Kennst du da etwas genaueres? Quellen oder Links?
§ 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Vertraulichkeit des Wortes. Wenn ich einem Mitschnitt nicht zugestimmt habe und es wird dennoch mitgeschnitten, handelt es sich dabei um eine Straftat.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht, darf ich schon darauf vertrauen, dass eine Schulleitung, die Videokonferenzen anordnet, sich darum kümmert, dass das nach Möglichkeit nicht passiert.
Das ist nicht umsetzbar. Sowas ist auch im persönlichen Gespräch nicht umsetzbar. Oder willst du mir sagen, dass du deine Gesprächspartner jedes mal erst bittest sich nackig zu machen damit du sicherstellen kannst, dass sie nicht verwanzt sind?
bei der keine Mitschneidemöglichkei vorgesehen ist
Kann idR. bei allen Videokonferenztools deaktiviert werden. Greife ich den Bildschirm halt mit Drittsoftware ab...
auch alle Puffer zuverlässig gelöscht werden.
Wird immer gemacht. Es ist ein Puffer. Die funktionieren technisch so....
Technisch notwendig heißt ja nicht rechtlich zulässig.
Nutze bitte dann auch keine Foren usw. mehr oder generell das Internet. Das ist Technik auf die die gesamte Technologie basiert.