NRW ab Februar wieder mit Präsenzunterricht!?

  • In NRW sind sogenannte „Immunisierte“ von der Testpflicht befreit. Egal ob Schule oder anderswo.

    „(5) Eine nachgewiesene Immunisierung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses nach Absatz 4 gleich. Dies gilt bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 28c des Infektionsschutzgesetzes auch, soweit sich das Erfordernis einer Testung aus § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes ergibt. Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch

    1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,

    2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder

    3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.“


    Der Punkt 3 bedeutet, dass man auch bei länger als 6 Monate zurückliegender durch PCR nachgewiesener Erkrankung und einmaliger Impfung, die 14 Tage zurückliegen muss, als immunisiert gilt.

    Der Text ist aus einer der diversen CoronaVOs. Inzwischen steht das Ganze im Infektionsschutzgesetz und gilt bundesweit.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • In NRW ist man dann definitiv von der Testpflicht befreit. Dazu gab es eindeutige Schulmails. Da steht z.b. auch drin, dass Kinder die nachweislich Corona hatten von der Testpflicht befreit sind, sobald sie wieder in die Schule dürfen. Auch wenn der positive Test dann noch keine 28 Tage her ist.

  • Ich muss mich korrigieren:

    Der ganze Kram steht jetzt in § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021


    Ist dort aber schwerverständlich, also in Juristinnensprech, ausgedrückt.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Das war nicht in einer Schulmail, sondern in CoronaBetrVO vom 3.5. In dieser wurde bezüglich der Testpflichtbefreiung auf die CoronaSchVO verwiesen. Die habe ich mal verlinkt und da findet man die Formulierungen auf Seite 7


    https://www.land.nrw/sites/def…sung_mit_markierungen.pdf

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ganz ehrlich, wer vollständig geimpft ist, muss sich für nichts mehr testen. Aber dann für die Schule. Ist klar. Da reitet man keine Paragraphen, da hört man auf mit dem Testen, fertig. Zumal es sowieso keinen interessiert.

  • Ganz ehrlich, wer vollständig geimpft ist, muss sich für nichts mehr testen. Aber dann für die Schule. Ist klar. Da reitet man keine Paragraphen, da hört man auf mit dem Testen, fertig. Zumal es sowieso keinen interessiert.

    Ich habe mich ja immer ohne Probleme und viel Testen lassen, aber gerade durch die Allergie ist es die Hölle, meine Nasenschleimhaut schreit so was von Aua.
    Bin froh, wenn dann bei mir kommende Woche die 14/15 Tage rum sind.

  • Ganz ehrlich, wer vollständig geimpft ist, muss sich für nichts mehr testen. Aber dann für die Schule.

    Ich verstehe jetzt nicht ganz, worauf du hinauswillst. In den Verordnungen steht doch, dass man sich auch in der Schule nicht testen muss, wenn man zu den sogenannten Immunisierten gehört.

    Die Immunisierten sind die drei Gruppen

    - vollständig geimpft

    - nachweislich (PCR) positiv getestet und genesen seit mind. 28 Tagen und maximal 6 Monaten

    - länger als 6 Monate genesen (nach nachweislicher Testung) und einmal geimpft.


    Bei uns in der Schule testen sich KollegInnen sowie SuS dieser drei Gruppen schon seit Anfang Mai nicht mehr, es sei denn sie möchten es. Manche möchten gerne, da sie nichts unbemerkt weitergeben wollen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Das mit dem "vollständig geimpft muss sich nicht mehr testen" sehen einige Krankenhäuser im Ruhrgebiet definitiv anders, die testen jeden, völlig egal ob ungeimpft oder vollständig durch, einfach um sicher zu gehen. Ich sehe da jetzt ehrlich gesagt auch nicht das Riesenproblem drin...aber manch einer ist ja schon an der Stoffmaske letzten Herbst fast erstickt. :P

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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