noch nichts von den Bedenken weiß. Das Beispiel von dir, Samu, passt daher nicht ganz.)
Im hypothetischen Fall (bei einer Videokonferenz würde ich die Anweisung nicht aufrechterhalten, aber tun wir mal so, als ob das so wäre), würde ich der Kollegin dann sagen: "Ich verstehe deine Bedenken, ich halte es aber für zwingend notwendig, dass man die Kinder einmal die Woche sieht und beziehe mich dabei auf .... und .... und .... . Wenn du auch nach unserem Gespräch weiterhin Bedenken hast, kannst du gerne gegen die Anweisung remonstrieren. Das wäre sogar deine Pflicht, wenn du meine Anweisung für unangemessen hältst. Wenn du rechtliche Fragen dazu hast, melde dich bei mir. Sobald die Remonstration da ist, leite ich sie ans Schulamt weiter."
Wahrscheinlich (wie gesagt, es ist hypothetisch) würde ich sogar sagen "Da es eine Videokonferenz pro Woche ist, ist es ja egal, wann du sie macht. Du kannst sie also auch gerne bis Ende der ersten Corona-Woche (also der nächsten Woche) hinauszögern. Vielleicht haben wir dann schon die Rückmeldung."
kl. gr. frosch
Markus - du hast mit Sicherheit recht. Aber unabhängig davon ob Schulleiter woanders Arschlöcher sind, gebietet es die vertrauensvolle Zusammenarbeit, dass man mit dem Schulleiter noch einmal spricht. Es gebietet auch die Vernunft. Denn der Schuleiter wird doch eh informiert. Also: warum sollte man es ihm nicht vorher schon einmal sagen.