Hallo. Während einer Pandemie darf die SL die Lehrer und Schüler zu Videokonferenzunterricht zwingen. Dort werden viele Daten versendet: https://datenschutz-schule.inf…nferenz-in-schule-nutzen/
Jetzt habe ich hier einen Punkt gefunden, wie man sich dagegen etwas wehren könnte: "Auch wenn eine Einwilligung nicht erforderlich ist, wenn die Voraussetzungen stimmen,muss die Schule ihren Informationspflichten gemäß Art. 13 DS-GVO nachkommen. Dasheißt, es muss darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck auf welcherRechtsgrundlage verarbeitet werden, ob eine Übermittlung stattfindet, wie lange sieaufbewahrt werden und welche Rechte den Betroffenen zustehen."
Quelle: https://datenschutz-schule.inf…rbindlich-oder-nicht_.pdf
Muss die SL dieser Informationspflicht vor dem Start der Videokonferenzunterrichtserwzingung nachkommen, oder hat man diese dann solange aufgeschoben?
Gibt es noch Möglichkeiten sich dagegen zu wehren?
lieben Dank!