Liebe KuK,
hat jemand von euch Erfahrung mit den Bedingungen der Unterstützung einer Kurzzeitpflege nach einer Krankenhausbehandlung?
konkrete Situation:
Eine 86-jährige Pensionärin (Pflegegrad 3) ist zuhause gestürzt und hat sich oberhalb eines künstlichen Knies den Oberschenkel gebrochen. Die Verletzung wurde erfolgreich operiert. Die Pensionärin wurde nach einer Woche entlassen - mit einer Plattierung des Bruchs; das Bein durfte 8 Wochen nicht belastet werden, war währenddessen geschient, Bewegungsschiene erforderlich zur Nachbehandlung erforderlich. Anschlussheilbehandlung wurde abgelehnt, weil Reha-Maßnahmen nicht durchführbar waren aufgrund der fehlenden Belastungsmöglichkeiten. Sie nahm in der Folge eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch, davon 5 Wochen in 2020 und nun knapp 3 Wochen in 2021.
PPV und Beihilfe wollen lediglich die 1612 EUR über die Pflegeversicherung leisten.
Sieht jemand von euch weitere Verpflichtungen - besonders der Beihilfe NRW - außer den Geldern der Verhinderungspflege?
Ich persönlich bin der Ansicht, dass die Kosten doch komplett als Krankheitskosten bzw. Heilbehandlungen übernommen werden müssten. Aber was zählt meine Ansicht.
Wäre für Ratschläge dankbar.