Familienzuschlag Niedersachsen

  • Hallo liebes Forum,


    eine kurze Nachfrage zum Familienzuschlag bei nicht Verheirateten in Niedersachsen:


    - bekommen „Ledige“ einen Familienzuschlag?

    - falls beide Partner, unverheiratet, Beamte im Land sind und gemeinsam leben, erhält dann der jeweils andere arbeitende Partner während der Elternzeit (ohne Bezüge) die Familienzulage oder muss hierfür ein Wechsel des Kindergeldbezugs von Partner zu Partner vorgenommen werden?


    Liebe Grüße und danke!!

  • Ledige bekommen einen Familienzuschlag, wenn zB ein unterhaltspflichtiges Kind bei ihnen im Haushalt lebt.

    Sind beide Partner einer Lebensgemeinschaft Beamte, so kann man entscheiden, wer die Zulage erhält, was bei wechselnden Elternzeiten zu beachten ist, beantwortet Aurich rechtssicher, da würde ich mich nicht auf unverbindliche Auslegungen des Beamtenversorgungsgesetzte in einem Forum verlassen.

  • Aus obigem Link von Moebius beantwortet sich doch schon mal deine erste Frage:

    "Ledige und geschiedene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten grundsätzlich keinen Familienzuschlag der Stufe 1. Der Familienzuschlag der Stufe 1 (sog. Verheiratetenanteil) wird verheirateten, in Eingetragenen Lebenspartnerschaften verbundenen (frühestens ab 01.08.2001) und verwitweten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern gezahlt.


    (...)

    Ledigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern steht ein Familienzuschlag der Stufe 1 nur dann zu, wenn sie eine andere Person (z. B. ein Kind) in den Haushalt aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpflichtet sind."

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Danke für die Antworten :),


    mit den ersten Punkt bin ich ja nun schonmal schlauer...insgesamt zielte meine Frage aber auf folgende Dinge ab:


    - in den Merkblättern steht immer „Besoldungsempfänger“, was ja bspw. die Freundin im gemeinsamen Haushalt während der Elternzeit dann nicht ist, daher die Frage, ob der Zuschlag dann während der Elternzeit automatisch an den im Dienst befindlichen Partner ausgezahlt wird, obwohl unverheiratet...


    - falls die Auszahlung an den im Dienst befindlichen ledigen Partner erfolgt, könnte man sich den Wechsel des Kindergeldes von Partner 1 zu Partner 2 sparen, da der Familienzuschlag laut Merkblatt ja erstmal an denjenigen geht, der das Kindergeld beantragt hat (daher die Sorge, dass der Partner in Elternzeit , der auch Kindergeld kriegt, dann beim Familienzuschlag leer ausgeht, wenn ihn der im Dienst befindliche nicht eheliche Partner dann auch nicht bekäme).


    Danke nochmals!

  • Eine letzte Frage dann noch:


    Wird der Familienzuschlag dann also bezahlt wie bei Verheirateten mit Kind oder gibt es dann einen speziell errechneten Familienanteil?


    Habe schonmal den Rechner auf öffentlicher-dienst bemüht aber dort gibt es sehr viele Unterkategorien, die sich mir nicht erschließen.

  • Nein, es gibt Geld für die Ehe und die sog. Ferkelprämie, die pro Kind gezahlt wird.

    Das stimmt nicht und darauf ist weiter oben bereits hingewiesen worden. Den Familienzuschlag der Stufe 1 gibt es nicht nur für Verheiratete, sondern auch für Ledige, die mit einer Person, der sie zum Unterhalt verpflichtet sind, zusammen wohnen. Das gilt dementsprechend auch für unverheiratete Beamte mit Kindern im eigenen Hausstand, die dann nicht nur den "Kinderzuschlag" erhalten.

  • Stimmt, aber Schlaubi ist seiner Freundin ja nicht zum Unterhalt verpflichtet.

    Im Eröffnungsbeitrag wird der Zusammenhang zur Elternzeit geknüpft. Ich gehe davon aus, dass dann ein gemeinsames Kind im Spiel ist.

  • Ja, der Kinderzuschlag, aber doch nicht der Ehebonus. Stehe ich aufm Schlauch?


    Edit: Ja, stehe auf dem Schlauch. Unverheiratete mit Kind bekommen Stufe 2 wie Verheiratete mit Kind auch. Sehr gut!

  • Unverheiratete mit Kind bekommen Stufe 2 wie Verheiratete mit Kind auch.


    Nein, stimmt doch nicht. Vermittelt ihr auch Lesekompetenz? Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen!

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Nein, stimmt doch nicht. Vermittelt ihr auch Lesekompetenz? Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen!

    Was soll denn daran nicht stimmen? Natürlich erhalten Unverheiratete, die mit ihrem Kind zusammen im Haushalt wohnen, ebenfalls den Familienzuschlag der Stufe 2, bei 2 Kindern bereits Stufe 3 usw. Die Stufe 1 erhält man, anders als die landläufige Meinung ist, eben nicht nur für den Status "verheiratet".


    PS: In dem Zusammenhang selbst von mangelnder Lesekompetenz zu sprechen, ist schon erstaunlich dreist.

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