Es gab/gibt auch Verträge, wo man dazu verpflichtet war, einen Entschädigung zu zahlen, falls man im NRW'en Staatsdienst nicht bliebe.
Sowas ist zum Beispiel in Berlin die Regel.
Es gab/gibt auch Verträge, wo man dazu verpflichtet war, einen Entschädigung zu zahlen, falls man im NRW'en Staatsdienst nicht bliebe.
Sowas ist zum Beispiel in Berlin die Regel.
Also in baden Württemberg ist es laut Sachbearbeiterin immer von Fall zu Fall unterschiedlich. Keine Ahnung was das heißt
Also in baden Württemberg ist es laut Sachbearbeiterin immer von Fall zu Fall unterschiedlich. Keine Ahnung was das heißt
Kommt vermutlich darauf an, was aus welcher Verzweiflung heraus anerkannt wurde in anderen Bundesländern. BW ist ja ziemlich rigide bei den Vorgaben zum Seiteneinstieg (also unser OBAS, da Ref + Staatsexamen) und erkennt insofern auch vielleicht nicht alle Studienvoraussetzungen an, die in anderen BL asl Zugangsweg zum Ref akzeptiert werden. Ich denke aber, wenn das am Ende relevant für dich werden sollte, dann wäre es sinnvoll, dich dazu noch einal von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen. Nachdem OBAS ja mit einer regulären Lehrbefähigung abschließt und diese zumindest teilweise von BW akzeptiert wird, könnte es sich durchaus lohnen, mithilfe der Gewerkschaft prüfen zu lassen, ob ein Verwehren des Zugangs am Ende bei dir sich wirklich rechtfertigen und rechtlich durchsetzen lässt. Ich könnte mir vorstellen, dass das ein Bereich ist, in dem es noch sehr wenig Gerichtsurteile gibt die das Handeln des Landes "einhegen", was gerade bei solchen Ermessensentscheidungen aber ja durchaus vonnöten ist, um das Ermessen ausreichend klar zu definieren in seinen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Kommt vermutlich darauf an, was aus welcher Verzweiflung heraus anerkannt wurde in anderen Bundesländern. BW ist ja ziemlich rigide bei den Vorgaben zum Seiteneinstieg (also unser OBAS, da Ref + Staatsexamen) und erkennt insofern auch vielleicht nicht alle Studienvoraussetzungen an, die in anderen BL asl Zugangsweg zum Ref akzeptiert werden. Ich denke aber, wenn das am Ende relevant für dich werden sollte, dann wäre es sinnvoll, dich dazu noch einal von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen. Nachdem OBAS ja mit einer regulären Lehrbefähigung abschließt und diese zumindest teilweise von BW akzeptiert wird, könnte es sich durchaus lohnen, mithilfe der Gewerkschaft prüfen zu lassen, ob ein Verwehren des Zugangs am Ende bei dir sich wirklich rechtfertigen und rechtlich durchsetzen lässt. Ich könnte mir vorstellen, dass das ein Bereich ist, in dem es noch sehr wenig Gerichtsurteile gibt die das Handeln des Landes "einhegen", was gerade bei solchen Ermessensentscheidungen aber ja durchaus vonnöten ist, um das Ermessen ausreichend klar zu definieren in seinen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Okay interessant. Naja man wird sehen. Ich soll mich Ende des Jahres melden und dann wird das beurteilt.
Falls es noch jemanden interessiert.
Ich habe mittlerweile die Anerkennung aus Baden-Württenberg bekommen. Anscheinend war das doch eher eine pro-forma Sache. Ich probiere noch ein paar andere Bundesländer aus und gebe dann Rückmeldung
Herzlichen Glückwunsch. Das ist eine tolle Nachricht !
Herzlichen Glückwunsch. Das ist eine tolle Nachricht !
Danke dir!
Herzlichen Glückwunsch und vielleicht auf bald im Ländle.
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