NRW ab Februar wieder mit Präsenzunterricht!?

    • Offizieller Beitrag

    Elternabend für die Erstklässler findet hier per Zoom-Konferenz statt. Schulkonferenzen ebenfalls.

    Nur die Abschlussfeier planen wir vor Ort.


    Generell ist es aber wohl aktuell noch so, dass "wichtige schulische Elternveranstaltungen" stattfinden dürfen.

  • kleiner gruener frosch

    Gibt es zu „wichtige schulische Elternveranstaltung dürfen stattfinden“ eine Quelle? Ich finde nur die Aussage zur Mitwirkung. Bei uns wäre es aber nur ein informativer Elternabend über Fahrten u.ä.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • kleiner gruener frosch

    Gibt es zu „wichtige schulische Elternveranstaltung dürfen stattfinden“ eine Quelle? Ich finde nur die Aussage zur Mitwirkung. Bei uns wäre es aber nur ein informativer Elternabend über Fahrten u.ä.

    Hätte ich genauso ausgelegt wie du. Vermutlich ist das wieder eine Formsache.


    "Elternabend" als Klassenpflegschaftssitzung: Gremium der Mitbestimmung

    "Elternabend" als Infoveranstaltung: Kein Gremium der Mitbestimmung


    Es hängt vermutlich davon ab, wer einlädt. Da das Schuljahr schon fast vorbei ist, müsstet ihr doch eine Klassenpflegschaft haben. Wenn die einlädt, wird es vermutlich auch in Präsenz stattfinden dürfen. Aber im Ernst: Warum? Sowas kann man problemlos auch per Video oder per Brief klären.

  • Ich meine auch Videokonferenz, die Eltern sind aber ganz jeck auf Präsenz und haben einen entsprechenden Antrag gestellt.

    Falls man das überhaupt zulässt - ich meine „nein“, manche Kolleg:innen aber „ja“ - müssten meiner Ansicht nach alle einen negativen Test vorweisen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    Laut CoronaBetrVO ist das möglich (vgl. § 1 Abs. 6), wobei die CoronaSchVO in § 4 klare Grenzen zieht. In der aktuellen Schulmail finde ich dazu keinen gesonderten Passus. Denkbar ist natürlich, dass eine vom MSB getroffene Regelung aus einer älteren Schulmail nach wie vor in Kraft ist. Das ist ja beispielsweise bei den Möglichkeiten der verschiedenen Unterrichtsmodelle (Wechsel-, Distanz- und Präsenzunterricht für Q-Phase) bis Freitag der Fall. Die ursprüngliche Mail, die das regelt, ist vom Februar.

  • Bei uns gab es alle Sitzungen und auch die Elterngespräche per Zoom in der Kita.

    Ich hätte das ausführen sollen: Unsere Kleine kommt im Sommer in den KiGa. Noch haben wir keinerlei Ahnung, wie das alles ablaufen soll, ich habe bisher noch nichtmal den KiGa betreten dürfen (Unterschriften wurden auf der Straße geleistet). Da das unser erstes KiGa-Kind ist, bin ich doch ein wenig neugierig, wie das abläuft.

  • Das weiß der Kindergarten wahrscheinlich auch noch nicht.

    Unsere Kleine wechselt die Kita und wir haben auch noch keine Info. Ich gehe aber vom Berliner Modell aus und davon, dass man dann halt mit Maske dabei ist. War im letzten Sommer auch so.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich bin blind. Wo genau steht das? Sorry.

    "Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich."


    Steht unter

    Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb

    https://www.schulministerium.n…etrieb-ab-dem-31-mai-2021

    • Offizieller Beitrag

    Ist nur die Frage, ob es sich dabei ausschließlich um Besuche im Ganztag handelt. Sonst stände es ja nicht unter dem Abschnitt "Ganztag". oder? Es steht ja sogar explizit im Zusammenhang mit außerschulische Partnern im Ganztag.

  • Dann fände ich den Begriff "außerschulische Lernorte" aber unpassend. Das klingt für mich nach Ausflügen mit thematischen Hintergrund (Museum, Wasserwerk etc. oder auch Wald, Wiese etc. wenn es thematisch zum Unterricht passt ) im Rahmen des Unterrichts und nicht nach Ausflügen zum Spielplatz o. Ä. im OGS Bereich.

  • "Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich."


    Steht unter

    Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb

    https://www.schulministerium.n…etrieb-ab-dem-31-mai-2021

    Danke!

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Noch mal zu den Elternabenden

    Ich bin mir relativ sicher, dass die nie wirklich untersagt waren bzw. normale Klassenpflegschaft war eigentlich immer möglich.

    Doch, auch die „Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung“ waren ausdrücklich untersagt.


    Aus einer Mail der Bez.reg. Münster:

    § 1 Absatz 6 Satz 2 stellt aber die generelle Zulässigkeit unter die "Maßgabe der veranstaltungsbezogenen besonderen Regelungen der CoronaschutzVO". Dies ist als Verweis auf § 13 CoronaSchV zu verstehen. Nach § 13 Absatz 1 CoronaSchVO sind Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen "dieser" Verordnung (also der CoronaSchV) fallen, bis zum 30. November 2020 untersagt.
    Tage der offenen Tür ebenso wie Elternabende und Schulfeste fallen offenkundig nicht unter besondere Regelungen der CoronaschutzVO.

    Sie sind daher (zunächst ) in der Zeit vom 2. bis zum 30. November unmittelbar im Verordnungswege untersagt.“


    Das war im November klare Ansage. Da wir jetzt keine Veränderung bei den Veranstaltungen in der CoronaSchVO haben, müsste es immer noch genau so sein. Erst ab Inzidenzen stabil unter 50 sind Veranstaltung mit 50 Personen im Innenbereichen mit Tespflicht gestattet. So verstehe ich die CoronaSchVO.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Normale Elternabende wie "Mein Kind ist frech zu den Eltern" - klar. Aber die klassische Klassenpflegschaft habe ich als "Organ der Mitwirkung" laut Coronabetreuungsverordnung verstanden. Weiter oben wurde ja auch schon darüber diskutiert. Aber 100%ig sicher bin ich mir ja auch nicht.

  • Hallo zusammen,


    wie sieht es bei einer Inzidenz unter 35 aus. Müssen wir dort akzeptieren, dass Schüler ohne Test und ohne Maske anwesend sind. Da macht bei mir ein Vater Druck und verweist auf irgendeine Passage der Bundesnotbremse, veröffentlicht in der BILD. Ich habe gesagt, dass bis Schuljahresende unabhängig der Inzidenz Masken und Tests gelten

  • Da macht bei mir ein Vater Druck und verweist auf irgendeine Passage der Bundesnotbremse, veröffentlicht in der BILD.

    Was steht denn in der Schulmail? Nur die ist für uns gültig.Kannst du ihm ja vorlegen.
    Ich lese da Einhaltung der Hygienevorschriften. Und eine neuere gibt es noch nicht.
    Also Antwort an Vater mit Schulleitung in CC / zur Kenntnisnahme mit Verweis auf die Schulmail.


    Zitat

    Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht

    Auch aus diesen Gründen kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter.

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