z haben sie bereits die 6 nicht akzeptiert und jegliche Form des Nachschreibens bzw. mündlicher Überprüfung abgelehnt. Da macht es ja keinen Sinn, einen Termin dafür anzusetzen
Doch. Wenn du den Eindruck hast, dass hier betrogen wurde, setzt du als Fachlehrkraft eine Wiederholung der Prüfung an. Die Schüler*innen haben zu dieser Leistungsüberprüfung anzutreten; zumal, wenn die Schulleitung, so wie ich dich verstanden habe, mit im Boot ist. Ob eine höhere Stelle dies später als falsch wieder einkassiert, ist eine andere Frage. Aber erst einmal bist du Herrin des Verfahrens, auch als Signal an andere potentielle Betrüger. Wie O. Meier und andere schon geschrieben haben: Die Schule muss in dieser Hinsicht die Kinder auch erziehen!
Natürlich können Schüler etwas ablehnen.
Nun ja, so ganz stimmt das nicht. Leider steht dein Bundesland nicht dabei, aber in NRW steht sinngemäß im Schulgesetz, dass die Schüler*innen allen Anordnungen der Lehrkräfte und des weiteren schulischen Personals Folge zu leisten haben. Und da das Erscheinen bei einer Leistungsüberprüfung nicht zum Schaden Dritter geschieht oder eine Einschränkung der oben zitierten Grundrechte darstellt, sehe ich keinen hinreichenden Grund für eine Ablehnung. Es ist wie mit dem Remonstrieren: Man kann sich beschweren, aber leistet dem Folge. Wenn eine höhere Stelle die Wiederholung einkassiert, so what. Wenn die höhere Stelle dir Recht gibt, zählt die korrigierte Wiederholung. Man muss sich ja auch vor Augen führen, dass eine Entscheidung einer übergeordneten Behörde in der Regel nicht in den nächsten Tagen erfolgt, sondern einige Zeit dauern wird.