Vielleicht reden wir von unterschiedlichen Dingen. Was ich meine, ist die Berufung ins Beamtenverhältnis unter gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst. Und das ist eine ganz normale Verbeamtung.
Bitte nicht NRW und BW vermischen. In NRW ist man an Ersatzschulen nicht verbeamtet, sondern Planstelleninhaber in beamtenähnlichem Anstellungsverhältnis, d.h. man ist z.B. von der RV befreit und kann sich privat versichern, kann aber *nicht* über die Öffnungsaktion rein. In dem Fall würde ich ebenfalls einen Makler empfehlen, es gibt nämlich PKVen die einen trotzdem über die Öffnungsaktion nehmen (ich weiß von zwei Kolleginnen die bei der Debeka reingekommen sind).