Wegen Rheuma wird Referendarin von keiner Privaten Krankenkasse aufgenommen - Hilfe/Tipps?

  • Die Verbeamtung an einer Ersatzschule ist aber erstmal eine ganz normale Verbeamtung. Der Arbeitsvertrag mit der Schule kommt nur zusätzlich on top.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten. Sie hat schon einen unabhängigen Versicherungsmakler eingeschaltet, wie ich erfahren habe, aber der kann nichts machen.


    Eins verstehe ich nicht: Trotz der Krankheit wird sie anscheinend verbeamtet. Dann wäre sie doch beihilfeberechtigt und die Krankenkassen müssten nicht so viele Leistungen alleine erbringen. Warum nimmt sie dann keine, bzw. auch wenn sie zu einer gesetzlichen geht, bleibt sie als Beamtin trotzdem beihilfeberechtigt oder nicht? Dann müsste die gesetzliche doch auch günstiger sein...Oder liege ich jetzt völlig daneben?

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten. Sie hat schon einen unabhängigen Versicherungsmakler eingeschaltet, wie ich erfahren habe, aber der kann nichts machen.


    Eins verstehe ich nicht: Trotz der Krankheit wird sie anscheinend verbeamtet. Dann wäre sie doch beihilfeberechtigt und die Krankenkassen müssten nicht so viele Leistungen alleine erbringen. Warum nimmt sie dann keine, bzw. auch wenn sie zu einer gesetzlichen geht, bleibt sie als Beamtin trotzdem beihilfeberechtigt oder nicht? Dann müsste die gesetzliche doch auch günstiger sein...Oder liege ich jetzt völlig daneben?


    Zwar bleibt sie beihilfeberechtigt, aber das bringt ihr leider nichts. Die GKV kennt keine anteilige Versicherung von 50 bzw. 30%. Die Abrechnungssysteme unterscheiden sich zudem bei gesetzlich und privat Versicherten grundlegend voneinander. Während die GKV mit Fallpauschalen arbeitet, können Praxen bei privat Versicherten nach GOÄ bzw. GOZ abrechnen. Hierauf stützt sich dann auch die Beihilfe.

  • Warum nimmt sie dann keine, bzw. auch wenn sie zu einer gesetzlichen geht, bleibt sie als Beamtin trotzdem beihilfeberechtigt oder nicht? Dann müsste die gesetzliche doch auch günstiger sein...Oder liege ich jetzt völlig daneben?

    Hamburg hat als erstes das Modell eingeführt, GKV bei Beamten möglich zu machen. Glaube Hessen hat das nun auch? Aber leider noch nicht überall möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank schon mal für die Antworten. Sie hat schon einen unabhängigen Versicherungsmakler eingeschaltet, wie ich erfahren habe, aber der kann nichts machen.

    Damm soll sie wechseln, er ist offensichtlich nicht gut.
    Als Vermittler/Berater weiß man einfach, welche PKV die Öffnungsklausel anbietet (es sind nicht wenige) und stellt einfach ein paar Vorabanträge (anonymisiert), wenn man sich doch noch eine Chance ausrechnet oder direkt den Antrag mit Hinweis auf die Öffnungsklausel. Punkt. Keine Mehrarbeit.
    Klar, vielleicht hat der Berater Hoffnung auf eine bessere Provision? (deswegen geht man zum Berater und nicht zum Makler).

    Oder will deine Referendarin auf Teufel komm raus in einen normalen Tarif? Dann muss sie einfach realistisch werden. (oder auch gerne: eine Musterklage führen)

  • Die Verbeamtung an einer Ersatzschule ist aber erstmal eine ganz normale Verbeamtung. Der Arbeitsvertrag mit der Schule kommt nur zusätzlich on top.

    Das stimmt so nicht. Es ist ein beamtenähnliches Verhältnis. Es gibt auch keine Ernennungsurkunde, die ein Beamtenverhältnis begründet. Es gibt nur einen Arbeitsvertrag mit der Schule bzw. dem Träger der Schule. Rechte und Pflichten der Lehrkraft sind aber dem Beamten gleichgestellt und es wird auch Beihilfe gezahlt. Die Öffnungsaktion der PKV gilt aber entsprechend nicht. Da kann man nur sehen, dass man während des Referendariats schon reinkommt. Selbst wenn man das Ref an einer Ersatzschule macht ist das dann noch möglich, da man zu diesem Zeitpunkt "richtiger" Beamter ist und das Land bis zum Ende des Refs ja Dienstherr ist.

  • auch das halte ich für schwer überzogen. Was meint sie denn, was sie als Gehalt haben wird?

    Ist es aber leider nicht. Als Berufseinsteigerin hat sie wahrscheinlich etwa 4000€ Brutto. In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist der volle Beitragssatz von 14,6% + Zusatzbeitrag (je nach Krankenkasse um ca. 1,1%) selbst zu zahlen. Das wären bei glatt 4000€ Brutto bereits 628€ für die GKV. Begrenzt wird der Beitrag erst nach Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze, die 2021 bei 58050€ p.a. liegt, der entsprechende Maximalbeitrag in der GKV liegt dann über 700€ pro Monat.


    PS: Ausnahme sind die Bundesländer, die bereits regulär eine GKV auch für Beamte als Alternative vorsehen und dann den entsprechenden AG-Anteil von 7,3% übernehmen.

  • Damm soll sie wechseln, er ist offensichtlich nicht gut.

    Ja, das hat sie jetzt vor. Sie will keinen normalen Tarif, sie will einfach nur genommen werden.


    Ich habe eine Freundin, die auch Rheuma hat (seit sie 3 ist). Sie sagt, dass sie mit viel Glück bei der DEBEKA reinkam. Sie hatte aber schon einen Schwerbehindertenausweis und vorher einen "Schub." Inwiefern das die Aufnahme begünstigt hat, erschließt sich mir nicht, ich kenne mich zu wenig aus. Aber sie sagt, das hätte ihr in dem Fall geholfen. Schulterzuck...

  • Hamburg hat als erstes das Modell eingeführt, GKV bei Beamten möglich zu machen. Glaube Hessen hat das nun auch? Aber leider noch nicht überall möglich.

    warum sollte die GKV nicht bei Beamten möglich sein? Du kannst dich dort doch freiwillig versichern und musst entsprechend viel bezahlen ohne dass die Beihilfestelle einspringt und einen teil übernimmt.

  • warum sollte die GKV nicht bei Beamten möglich sein? Du kannst dich dort doch freiwillig versichern und musst entsprechend viel bezahlen ohne dass die Beihilfestelle einspringt und einen teil übernimmt.

    Natürlich kann man immer in die GKV, dann aber eben mit dem vollen Satz.


    In Hamburg wird auch der Arbeitgeberteil übernommen, wie also bei nicht verbeamteten Leuten.

  • Im Referendariat sollte die freiwillige GKV um die 200€ kosten.

    liegt das Referendariatsgehalt heutzuage schon bei 2500 Euro? Dann müsste sie 200 Euro zahlen. In der gesetzlichen sind es etwa 15,6 % und davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber.

    Also

    Ich glaube, sie meint danach, als Lehrerin.

    Auch dann sind die 600 € zu hoch. Der Maximalbeitrag der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt beträgt etwa 350 € etwas mehr oder weniger, je nach dem welche Krankenkasse man gewählt hat). Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

  • Natürlich kann man immer in die GKV, dann aber eben mit dem vollen Satz.

    Krass, ich war mit meinem vorherigen Post etwas zu vorschnell. Tatsächlich dachte ich, dass wie bei normalen Arbeitnehmern der Staat den Arbeitgebeanteil bezahlen würde. Wie ich eben gelesen habe, ist das bei Beamten tatsächlich nicht der Fall und sie müssen überwiegend den vollen Beitragssatz von maximal 700 Euro komplett selbst zahlen, wenn sie in die GKV gehen. Irre

  • Das stimmt so nicht. Es ist ein beamtenähnliches Verhältnis. Es gibt auch keine Ernennungsurkunde, die ein Beamtenverhältnis begründet. Es gibt nur einen Arbeitsvertrag mit der Schule bzw. dem Träger der Schule. Rechte und Pflichten der Lehrkraft sind aber dem Beamten gleichgestellt und es wird auch Beihilfe gezahlt. Die Öffnungsaktion der PKV gilt aber entsprechend nicht. Da kann man nur sehen, dass man während des Referendariats schon reinkommt. Selbst wenn man das Ref an einer Ersatzschule macht ist das dann noch möglich, da man zu diesem Zeitpunkt "richtiger" Beamter ist und das Land bis zum Ende des Refs ja Dienstherr ist.

    Vielleicht reden wir von unterschiedlichen Dingen. Was ich meine, ist die Berufung ins Beamtenverhältnis unter gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst. Und das ist eine ganz normale Verbeamtung.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • liegt das Referendariatsgehalt heutzuage schon bei 2500 Euro? Dann müsste sie 200 Euro zahlen. In der gesetzlichen sind es etwa 15,6 % und davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber.

    Also

    Bei den meisten Beamten wird vom Dienstherrn nichts zur GKV gezahlt. Bei einer Anwärterbesoldung von 1400€ sind das 218€ für GKV und Pflegeversicherung.

  • Bei den meisten Beamten wird vom Dienstherrn nichts zur GKV gezahlt. Bei einer Anwärterbesoldung von 1400€ sind das 218€ für GKV und Pflegeversicherung.

    ja ja, ist ja schon gut, mea culpa, ich habe meinen Fehler schon im Beitrag 35 eingesehen :rose:

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