Hallo,
zwar bin ich (wie ihr meinem letzten Beitrag hier entnehmen könnt) immer noch unsicher, ob ich nun direkt das Referendariat nach Studiumsabschluss angehen möchte/sollte, aber von dieser Entscheidung hängen auch noch andere Dinge ab, wie etwa eine mögliche Verbeamtung, PKV, BU bei möglicherweise nun bereits erfolgten psychologischen Therapiestunden.
Da diese organisatorischen Dinge bislang stets mein Vater für mich verwaltet hat und ich teilweise gar nicht wirklich wusste, was da für mich nun eigentlich alles so am Laufen ist, wird es nun allerdings an der Zeit, dass ich mir selbst auch mal einen Überblick verschaffe, um im Bilde zu sein über die aktuell laufenden Verträge. Ich möchte euch bitten, mir etwas zur Seite zu stehen bezüglich Auskünfte, da ich mich selbst natürlich kaum damit auskenne.
Ich habe einen großen Aktenordner aus dem Bürozimmer meines Vaters rausgekramt mit meinem Namen drauf und dort ist alles fein säuberlich und akribisch abgeheftet, was mich betrifft bzw. jemals auf meinen Namen abgeschlossen oder angelegt wurde.
Ich nenne hier im Folgenden nur die Dinge, die ich denke, dass sie für's Berufsfeld Lehramt von Bedeutung sind. Andere Dinge wie fianzielle Depots, Fonds oder Bausparverträge erachte ich jetzt nicht als diskussionswürdig für die Thematik des Lehramts. Falls dies doch in irgendeiner Weise auch Auswirkungen haben sollte, bitte ich um Auskunft.
Bezüglich Lehramt konnte ich dem Ordner entnehmen:
Abgeschlossen wurde
- Berufsunfähigkeitsversichung im Alter von 17 Jahren (also als ich 17 war und damals noch Schüler) bei der KARLSRUHER. Darüber war ich zunächst sehr erfreut, denn zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine psychologischen Therapiegespräche in Anspruch genommen und hätte mir somit keine Gedanken mehr machen müssen, dass ich die im letzten Jahr in Anspruch nehmen musste. Allerdings wurde diese BU mit Beginn meines Studiums auf Lehramt gekündigt!
- Mit Beginn des Lehramtstudiums folgte eine Anmeldung bei der DBV. Diese beinhaltet
- Rentenversicherung mit aufgeschobenem Rentenbeginn, Todesfallschutz in der Aufschubzeit und ermäßigtem Anfangs-Beitrag.
- eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente
- eine Beitragsbefreiung bei Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit
- Die versicherte monatliche Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente sinkt mit dem Wechsel des Beamtenstatus (Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit bzw. Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis), spätestens am 01.12.2017 auf 35% der bisherigen Rente, wenn bis dahin der Leistungsfall nicht eingetreten ist oder die Optionen der §§3 und 5 der Besonderen Bedingungen für die Dienstanfänger-Police nicht ausgeübt worden sind.
- anscheinend eine Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung für Beamte (Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung) bei folgenden Bedingungen (muss innerhalb von 3 Monaten nach Eintreten des jeweiligen Ereignisses beantragt werden):
- Erreichen der Volljährigkeit
- Heirat / Partnerschaft
- Geburt eines Kindes
- Erwerb einer Immobilie
- Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
momentan Mitgleid in privater Krankenversicherung (SDK), über meinen Vater mitversichert - ich habe aber meine eigene Versicherungskarte bei der SDK.
Es besteht also momentan noch eine Mitgliedschaft in einer PKV und ein Vertrag bei der DBV mit den obigen Inhalten.
Meine Fragen nun:
- angenommen, ich würde das Referendariat nicht direkt nach Beendigung des Studiums angehen wollen, hätte dies Auswirkungen auf die DBV und die aktuelle PKV? Müsste ich aus diesen Verträgen dann austreten bzw. diese ruhen lassen?
- angenommen, ich ergreife mittel- oder langfristig gar nicht den Lehramtsberuf, werde ergo also auch nicht verbeamtet. Ist dann die Versicherung bei der DBV oben hinfällig? Gilt diese nur für Beamte (sie heißt ja "Deutsche Beamtenversicherung"), oder könnte ich die auch für jeden anderen Beruf weiterhin behalten? Hätte ich in dem Falle dann auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr und müsste diese dann neu beantragen bei einer anderen Versicherung - dies wird aber wohl zu 99% wegen der bereits stattgefundenen psychologischen Gespräche scheitern, oder könnte ich die auch für andere Berufe weiternutzen?
- Anscheinend kann ich allerdings nicht ohne Weiteres den Versicherungsschutz erhöhen, denn dies knüpft sich an die obigen Bedingungen. Wenn ich nicht heirate, auch kein Kind bekomme und auch keine Immobilie erwerbe, dann bleibt nur noch die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, um den Versicherungsschutz erhöhen zu können. Wenn ich aber nicht im Lehramt bleiben würde oder aber auf Angestelltenbasis arbeiten würde, könnte ich ergo den momentanen Versicherungsschutz nicht mehr erhöhen, richtig?
- bin ich nun gezwungen, bei der SDK zu bleiben, wenn ich mich für's Lehramt entscheide, da ich bei anderen PKVs aufgrund der bereits erfolgten psychologischen Gespräche vermutlich nicht mehr ohne weiteres reinkommen würde, zumindest nicht mit einem Verfall von Leistungsoptionen?
Soweit einmal, wie ich das nun überblicke bzw. zu überblicken glaube. Ich glaube, es war unglücklich, dass man die vorher bestehende BU bei der KARLSRUHER gekündigt hat mit Beginn des Lehramtsstudiums, denn gerade mit Hinblick auf eine mögliche lehramts-FERNE Tätigkeit wäre diese BU wohl nützlicher gewesen als das, was ich jetzt bei der DBV habe. So wie ich das verstehe kann ich den Vertrag bei der DBV eigentlich nur in einem Beamtenjob sinnvoll nutzen, richtig? Ich müsste mich jetzt also quasi zwangsweise auf einen Beamtenjob versteifen?...