Unabhängig davon, dass aus meiner Sicht die Arbeitsschutzverordnung auch für uns alle gilt: Wer heute noch mit nem Stofflappen vor der Nase rumläuft, hat aus meiner Sicht den Schuss nicht gehört. Das ist aber nur meine persönliche Ansicht. Wer gar keine Maske mehr trägt, "weil ich das darf", wäre sogar noch eine Stufe schlimmer.
Valerianus hat ja dankenswerterweise den entsprechenden Passus des Gesetzes verlinkt. Wenn niemand ein Gesetz findet, dass Beamte/schulische Angestellte explizit davon ausnimmt, gilt diese Regelung mit ziemlicher Sicherheit auch dann, wenn die Schulleitung nichts davon weiß. In diesem Fall würde ich sogar behaupten, dass es Pflicht des Beamten ist, die Schulleitung auf rechtswidriges Verhalten hinzuweisen. (Vermutlich reicht ein freundlicher Hinweis, dass die Schulleitung dies doch mal mit der Schulaufsicht klären soll :-))