Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

  • Hallo. Während einer Pandemie darf die SL die Lehrer und Schüler zu Videokonferenzunterricht zwingen. Dort werden viele Daten versendet: https://datenschutz-schule.inf…nferenz-in-schule-nutzen/



    Jetzt habe ich hier einen Punkt gefunden, wie man sich dagegen etwas wehren könnte: "Auch wenn eine Einwilligung nicht erforderlich ist, wenn die Voraussetzungen stimmen,muss die Schule ihren Informationspflichten gemäß Art. 13 DS-GVO nachkommen. Dasheißt, es muss darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck auf welcherRechtsgrundlage verarbeitet werden, ob eine Übermittlung stattfindet, wie lange sieaufbewahrt werden und welche Rechte den Betroffenen zustehen."


    Quelle: https://datenschutz-schule.inf…rbindlich-oder-nicht_.pdf



    Muss die SL dieser Informationspflicht vor dem Start der Videokonferenzunterrichtserwzingung nachkommen, oder hat man diese dann solange aufgeschoben?



    Gibt es noch Möglichkeiten sich dagegen zu wehren?


    lieben Dank!

  • Die Schulleitung kann (und sollte) Kriterien aufstellen, wie der Distanzunterricht in der Homelearning-Phase aussehen soll. Dabei kann sie natürlich auch Vorgaben über Videokonferenzen machen. Diese müssen natürlich erfüllbar sein. (Bedeutet zB, wenn ich zuhause kein ausreichendes Netz habe, muss ich die Möglichkeit haben, in die Schule zu fahren und die Konferenz von dort mit einem geeigneten Gerät zu machen.)

    Im Rahmen des Fernunterrichtes sind natürlich auch Datenschutzvorgaben zu erfüllen. Ich persönlich kann dabei den Schutz meiner eigenen Daten verlangen. Bedeutet zB, ich muss kein eigenes Gerät verwenden, ich kann den Unterricht so halten, dass mein Gesicht nicht gefilmt wird, etc. .

    Ich bin aber nicht der Datenschutzbeauftragte der ganzen Schule, ich bin also nicht dafür zuständig, dass innerhalb eines von der Schulleitung vorgegebenen Konzeptes, der Datenschutz für die Schüler gewährleistet wird. Wenn ich hier Zweifel habe kann ich schriftlich remonstrieren. Das war es aber auch schon. Auf keinen Fall kann ich einfach die Arbeit verweigern, weil ich der Meinung bin, dass irgendwo an der Schule irgendwelche Rechtsvorschriften nicht eingehalten werden. Ich kann mich auch nicht einfach weigern, Präsenzunterricht zu halten, weil ich persönlich glaube, dass im Gebäude Vorschriften zum Brandschutz nicht eingehalten würden.


    Ganz davon abgesehen ist der oben genannte Artikel auch untauglich. Er beschreibt die Informationspflicht beim Erheben personenbezogener Daten. Beim Durchführen einer Videokonferenz werden aber keine personenbezogenen Daten erhoben, das ist entweder schon vorher geschehen (wenn man ein Tool des Schulservers benutzt, auf dem die Schüler sowieso registriert sind, hier informieren die Schulen bereits bei der Aufnahme) oder geschieht gar nicht (wenn ein freies Videokonfereztool ohne Anmeldung verwendet wird).

  • Na, zum Glück sieht meine SL es nicht so, dass man irgendwen zu ViKos "zwingen" wolle, diese aber in Zeiten von "Homeschooling" für sinnvoll erachte!

    Bei uns haben alle SuS, Erziehungsberechtigten und KuK eine Einverständniserklärung zur Durchführung von Videokonferenzen unterschrieben (das bedeutet natürlich auch, dass man sein Einverständnis dazu eben nicht geben brauchte). Sobald sich auch nur ein/e Schüler/in oder ein Elternteil nicht einverstanden erklärt hat, sind mit dieser Klasse keine ViKos möglich.

    Die SL berief sich übrigens dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (Zitat aus unserer Einverständniserklärung: "Foto-, Bild- und Tonaufnahmen stellen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DS-GVO dar. Die Aufnahmen dürfen nur mit freiwilliger und informierter Einwilligung der Betroffenen im Sinne des Art.6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO gemacht und veröffentlicht werden...").

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bild und Ton sind personenbezogene Daten. Davon fallen jede Menge an.

    Nö, kein Schüler wird bei uns gezwungen mit Bild/Ton teilzunehmen, aber anwesend zu sein. Viele hören nur zu und nutzen den Chat für die Teilnahme.

  • Ich habe meistens meine Webcam an, die SuS haben ihre aus- sonst hat man da 30 Webcams was nerven kann.

    Am Anfang musste ich meine 10er bremsen, dass die nicht permanent reden... Jetzt haben die Kids ihr Mikro stumm und stellen sich laut, wenn sie was sagen sollen. Aber die SuS dürfen natürlich auch „nur“ im Chat agieren.

    Umfragen bei BBB sollen aber alle mitmachen... klappt ganz gut so

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Gezwungen werden können wir hier in Hessen schon, sofern die Rahmenbedingungen es zulassen (also Rechner, Cam und Mikro und Internet im Klassenraum vorhanden). Das KM sagt eindeutig, dass Schüler bzw deren Eltern zustimmen müssen, wir Lehrer haben da nichts zu melden

  • Weil Erziehung und Unterricht in ihrer Verantwortung liegen und sie entscheidet? Reinen Videounterricht halte ich in meinen Fächern auch nicht für sinnvoll und würde mir das nicht vorschreiben lassen.

  • Abgesehen von allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen muss man - so wie gingergirl das andeutet - durchaus auch die Frage stellen, in welchem Umfang die pädagogische Freiheit im landeseigenen Schulgesetz festgeschrieben ist. Und darauf aufbauend die Frage, in welchem Umfang die Dienstvorgestzten überhaupt direkt auf meine Unterrichtsgestaltung einwirken können.

    Im Prinzip ist Methoden- und Medienwahl im Präsenzunterricht ja auch meine eigene Entscheidung

  • Weil Erziehung und Unterricht in ihrer Verantwortung liegen und sie entscheidet? Reinen Videounterricht halte ich in meinen Fächern auch nicht für sinnvoll und würde mir das nicht vorschreiben lassen.

    Wer hat denn von "reinem Videounterricht" gesprochen?

  • @oOJuliaOo: warum willst du dich gegen Videokonferenzen wehren?

    Nennt man ganz einfach Persönlichkeitsrecht.

    Ich habe das Recht am eigenen Bild und möchte entscheiden, wie es verwendet wird.


    Im Rahmen der Dienstbesprechung der Schulleitungen wurde vom Dezernent erzählt, man könne die Kollegen eben nicht dazu zwingen.

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