Hallo,
ich möchte remonstrieren. Der Verlauf ist ja folgendermaßen:
1. Ich lege Beschwerde bei der Bezirksregierung ein (da eine Beschwerde über eine Anordnung des Schulleiters vorliegt).
2.Die Bezirksregierung gibt bekannt, ob sie die Anordnung des Schulleiters bestätigt oder nicht.
3. Falls die Bezirksregierung die Anordnung des Schulleiters bestätigt, lege ich bei dem nächst höheren Vorgesetzten Beschwerde ein.
4. Dieser entscheidet dann, ob sie die Anordnung des Schulleiters bestätigt oder nicht.
Muss ich der Anordnung des Schulleiters Folge leisten, während ich auf die Antwort der Bezirksregierung warte (zwischen 1. und 2.)? Muss ich der Anordnung des Schulleiters Folge leisten, während ich auf die Antwort der nächsthöheren Instanz warte (zwischen 3. und 4.)?
Leider werde ich aus den entsprechenden Gesetzestexten nicht schlau:
„Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit.“
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html)
Muss / Kann man das so lesen: „[erst wenn] die Anordnung [von dem nächst höheren Vorgesetzten] bestätigt [wird], müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen“? Sprich erst nach Schritt 4?
Folgendes Zitat sagt ja genau das aus:
„Dazu wird die Remonstration gegenüber dem Dienstvorgesetzten, also der Schulleitung, geltend gemacht. Hält die Schulleitung die Anordnung aufrecht, haben Beamte sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte bzw. den nächsthöheren Vorgesetzten, also die Schulaufsicht, zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamt*innen sie ausführen. Die Remonstration hat also zunächst einmal aufschiebende Wirkung.“
(Quelle: https://www.gew-hamburg.de/the…n/coronavirus-faq-schulen)
Hier habe ich jedoch gelesen, dass es anscheinend einen Unterschied macht, ob man eine Beschwerde oder einen Widerspruch einlegt:
„Zu beachten ist, dass Beschwerden gegen irgendwelche Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung haben, während das bei Widersprüchen der Fall ist! Beschwerden gegen Verwaltungsakte müssen als Widerspruch formuliert werden.“
(Quelle: https://www.tresselt.de/beschwerden/)
Wie ist die Lage denn nun? Und kann man immer einen Widerspruch einlegen oder müssen dafür besondere Umstände vorliegen? Falls ja, welche?
Dankeschön