Arbeitslosigkeit nach dem 2. Staatsexamen

  • Hallo an alle.


    Zwischen dem Abschluss meines Vorbereitungsdienstes und der ersten Einstellungschance liegen bei mir sicher 6 Wochen, in denen ich "arbeitslos", sprich auch nicht beihilfeberechtigt bin. Hat jemand eine Ahnung, wie das alles versicherungsmäßig ausschaut? Muss ich mich arbeitslos melden, und wenn ja, wann (seit Beginn des Jahres scheint sich da ja nochmal was geändert zu haben?) Drei Monate vorher oder lohnt sich das überhaupt nicht? Geld habe ich ja wohl eh keines zu erwarten. Außerdem war ich bereits vorher nicht gesetzlich krankenversichert und hab damit ja wohl keine Chance in die gesetzlich aufgenommen zu werden.
    Hm. Vielleicht sollte ich mich einen Monat überhaupt nicht aus der Wohnung bewegen, um mir keine Unfälle/Krankheiten einzufangen? Aber viel kann ich mir ja dann ohne Gehalt eh nicht leisten.... Wenn nicht gerade der Examensstress anstehen würde, könnte ich echt einen Wutanfall bekommen. Rosige Aussichten!!!!! X(

  • Hallo!


    Zumndest bei der Krankenkassen-Frage kann ich etwas weiterhelfen.
    Vermutlich kommt es darauf an, bei welcher Privaten du versichert bist, aber gerade Versicherungen, die häufig Referendare versichern (wie z.B. die Debeka) kennen dieses Problem und bieten für Überbrückungszeiträume Lösungen an. Bei der Debeka war es z.B. so, dass man für einen kürzeren Zeitraum (können sogar die 6 Wochen gewesen sein), für den gleichen Beitrag wie im Ref zu 100% versichert war. Frag einfach mal bei deiner Privaten nach!!!
    LG
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Hallo Acephalopode (was zum Henker ist das?) ,


    alles ohne Garantie, aber ich bin in einer ähnlichen Situation wie du und bei mir läuft das so:


    Die private Krankenversicherung hatte zunächst angeboten, mich für diese Zeit (gegen doppelten Satz) voll zu versichern, dann ist dem netten Mann aber eingefallen, dass man einen solchen Vertrag immer noch 2 Monate nachträglich ändern kann, deshalb haben wir jetzt ausgemacht, dass der Vertrag wie gehabt weiter läuft und nur bei Bedarf hochgesetzt wird.


    Arbeitssuchend melden kannst du dich, nachdem du das Examen bestanden hast (vorher ist ja nicht eindeutig, wann du denn wirklich Arbeit suchen wirst); wenn du das Jahr vor dem Ref nicht voll gearbeitet hast, wird's nix mit dem Arbeitslosengeld. Ab wann du Sozialhilfe kriegst, weiß ich nicht, wahrscheinlich wirst du irgendwie überbrücken müssen (frag mal bei Nachhilfeschulen usw. nach, die suchen öfter).


    Das mit dem vorher nicht gesetzlich versichert hab ich nicht verstanden - warum sollte dich die gesetzliche nicht aufnehmen? Wenn du nur eine Vertretungsstelle bekommst, müssen sie das doch sogar, oder? Gibt es bei dir Einschränkungen?


    Viel Glück beim Examen, und warte, bis du die 20-Blatt-im-doppelten-Durchschlag-handschriftlich-ausfüllen-Formularsammlung für die Einstellung in der Vertretungsstelle bekommst, bevor du wirklich ausrastest...


    w.

    Frölich zärtlich lieplich und klärlich lustlich stille leysejn senffter süsser keuscher sainer weysewach du minnikliches schönes weib

  • Ui wolkenstein, du warst dann doch schneller als ich...
    dafür habe ich die Namensfrage hier schon mal irgendwann gestellt (such dcoch mal nach ;) )
    LG Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Hallo zusammen.
    Danke für Eure Antworten. Leider wollte ich sparen und bin nicht bei der Debeka. Die DBV Winterthur zeigt sich im Moment in der Hinsicht wenig kulant... tja. am falschen Ende gespart, scheint es mir. ...mal wieder ein "hätte ich doch..." mehr in diesem Referendariat.


    wolkenstein: anscheinend muss man sich jetzt mit dem Arbeitslosengeld II schon mit einer dreimonatigen Vorlauffrist arbeitslos melden, wenn man absehen kann, dass man arbeitslos wird, um überhaupt irgendwelche Ansprüche geltend machen zu können. Und absehen kann ich das Ende des Refs ja eindeutig ... (trotz dieses Chaos freue ich mich auch schon richtig darauf :D !!! )da der Vorbereitungsdienst und das Beamtenverhältinis am 31.07. endet und der Schuljahresneubeginn erst Anfang September ist. Aber wenn ich die älteren Beiträge zum Thema in diesem Forum richtig verstehe, hat man ja schon vor Arbeitslosengeld II keine Ansprüche gehabt. Also lohnt das Ganze wohl wirlich nicht. Da bohre ich doch lieber noch ein bißchen bei der Krankenkasse.


    In diesem Sinne
    Viele Grüße und einen produktiven Abend noch (Stundenvorbereitung für morgen schon fertig??? - Ich mal wieder nicht...) :(

  • ZITAT ( Zitatfunktion klappt irgendwie nicht)


    " wolkenstein: anscheinend muss man sich jetzt mit dem Arbeitslosengeld II schon mit einer dreimonatigen Vorlauffrist arbeitslos melden, wenn man absehen kann, dass man arbeitslos wird, um überhaupt irgendwelche Ansprüche geltend machen zu können. Und absehen kann ich das Ende des Refs ja eindeutig ... (trotz dieses Chaos freue ich mich auch schon richtig darauf :D !!! )da der Vorbereitungsdienst und das Beamtenverhältinis am 31.07. endet und der Schuljahresneubeginn erst Anfang September ist." ZITAT ENDE



    Hallo Acepalopode


    könntest du das ein wenig näher erläutern? Heißt das, man muss sich dann schon im April arbeitslos melden? Was soll das denn bringen? Und bekommt man dann Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe?
    Muss man sich wegen Sozialhilfe auch schon 3 MOnate vorher melden?
    Aber oft kann man es doch 3 Monate vorher noch gar nicht wissen, ob/wann man arbeitslos wird. Muss man dann erstmal 3 MOnate hungern, bis man was kriegt? ?(8o


    Werd ich irgendwie nicht schlau draus. Könnte mich halt auch betreffen, deshalb reagiere ich gerade ein wenig erschreckt. Geht heut irgendwie mehreren so...


    Wolkenstein, von was lebst du denn zur Zeit, mal so indiskret gefragt?


    Oh, ich hoffe, der ganze Bürokratiekram ist jetzt nicht komplizierter als er eh schon war .... X(


    Gruß Jenny

  • Hallo Jenny Green,


    also, wenn ich das heute im Seminar richtig verstanden habe, bekommt man eh kein Geld, weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld... aber, wenn man vorher schon mal gesetzlich krankenversichert war, kann man wohl dann - falls man arbeitslos gemeldet ist (rechtzeitig, also mit dieser komischen Dreimonatsfrist, weil man es ja absehen kann ) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung und hat dann zumindest das Beihilfeproblem mal nicht mehr.
    Ich war aber noch nie gesetzlich versichert und kann deshalb auch nicht zurück. Die gesetzliche Krankenkasse nimmt mich in der "arbeitslosen" Zeit nicht. Anscheindend (und da bin ich mir nun überhaupt nicht sicher!!!) gilt das auch für Leute, die vorher gesetzlich versichert waren, sich aber nicht rechtzeitig arbeitslos melden.
    Irgendwie erscheint mir die Verhandlung mit der privaten Krankenkasse da der einfachere Weg, aber dann muss sich natürlich schnell zum nächsten Schuljahr die Planstelle auftun. Bei einer Vertretungsstelle muss die Gesetzliche dann aber wieder versichern ... oder so ??????? ?(


    Um den August zu überbrücken, gebe ich gerade nebenher (sprich neben Staatsarbeit, Unterricht, Korrigieren, Papierkrams zur Prüfungsanmeldung erledigen usw). "locker flockig" Kurse an der VHS . mir wär ja einfach nur mal nach ... :)


    naja. aber was beschwer ich mich ...
    Viele Grüße!

  • Wieso solltest du keine Sozialhilfe bekommen, wenn du absolut mittellos bist?

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

  • Das hab ich mich halt auch gefragt... Anscheinend muss ich beim Arbeitsamt sagen, dass ich in drei Monaten absolut mittellos sein werde, um das dann prüfen zu lassen ... keine Ahnung ... Ich blick nicht mehr durch! ...


    Ich glaub ich lass es und verlass mich auf meine netten VHS-Teilnehmer, aufdass sie mir auch noch lange treu bleiben.

  • Zitat

    Remus Lupin schrieb am 04.02.2005 01:08:
    Wieso solltest du keine Sozialhilfe bekommen, wenn du absolut mittellos bist?


    Das versteh ich auch nicht! Was, wenn keine Stelle in Sicht ist? Muss man jetzt doch in Deutschland verhungern? Weiß es einer? Bitte, sagt, dass das nicht wahr ist..... 8o

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß auch gar nicht, wie das so genau ist. In meinem Fall müsste wohl mein Freund (eheähnliche Gemeinschaft) für mich einspringen. Außerdem habe ich noch etwas Ersparnisse - das muss man ja wohl auch offen legen.


    Könnte ja auch sein, dass bis zu einem gewissen Alter sogar noch die Eltern zahlen müssen? Ich trau Deutschland in der Hinsicht alles zu... Und gesetz den Fall man bekommt wirklich 3 Monate Sozialhilfe - muss man die dann bei einem festen Arbeitsplatz zurückzahlen? Vorstellen könnt ich mir's...


    Gruß leppy

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