Moin,
nachdem ich beim Lehrwerksvertrag meines Vertrauens (hier ein Stuttgarter Verlag) heute niemanden mehr erreiche (selbst den örtlich zuständigen Ansprechartner nicht herausfinden kann, weil die entsprechende Seite nicht ordentlich zu arbeiten scheint) und die Frage online nicht genau recherchieren konnte, hoffe, ich dass vielleicht hier schon jemand die Antwort kennt, ehe ich Montag sonst erneut mein Glück beim Verlag versuche.
Es geht mir spezifisch um mp3s aus Lehrwerken und die Frage, ob ich diese mp3s im Falle weitere Schulschließungen meinen SuS auch digital zur Verfügung stellen darf.
1. Darf ich also aus der CD zum Schulbuch den SuS z.B. eine Ausspracheübung hochladen und- natürlich nur meiner Klasse- über das LMS zur Verfügung stellen? Digitale Unterrichtsassistenten stehen für alle Klassenstufen für uns Lehrkräfte- nicht die SuS- in ausreichender Zahl zur Verfügung, also Einzellizenzen. 15%-Regel ab 2005 ist mir bekannt.
2. Darf ich alternativ/ergänzend meinen SuS mp3s aus dem Arbeitsheft (CdA) zur Verfügung stellen? Das Arbeitsheft wurde allen SuS zu Schuljahresbeginn überlassen, im Arbeitsheft befindet sich eine CD mit sämtlichen mp3s. Leider haben noch immer (Stand Dezember!!!) nicht alle SuS zuverlässig ein Abspielgerät zuhause, um diese mp3s auch anhören zu können. Über unser LMS könnte ich diese mp3s ergänzend zur Verfügung stellen, so dass sich endlich niemand mehr rausreden kann, warum wichtige Übungsaufgaben zuhause nicht bearbeitet werden konnten (gerade bei einer weitere Fernunterrichtsphase oder Wechselunterricht muss ich zuverlässig mit heimischen Hörverständnisübungen arbeiten können).
Ich freue mich über weiterführende Antworten. Sollte sich niemand genauer auskennen, aber entsprechendes Interesse bestehen, leite ich gerne eine Antwort meines Verlags wenn ich diese kommende Woche hoffentlich erhalte weiter (sprich stelle diese hier zur Verfügung).