Das von dir genannte Beispiel mit 6 Stunden Mehrarbeit/Woche ist aber legitim, kann angeordnet werden.
Das ist so nicht korrekt: Das kann vlt. je nach Bundesland immer ein klein wenig anders sein, aber laut ADO soll dies nur aus "
zwingenden dienstlichen Gründen" möglich sein - und das ist durchaus begrenzt.
Es kann sein, dass irgendwelche Lehrkräfte erkrankt, auf einer Fortbildung oder sonst wie verhindert sind. Dann ist die Schulleitung gezwungen, den Unterricht auf irgendeine Weise sicherzustellen. Schließlich sind die Kinder da und müssen versorgt werden. Das nennt man „zwingende dienstliche Gründe“.
Wie aber der Unterricht für die Abschlussklassen geregelt wird, ist eine organisatorische Frage und kann auch anders gelöst werden. Das sind keine zwingenden dienstlichen Gründe.