Das mit den Tagen ist vom Landesgesetz abhängig. In Hessen würde ab dem 16.12. Das Aussetzen der Präsenzpflicht mit in die Möglichkeiten zum Ersatz bei Verdienstausfall mit aufgenommen, hingegen Notbetreuung in Kitas nicht.
Kindkrankentage bezieht sich aber doch wie immer auf Menschen, die gesetzlich versichert sind, oder?
Als Beamte KÖNNEN wir die doch gar nicht nehmen, oder täusche ich mich da?
Da täuschst du dich. Das war bisher vom Einkommen abhängig. aber
https://www.cdu-nrw-fraktion.d…ankentage-fuer-beamte-nrw
spricht davon, dass das nun komplett auf die Beamten übernommen wurde. Man müsste sich den entsprechenden Beschluss natürlich mal dahingehend ansehen.
und auf
https://bund-laender-nrw.verdi…5a-11eb-87cc-001a4a160100
steht
Die Landesregierung hat deshalb gegenüber dem DGB und ver.di angekündigt, für Beamt*innen ebenfalls für das Jahr 2020 den Anspruch auf bezahlte Kinderkrankentage zu erhöhen. Allerdings nimmt sie Einschränkungen bei den Begünstigten vor. Befristet für dieses Jahr soll allen Beamt*innen mit einer Besoldung bis zur Höhe der Jahresabeitsentgeltgrenze (62 550 Euro) ein zusätzlicher Anspruch auf 5 zusätzliche Tage auf längstens 15 Tage pro Kind und maximal 35 Tage, für Alleinerziehende um 10 zusätzliche Tage auf längstens 30 Tage pro Kind und maximal 70 Tage, gewährt werden. Die Neuregelung soll in die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV) eingearbeitet werden.