Hallo,
ich hätte eine Frage. Es geht um ein Kind, das bereits auf Elternwunsch die erste Klasse wiederholt hat. Ist es möglich, dass dieses Kind beispielsweise in der dritten Klasse sitzenbleibt und dann 6 Jahre in der Grundschule verbringt? Oder ist dies ausgeschlossen? Gibt es hierzu einen Paragraphen? Es geht um NRW .