Remonstration - aufschiebende Wirkung?

    • Offizieller Beitrag

    Samu:

    Wie Seph und Bolzbold schreiben: " Das gebietet übrigens auch die beamtenrechtliche Nebenpflicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit."


    Die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" ist in dem Fall nicht mehr gegeben. Ich muss mich auf meine Kolleginnen verlassen können - sie können sich auch auf mich verlassen.

  • Wow.

    Das mag hart klingen, aber Lehrkräfte, die nicht einmal das Gespräch mit der SL suchen, sondern gleich den Weg nach außen suchen, verstoßen gegen ihre Pflichten. Eine längerfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit wird so jedenfalls deutlich erschwert.

  • Entschuldigt, ich habe mich falsch ausgedrückt. Der Schulleiter weiß, dass ich seine Anweisung nicht ausführen möchte. Er weiß nur nicht, dass ich deswegen remonstrieren möchte. Damit muss er aber rechnen, da er ja meine Meinung kennt.


    Wo reiche ich die Remonstration denn überhaupt ein? Bei dem SL selber? Oder direkt an die Bezirksreg.?

  • Entschuldigt, ich habe mich falsch ausgedrückt. Der Schulleiter weiß, dass ich seine Anweisung nicht ausführen möchte. Er weiß nur nicht, dass ich deswegen remonstrieren möchte. Damit muss er aber rechnen, da er ja meine Meinung kennt.


    Wo reiche ich die Remonstration denn überhaupt ein? Bei dem SL selber? Oder direkt an die Bezirksreg.?

    Dann direkt beim SL, dafür reicht im ersten Schritt ein einfaches Gespräch "Liebe SL, ich habe Bedenken gegen Ihre Anweisung, weil....." Sollte man damit nicht durchdringen, könnte man im zweiten Schritt um schriftliche Dienstanweisung bitten und ggf. vorab den eigenen Standpunkt mit Begründung ebenfalls schriftlich einreichen. Sollte sich die SL recht sicher sein, dass die Anweisung rechtmäßig ist, sollte sie kein Problem damit haben oder andernfalls zurückziehen.

  • Sollte sich die SL recht sicher sein, dass die Anweisung rechtmäßig ist, sollte sie kein Problem damit haben oder andernfalls zurückziehen.

    Und an wen richtet man dann seine Remonstration, falls die SL die Anweisung nicht zurükzieht? Direkt an die SL oder wie in §16 ADO (3) steht an den nächst höheren Vorgesetzten?

  • Wie bereits beschrieben: Ich empfehle erst das formlose, aber bestimmte Gespräch, im zweiten Schritt eine schriftliche Eingabe und erst anschließend den Weg zur Behörde.

  • Ja, also:
    1. das persönliche Gespräch mit der SL
    2. die schriftliche Kundtuung an die SL
    3. Remonstration - wie genau:

    a) an die SL
    b) über die SL an die Behörde
    c) direkt an die Behörde ?


    Welcher Weg ist dann der rechtlich richtige? Der Dienstweg muss ja eingehalten werden.

  • Um was für eine Anweisung geht es denn grob? Oder habe ich das überlesen?

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

    • Offizieller Beitrag

    Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden.

    Quelle: Remonstrationspflicht -»  dbb beamtenbund und tarifunion

    Ich würde im Falle des nächst höheren Vorgesetzten an den/die schulfachliche/n Dezernent/in herantreten.

  • Ich muss mich auf meine Kolleginnen verlassen können - sie können sich auch auf mich verlassen.

    Das kann bei dir so sein, muss aber bei der TE nicht so sein.


    Ich schrieb ja bereits, ich würde an ihrer Stelle lieber gehen, als mich auf diese Weise anzulegen, eben weil der SL am längeren Hebel sitzt und sie mit Repressalien rechnen muss.


    Hier haben wir aber mal belegt, was sonst immer abgestritten wird: dass eine Auseinandersetzung immer zulasten des Kollegen geht und der den Kürzeren zieht. Immerhin ist eine Remonstration die Meldung, dass man eine Weisung für unrechtmäßig hält und Klarheit wünscht. Sollte eigentlich kein Staatsakt sein, auf den Versetzung folgt.


    Aber vielleicht seid ihr nur getriggert, weil ihr in diesem Fall eine Vermutung habt, wie der Hergang ist.

  • Welcher Weg ist dann der rechtlich richtige? Der Dienstweg muss ja eingehalten werden.

    Naja also, der Dienstweg ist über den Dienststellenleiter. Wurde doch auch schon dreimal gesagt. Im übrigen bekommst du hier keine rechtssichere Auskunft, auch wenn du noch so oft versuchst, deine Kolleg*innen hier festzunageln.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Hier haben wir aber mal belegt, was sonst immer abgestritten wird: dass eine Auseinandersetzung immer zulasten des Kollegen geht und der den Kürzeren zieht. Immerhin ist eine Remonstration die Meldung, dass man eine Weisung für unrechtmäßig hält und Klarheit wünscht. Sollte eigentlich kein Staatsakt sein, auf den Versetzung folgt.

    Nein, der Staatsakt ist (wie schon mindestens zweimal geschrieben) die fehlende "vertrauensvolle Zusammenarbeit".

    Wenn kritische Rückfragen von Eltern kommen, stelle ich mich voll vor die Kolleginnen. Dann will ich denen auch 100%-ig vertrauen. Wenn das nicht der Fall ist, wird ein "Vor-die-Kolleginnen-stellen" schwierig.


    kl. gr. frosch


    Nachtrag: "Das kann bei dir so sein, muss aber bei der TE nicht so sein."

    Mag sein - wobei es dann auch im Eigeninteresse der Kollegin ist, gaaanz schnell weg zu kommen.

  • Hier haben wir aber mal belegt, was sonst immer abgestritten wird: dass eine Auseinandersetzung immer zulasten des Kollegen geht und der den Kürzeren zieht. Immerhin ist eine Remonstration die Meldung, dass man eine Weisung für unrechtmäßig hält und Klarheit wünscht. Sollte eigentlich kein Staatsakt sein, auf den Versetzung folgt.

    Bitte die Aussagen nicht aus dem Zusammenhang reißen. Es klang zunächst so, als sollte die SL komplett übergangen werden, anstatt erst das Gespräch mit ihr zu suchen und dann ggf. bei der SL zu remonstrieren. Das wäre nämlich kein Problem, während das sofortige Übergehen äußerst problematisch ist.

  • Bitte die Aussagen nicht aus dem Zusammenhang reißen. Es klang zunächst so, als sollte die SL komplett übergangen werden, anstatt erst das Gespräch mit ihr zu suchen und dann ggf. bei der SL zu remonstrieren. Das wäre nämlich kein Problem, während das sofortige Übergehen äußerst problematisch ist.

    Das war ja die Ausgangsfrage, wie man vorgehen muss.

    Und dass da kein Vertrauensverhältnis mehr ist, sehe ich natürlich auch. Trotzdem bestürzt mich die Leichtigkeit, mit der offenbar Leute gegangen werden.

  • Die TEin fragt bzgl. der "aufschiebenden Wirkung". Daher nehme ich an, dass es sich um eine "dringende Sache" handelt.

    Die TEin kann sich je nach Dringlichkeit zulgeich an die SL und die Bezirksregierung wenden.

    Können wir über den Verstoß grob mal wissen?

    Der "kl. grüner Frosch" mag ein guter SL sein; er sollte aber wissen, dass es nicht überall so ist.

  • Okay, angenommen es lief so. Vor Weihnachten sagt der Schulleiter : "Leute, dieses Mal erwarte ich Videokonferenzen, da sind mir zu viele abgetaucht das letzte Mal." Kollege X sagt: "Also ich weiß nicht, da schleichen dann Eltern hinten rum und wie ist denn das mit dem Datenschutz der Kinder? Da hab ich echt Bauchschmerzen mit der Vorstellung." SL: "Ich sage es deutlich, Sie sehen die Kinder einmal pro Schulstunde. Das gebe ich Ihnen gerne schriftlich."


    Wie vorgehen, wenn man die VK wirklich für ein Datendesaster hält? Noch mal das Gespräch suchen? "Ja also Herr SL, Sie haben es zwar unmissverständlich ausgedrückt, aber ich wollte doch noch mal meine Bedenken kundtun..."?

  • Die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" ist ein Konstrukt mit zwei Seiten. In meinem Bezirk ist ein Kollege immer im Nachteil gegenüber einer SL, allein schon weil letztere im Vergleich zu ersterem viel seltener vorkommt.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Wie vorgehen, wenn man die VK wirklich für ein Datendesaster hält? Noch mal das Gespräch suchen? "Ja also Herr SL, Sie haben es zwar unmissverständlich ausgedrückt, aber ich wollte doch noch mal meine Bedenken kundtun..."?

    Ich persönlich würde dann tatsächlich um schriftliche Anweisung bitten. Wenn ich dann z.B. in der Schule ein dienstliches Gerät über eine Dienstadresse nutzen kann und lediglich Bedenken bzgl. der Schülerdaten hätte, würde ich persönlich die VK dann so durchführen. Gibt es unerwarteterweise doch später Probleme mit sich beschwerenden Eltern, verweise ich diese dann gerne an die SL weiter.


    Alternativ kann man natürlich noch einmal schriftlich die Bedenken ausführen und andeuten, dass man bei Bestätigung Rücksprache mit dem Dezernat halten möchte. Eine gewisse Verstimmung ist dabei nie auszuschließen, professionelle SL wissen das aber einzuordnen, wenn man sich sauber an die beamtenrechtlichen Pflichten hält und nicht hintenherum spielt.

Werbung