Rund um die Bewerbung erweitere Schulleitung NDS

  • Hallo in die Runde,


    Gerne würde ich auf diesem Wege um einen Erfahrungsaustausch bezüglich einer A15 Bewerbung und dem Auswahlverfahren initiieren.

    Welche Erfahrungen habt ihr beim Auswahlverfahren gemacht?

    Wie verlief eurer Gespräch zum Amt? Wie habt ihr euch vorbereitet? Gilt es bestimmte Aspekte besonders zu beachten? Wie seid ihr an eure Vorbereitungen zur Konferenzplanung, Auswahlgespräch usw.herangegangen? Gibt es empfehlenswerte Litertur? usw.

    Für Anregungen und Impulse bin ich offen und dankbar

    :danke:

  • Soweit das halbwegs anonym dargestellt werden kann: Auf was bewirbst du dich und handelt es sich um eine interne oder externe Bewerbung? Davon hängt die Vorbereitung etwas ab. Zwar unterscheidet sich das grundsätzliche Verfahren nicht, aber die "Nebenschauplätze" durchaus.

  • Hallo, dann nur kurz einige Gedanken zum Ablauf der Bewerbung:


    Der formale Ablauf der Bewerbung sieht die fristgerechte Einreichung der Bewerbung über die Landesschulbehörde vor, anschließend wird der/die für dich zuständige Dezernent/in einen Termin für die dienstliche Beurteilung setzen und die Beurteilung durchführen. Nach Vorliegen aller Beurteilungen der Bewerber/innen wird der/die für die Zielschule zuständige Dezernent/in dann eine Auswahlentscheidung treffen. Das alles kann theoretisch mit Ausnahme eines Beurteilungsbeitrags ohne direkte Einbindung der betreffenden Schulleiter geschehen, ist aber wenig sinnvoll. Die Auswahl-entscheidung beruht dabei auf Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.


    In der Realität wird der weit überwiegende Anteil der ausgeschriebenen A15-Stellen intern besetzt, sofern es interne Bewerber/innen gab. Das liegt nicht unbedingt an Klüngelei, sondern sicher auch an besseren Vorbereitungsmöglichkeiten. Es ist m.E. unabdingbar, zunächst Kontakt zur betreffenden Schulleitung aufzunehmen, sich vorzustellen und gemeinsam abzuklären, ob man sich die Zusammenarbeit vorstellen kann oder ob es bereits Hauskandidaten gibt, die eher in Frage kommen. Es gibt SL, die einen Hauskandidaten auch eher ungern sehen würden, das hört man dann heraus. Je nach Verlauf des Gesprächs muss man sich dann entscheiden, ob man weiter macht oder lieber nicht.Je nach Schule muss man sich zudem im Schulvorstand vorstellen, der ein Votum als Empfehlung zur Auswahl einer Kanditatin oder eines Kanditaten abgeben wird. Dieses Votum ist zwar nicht bindend, kann bei der Auswahl dennoch eine größere Rolle spielen.


    Für die eigentliche Beurteilung ist m.E. folgendes zu beachten: Der Unterrichtsbesuch wird durch Dezernt/in und Fachberater/in durchgeführt und besprochen, es schadet auch hier nicht, vorher den Kontakt zur Fachberatung zu suchen. Für das Gespräch zum Amt sollte man für sich sehr klar haben, was man mitbringt (Persönlichkeit, Vorerfahrungen...), welche Visionen/Entwicklungschancen man bei Antritt der Stelle sieht (hierfür ist es nötig, die Situtation der Schule möglichst gut zu kennen) und man sollte sattelfest in Schulrecht sein, insbesondere für den Bereich, den man bearbeiten möchte. Die Konferenzplanung setzt m.E. eine gute Zusammenarbeit mit der eigenen SL voraus und sollte ein Thema haben, welches ohnehin gerade in Schule ansteht. Die Art der Durchführung ist dementsprechend sehr individuell, wichtig scheint mir hier, dass Leitungshandeln deutlich wird und ein Mehrwert für die beteiligten Kolleginnen und Kollegen bzw. die Schule an sich entsteht.

    Viele Grüße

  • Bei uns gab es lange Zeit einen Dezernenten, der hoch-allergisch auf die Bezeichnung "erweiterte Schulleitung" reagierte, weil das für ihn ein Zeichen war, das man die Grenzen seiner Befugnisse nicht kennt.

    Es geht vermutlich um die Stelle eines schulfachlichen Koordinators. Dieser hat Aufgaben, die in einer Stellenbeschreibung festgelegt hat und innerhalb dieser hat er eine Reglungskompetenz.

    Er hat ausdrücklich keine Personalkompetenz. Er ist kein Vertreter des Schulleiters und kann keine Aufgaben von diesem gegenüber Kollegen wahrnehmen, sofern er nicht ausdrücklich von der Behörde dazu ermächtigt wurde.

  • Das ist ein wichtiger Hinweis Moebius, daran hatte ich nicht gedacht. Der Begriff ist dennoch weit verbreitet und hängt wahrscheinlich an der konkreten Ausgestaltung der eigenverantwortlichen Schule. Nach §44 NSchG kann eine Schule mit 2/3 Mehrheit in der Gesamtkonferenz die Einführung einer kollegialen Schulleitung (häufig auch erweiterte Schulleitung genannt) bei der Behörde beantragen, welche darüber entscheidet. Sofern dies nicht geschehen ist, gibt es auch keine kollegiale Schulleitung. Im Gespräch zum Amt ist das Wissen um eigene Kompetenzen und Grenzen durchaus wichtig. Der Tenor dabei sollte darauf liegen, dass Entscheidungen in Rücksprache mit der SL erfolgen.

  • Letzter Hinweis:

    Beim Gespräch zum Amt gibt es natürlich die allgemeinen Fragen, die immer zum Repertoire gehören (Motivation, etc.). Darüber hinaus bilden aber bei den meisten Dezernenten Fallbeispiele einen roten Faden für das Gespräch und die sind oft wiederkehrend. Optimal ist es also, wenn man Kontakt zu jemandem bekommen kann, der sich in letzter Zeit im gleichen Dezernentengebiet auf eine ähnliche Stelle beworben hat.

  • Beim Schulrecht würde ich auf jeden Fall die *kommentierte* Ausgabe des NSchG empfehlen. Wer sich so richtig mit dem Thema beschäftigen möchte, kommt am Namen Avenarius nicht vorbei. Für Schulrecht-Anfänger ist Hoegg "unterhaltsamer" und somit eine gute Anlaufstelle.


    Der Carl Link Verlag hat einige Bücher rund um das Thema Schulleitung, gerade auch für "Anfänger" in der Schulleitung. Da findest du höchstwahrscheinlich was genau zu deinen Aufgabengebieten.

  • Super! Vielen Dank an Djino. Vom Hoegg habe ich mal eine Veranstaltung besucht. Der ist wirklich auf Zack auf dem Gebiet.

    Vielen Dnak für die Hinweise, dann weiß ich ja um meine nächsten Lesewerke.

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