Wenn man für Sek1/H-R durchfällt, bedeutet es zumindest meiner Meinung nach nicht gleich, dass man auch für die GS/Förderschule "untauglich" ist.
Juristisch nicht, aber in der Realität meines Erachtens nach schon.
Wenn man für Sek1/H-R durchfällt, bedeutet es zumindest meiner Meinung nach nicht gleich, dass man auch für die GS/Förderschule "untauglich" ist.
Juristisch nicht, aber in der Realität meines Erachtens nach schon.
Juristisch nicht, aber in der Realität meines Erachtens nach schon.
Da muss ich schon deutlich widersprechen. So verallgemeinern kann man es wirklich nicht!
Gerade wenn man nur den Sekundarbereich im Alltag kennt, fehlt einer Lehrperson oft der Blickwinkel, dass FS/GS/Sek1/2/BS in den überwiegenden Bereichen völlig unterschiedliche Paar Stiefel sein können, was die fachlichen/methodischen/diaktischen Anforderungen an Lehrkräfte angeht.
Als kleines Beispiel aus dem Alltag der Förderschule: Mir kann eigentlich niemand aus dem Kollegium erzählen, dass man sowohl die Schuleingangstufe als auch die BO-Stufe (Sek1) gern unterrichtet.
Bei uns Förderschullehrern ist ja die ganze Bandbreite dabei von Klasse 1 - bis Klasse 10.
Es wird vielfach schon auch bei "Wechseln" darauf geachtet, dass Kollegen nicht in den Bereich kommen, der denjenigen nicht "liegt".
Genau so habe ich nie verstanden, wie man früher in einigen Bundesländern (z.B.) in Ba-Wü, Grund- und Hauptschullehramt studieren musste. Es ist ziemlich realitätsfern anzunehmen, dass man in allen Schulstufen eingesetzt werden kann, bzw. möchte.
Glücklicherweise wurde dieser "Missstand" wenigstens abgeschafft und man studiert mittlerweile entweder Grundschullehramt oder Sek1.
Bei uns Förderschullehrern ist ja die ganze Bandbreite dabei von Klasse 1 - bis Klasse 10.
Je nach Bundesland sogar ab Geburt (Frühförderung) bis zur beruflichen Schule.
Klar spezialisiert man sich da und hat Vorlieben. Dennoch denke ich auch, dass das grundsätzliche Lehrersein und die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die man dafür braucht, in allen Schulformen und Schulstufen weitgehend gleich sind.
Je nach Bundesland sogar ab Geburt (Frühförderung) bis zur beruflichen Schule.
Klar spezialisiert man sich da und hat Vorlieben. Dennoch denke ich auch, dass das grundsätzliche Lehrersein und die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die man dafür braucht, in allen Schulformen und Schulstufen weitgehend gleich sind.
Grundlegende Kenntnisse in Klassenführung und vor allem der Umgang mit Schüler sind definitiv die Grundlagen, die universell sind.
Am Beispiel meiner Bekannten war jedoch wohl die "fachliche/ didaktische" Eignung im H/R-Bereich der Grund für das endgültige Nichtbestehen.
Da könnte es durchaus noch einmal Sinn machen, sich nach einer Denkpause mit einem alternativen Lehramt zu befassen, wenn dem rechtlich/juristisch nichts im Wege steht.
Will deine Bekannte denn wirklich auf Biegen und Brechen bei Lehramt bleiben? Was will sie denn ändern, damit sie nicht noch ein drittes Mal durchfällt?
Ich bin da auch eher skeptisch. Sowohl damals bei mir im Ref als auch später an der Schule sind nur Leute durchgefallen, wo es wirklich glasklar und mit langer Ansage war. Für manche ist Schule wirklich einfach nicht geeignet.
Übrigens verstehe ich auch gar nicht, warum man unbedingt in der Schule bleiben möchte. Ich bin ja erst später Lehrerin geworden, früher habe ich in unterschiedlichen Bereichen gearbeitet. Einmal war ich in der Unternehmensberatung. Ich fand es grauenvoll und bin dafür auch nicht geeignet. Ich wollte eigentlich nur weg und hätte mir niemals vorstellen können, dort zu bleiben. Wieso hängt man also so an Schule, wenn man doch offensichtlich dafür auch nicht geeignet ist?
Will deine Bekannte denn wirklich auf Biegen und Brechen bei Lehramt bleiben? Was will sie denn ändern, damit sie nicht noch ein drittes Mal durchfällt?
Ich bin da auch eher skeptisch. Sowohl damals bei mir im Ref als auch später an der Schule sind nur Leute durchgefallen, wo es wirklich glasklar und mit langer Ansage war. Für manche ist Schule wirklich einfach nicht geeignet.
Übrigens verstehe ich auch gar nicht, warum man unbedingt in der Schule bleiben möchte. Ich bin ja erst später Lehrerin geworden, früher habe ich in unterschiedlichen Bereichen gearbeitet. Einmal war ich in der Unternehmensberatung. Ich fand es grauenvoll und bin dafür auch nicht geeignet. Ich wollte eigentlich nur weg und hätte mir niemals vorstellen können, dort zu bleiben. Wieso hängt man also so an Schule, wenn man doch offensichtlich dafür auch nicht geeignet ist?
Nun, das ist sicherlich eine gute Frage, die ich ja so nicht stellvertretend beantworten kann. Ich kann ja in niemanden hineinschauen.
Eventuell möchte man wohl wirklich gerne unterrichten, wenn man zu dem Entschluss kommt, sich nochmals ein Studium und einen Vorbereitungsdienst erneut "anzutun". Also ich persönlich wollte das definitiv nicht nochmal!
Ich möchte einfach nur Mut machen und habe mich selbst erst einmal hier nach Wegen erkundigt, wie es mit dem Lehrerberuf weitergehen könnte.
Wie meine Bekannte sich dann schlussendlich entscheidet, steht ja noch in den Sternen.
Es gäbe auch andere "soziale" Studiengänge, die man sich anschauen kann, z.B.: Erwachsenenbildung, Sozialpädagogik, etc.
Aber das steht ja wohl alles noch nicht konkret zur Diskussion.
Am Beispiel meiner Bekannten war jedoch wohl die "fachliche/ didaktische" Eignung im H/R-Bereich der Grund für das endgültige Nichtbestehen.
Warum soll das fachlich/didaktisch im Sonderpäd oder Primarbereich auf einmal denn klappen?
Warum soll das fachlich/didaktisch im Sonderpäd oder Primarbereich auf einmal denn klappen
Einen Unterschied zwischen der GS und der Sek 1 gibt es nach meiner Auffassung schon.
Die Grundschuldidaktik (Anfangsunterricht) unterscheidet sich oft deutlich von der Sekundarstufendidaktik, was die Schwerpunkte angeht.
Wenn wir nur das Fach Deutsch betrachten :
Die wenigsten Deutschlehrer im H-R-Bereich werden wohl "einen blassen Schimmer" haben, wie etwa der Schriftspracherwerb funktioniert und gefördert werden kann in der Grundstufe. Das ist im Deutschunterricht in der GS natürlich äußerst bedeutsam.
Wie etwa Unterrichtseinheiten für Erörterungen in der Sek1 geplant und durchgeführt werden, ist wiederum in der GS reichlich wenig relevant.
Von den allgemeinen relevanten Kompetenzen/Kompetenzstufen muss man gar nicht erst anfangen...
Auch was die fachliche Tiefe angeht, ist es so, dass man im Grundschulbereich eher "Allrounder" ist, fachfremder Unterricht nach dem Ref ist der Alltag!
Man ist per se deutlich weniger tief in der Fachwissenschaft verwurzelt, als z.B. im Realschulbereich in den höheren Klassen.
Wie gesagt, ich muss die Entscheidung für einen solchen Neustart ja glücklicherweise nicht treffen.
Was die Meinungen zur Sinnhaftigkeit angeht, ein weiteres Lehramt zu studieren nach einer gescheiterten Ausbildung in einem Lehramt, das steht auf einem anderen Blatt.
Hierzu gehen die Ansichten offensichtlich weit auseinander, wenn man sich die Beiträge anschaut.
Wie dem auch sei...
Im Grunde genommen wurde ja die Eingangsfrage des "Themas" beantwortet, ob es überhaupt möglich ist, von "Neuem" anzufangen - mit einem zweiten Lehramtsstudium nach einem endgültig nicht bestandenen 2. Staatsexamen.
Ich würde trotzdem eine berufliche Umorientierung anstreben. Wenn man 2x die Staatsprüfung nicht besteht, ist man meiner Meinung nach ungeeignet für diesen Job, egal in welchem Lehramt. Das ist meines Erachtens nach Zeitverschwendung hier nochmal zu studieren.
Was so nicht stimmen muss mit der Eignung. Manchmal spielen leider auch ganz andere Faktoren mit rein bei 2x Nichtbestehen (Unprofessionalität der Seminarleiter zB; auf Animositäten beruhende Noten; politisches Kalkül wenn man als Seminarleiter denen da oben zeigen will dass das nicht in Ordnung ist mit der Ausbildungsumstellung —> zb Verkürztes Referendariat).
Ich kenne mittlerweile vier Personen , die 2x durchgefallen sind und nur noch mal ran durften weil gerichtlich festgestellt wurde dass es bei der Prüfung nicht mit rechten Dingen zuging.
Eine Person ist durchgefallen, weil die Seminarleiterin unterstellt hat, die Person hätte kein Fachwissen in der Thematik und in Fachbuch xy steht das so und so drin und so sei das richtig. Nur war die Referendarsperson diejenige, die eben genau jenes Fachbuch geschrieben hat.
Oder Fall 2 bei dem dem Referendar von dem Seminarleiter mitgeteilt wurde, dass die sprachlichen Fähigkeiten in der Unterrichtssprache (Italienisch) nicht gut sind. Nur war der Referendar vorher an mehreren Unis über die Jahre tätig, als Sprachlehrer für eben jene Sprache und war Muttersprachler. Darauf angesprochen merkte die Seminarleitung an, dass sich das Italienische halt ganz anders anhört was die Seminarleitung aus den Urlaub kennt.
Ich musste selbst gerichtlich gegen die Entscheidung damals vorgehen weil eben die Seminarleitung nicht professionell benotet hat sondern einfach dumpf ihr Problem mit meiner Person (stumpfer Neid auf den akademischen Titel) über die Prüfung geregelt hat und die Seminarleiterkollegrn einfach mitgezogen haben weil man sich ja nicht gegenseitig als Bein pisst. Glücklicherweise hatte ich einen Schulleiter der mich damals aktiv dabei unterstützt hat.
Also alles auf die Unfähigkeit eines Referendar zu schieben ist auch nicht richtig.
Ich habe bisher zweimal endgültiges Nichtbestehen mitbekommen. In beiden Fällen war das Problem fehlende fachliche Eignung (einmal in einem Fach, einmal in beiden Fächern). Beiden Personen wurde von Anfang sowohl in der Schule, als auch von den Seminarleiter*innen gesagt, dass zu viel fachliches Wissen fehle und dieses nachzuarbeiten sei. In beiden Fällen ist das nicht passiert.
In dem einen Fall habe ich das fehlende Fachwissen hautnah miterlebt und ja, diese Person durfte aus gutem Grund nicht Lehrer*in werden. In dem anderen Fall habe ich es indirekt mitbekommen, bin mir aber auch da (relativ) sicher, dass die fachliche Eignung wirklich fehlte.
Das muss nun aber nicht heißen, dass alle Referendar*innen, die zweimal nicht bestehen, tatsächlich ungeeignet sind. Es gibt sicher Fälle, in denen das wiederholte Durchfalllen nicht gerechtfertig ist. Dann sollte man sich, wie hier schon mehrfach vorgeschlagen, als erstes von der Gewerkschaft beraten lassen und dann eben weitere Schritte gehen.
Den von Kapa angesprochenen Fall mit der Fremdsprache kann ich mir übrigens lebhaft vorstellen. Ähnliche, aber nicht ganz so krasse, Erfahrungen habe ich auch gemacht.
Sollte sie sich nochmal für eine LA-Studium und eine neues Ref entscheiden, sollte sie aus ihren Fehlern lernen, um diese nicht nochmal zu begehen. Irgendetwas muss ja vorgefallen sein. Ob es nun die Aufregung/Angst war oder eine mangelhafte Vorbereitung... Ich denke, eine Supervision, um neutral zu reflektieren was schief gelaufen ist, könnte helfen, um beim nächsten Mal besser abzuschneiden.
Ganz kurz: neues 1. Staatsexamen in einem neuen Lehramt = neuer Anspruch auf den entsprechenden Vorbereitungsdienst. Das ist bundeweit so.
Bundesweit ist es nicht so.
NRW:
OVP §5 (2) : "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."
Einstellungerlass Nr 3.3: "Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber, die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben [...]"
In Hessen mag das zwar ein Bißchen anders sein.
Hessen:
HLBGDV §31 (5): "Die Zulassung [zur Prüfung] kann nicht erfolgen, wenn eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in Hessen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Lehramtsprüfung gleichartig oder gleichwertig ist."
Alles anzeigenBundesweit ist es nicht so.
NRW:
OVP §5 (2) : "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."
Einstellungerlass Nr 3.3: "Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber, die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben [...]"
In Hessen mag das zwar ein Bißchen anders sein.
Hessen:
HLBGDV §31 (5): "Die Zulassung [zur Prüfung] kann nicht erfolgen, wenn eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in Hessen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Lehramtsprüfung gleichartig oder gleichwertig ist."
Na ja: Hessen stellt ab auf das angestrebte Lehramt oder eine gleichartige/gleichwertige Prüfung; bedeutet, wer für Gym abschließend nicht bestanden hat, kann sich natürlich nicht für die Beruflichen Gymnasien bewerben, Grundschule ist aber- ungeachtet der Einstellungspolitik der Länder, die auch Gym-Leute an Grundschulen entsendet- kein gleichwertiges Lehramt, sonst könnten die GS-Leute ja einfach ein Ref fürs Gym machen...
NRW stellt ab auf ein entsprechenes Lehramt bzw. darauf, dass nicht eingestellt werden kann, wer Staatsprüfung/MoE abschließend nicht bestanden hat. Auch hier geht es letztlich nicht darum, dass man nicht noch einmal komplett neu studieren dürfte, nur, dass man eben kein Ref mehr absolvieren darf für z.B. Gym-Lehramt, wenn man dafür einfach nur zwei neue Fächer studieren würde. Mit anderen Worten: Man hat einen Lehramtsabschluss durch das endgültige Nichtbestehen dauerhaft "verbrannt", kann aber eben durch einen Neustudium eines komplett anderen Lehramtsabschlusses dieses Problem "heilen". (Zumindest geht aus den von dir zitierten Paragraphen nicht hervor, dass dieser Weg nicht möglich wäre. Eventuell gibt es dafür noch weitere Quellen, deshalb sollte sich ein Mensch, dem so etwas widerfahren ist, auf jeden Fall gut beraten lassen von seiner Gewerkschaft zur gültigen Rechtslage des eigenen Landes.)
Alles anzeigenBundesweit ist es nicht so.
NRW:
OVP §5 (2) : "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."
Einstellungerlass Nr 3.3: "Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber, die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben [...]"
In Hessen mag das zwar ein Bißchen anders sein.
Hessen:
HLBGDV §31 (5): "Die Zulassung [zur Prüfung] kann nicht erfolgen, wenn eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in Hessen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Lehramtsprüfung gleichartig oder gleichwertig ist."
Ich weiß nicht woher du die Info hast, aber ich habe beim Schulministerium nachgefragt und bekam diese Antwort:
"...eine Einstellung in den Vrobereitungsdienst nach § 5 Satz 2 ist nicht möglich, wenn ein Kandidat für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. Die bedeutet Sie müssten in einem nicht entsprechenden Lehramt einen Master of Education erwerben und können für dieses Lehramt in den Vorbereitungsdienst eintreten."
Ich habe mein Ref auch endgültig nicht bestanden, da es mit meinen Ausbildungslehrern zu Missverständnissen kam. Mir wurde gesagt, dass meine Unterrichtsstunden in Ordnung seien, doch am Ende hat mir die Schule eine 5 gegeben, sodass ich nicht zur Prüfung zugelassen wurde, was ich sehr unverschämt finde und habe das denenauch ins Gesicht gesagt. Verstehe auch nicht warum die meisten Lehrer so kindisch und hinterlistig seien müssen.
Na ja, jedenfalls habe ich jetzt angefangen wieder Lehramt zu studieren. Ich hatte zuvor Lehramt für Sek 1 studiert, jetzt studiere ich Sek 2.
Ich möchte meine Leidensgenossen ermutigen. Gibt nicht auf und lasst euch von niemanden einreden, dass ihr inkompetente Lehrer seid. Das kann keiner direkt beurteilen. Wenn ihr auch so wie ich unbedingt Lehrer sein möchtet, dann könnt ihr denselben Weg einschlagen.
"...eine Einstellung in den Vrobereitungsdienst nach § 5 Satz 2 ist nicht möglich, wenn ein Kandidat für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. Die bedeutet Sie müssten in einem nicht entsprechenden Lehramt einen Master of Education erwerben und können für dieses Lehramt in den Vorbereitungsdienst eintreten."
Ich habe mein Ref auch endgültig nicht bestanden, da es mit meinen Ausbildungslehrern zu Missverständnissen kam. Mir wurde gesagt, dass meine Unterrichtsstunden in Ordnung seien, doch am Ende hat mir die Schule eine 5 gegeben, sodass ich nicht zur Prüfung zugelassen wurde, was ich sehr unverschämt finde und habe das denenauch ins Gesicht gesagt. Verstehe auch nicht warum die meisten Lehrer so kindisch und hinterlistig seien müssen.
Na ja, jedenfalls habe ich jetzt angefangen wieder Lehramt zu studieren. Ich hatte zuvor Lehramt für Sek 1 studiert, jetzt studiere ich Sek 2.
Interessant, dass du glaubst, wegen ein paar Missverständnissen mit Ausbildungslehrern gibt es eine 5. Normalerweise ist dem nicht so. In welchem Bundesland bist du denn, dass die Schule dir eine Note gibt, die dafür sorgt, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst?
Ich weiß nicht woher du die Info hast, aber ich habe beim Schulministerium nachgefragt und bekam diese Antwort:
Ich habe meine Quellen noch deutlicher hervorgehoben und stelle sie auch als Link zur Verfügung.
NRW:
OVP §5 (2) : "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."
Einstellungerlass Nr 3.3: "Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber, die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben [...]"
Hier zur Lektüre:
OVP NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&aufgehoben=N&keyword=ovp
Einstellugserlass: (https://www.schulministerium.n…ellungserlass_aktuell.pdf)
In NRW werden grundsätzlich keine Lehrer eingestellt, die ein Staatsexamen nicht bestanden haben. Egal, ob sie schon ein neues Lehramt studiert haben oder nicht.
[...] Mir wurde gesagt, dass meine Unterrichtsstunden in Ordnung seien, doch am Ende hat mir die Schule eine 5 gegeben, sodass ich nicht zur Prüfung zugelassen wurde, was ich sehr unverschämt finde [...]
1. Was haben die Gutachten gesagt? Dort muss es schon ordentliche Gründe für eine 5,0 gegeben haben, sonst macht das die Schulleitung nicht mit.
2. Wenn das in NRW war, dann muss das Gutachten des Seminars 4,0 gewesen sein. So prima kann es doch nicht gewesen sein. Allein anhand einer einzigen 5 wird nicht nicht zugelassen.
Alles anzeigenIch habe meine Quellen noch deutlicher hervorgehoben und stelle sie auch als Link zur Verfügung.
Hier zur Lektüre:
OVP NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&aufgehoben=N&keyword=ovp
Einstellugserlass: (https://www.schulministerium.n…ellungserlass_aktuell.pdf)
In NRW werden grundsätzlich keine Lehrer eingestellt, die ein Staatsexamen nicht bestanden haben. Egal, ob sie schon ein neues Lehramt studiert haben oder nicht.
1. Was haben die Gutachten gesagt? Dort muss es schon ordentliche Gründe für eine 5,0 gegeben haben, sonst macht das die Schulleitung nicht mit.
2. Wenn das in NRW war, dann muss das Gutachten des Seminars 4,0 gewesen sein. So prima kann es doch nicht gewesen sein. Allein anhand einer einzigen 5 wird nicht nicht
zu deinem 1.:
Einer der mir mal zugeordneten Referendare wurde nie von der SL hospitiert. Meine Mentorenkollegin und ich haben jeweils eine 1,5 an die SL weitergeleitet. Herauskam bei der SL dann eine 4,0. Gutachten kann man schon so drehen das sie einem in den Kram passen wenn man wem ans Bein pissen will. 😬
Alles anzeigenIch habe meine Quellen noch deutlicher hervorgehoben und stelle sie auch als Link zur Verfügung.
Hier zur Lektüre:
OVP NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&aufgehoben=N&keyword=ovp
Einstellugserlass: (https://www.schulministerium.n…ellungserlass_aktuell.pdf)
In NRW werden grundsätzlich keine Lehrer eingestellt, die ein Staatsexamen nicht bestanden haben. Egal, ob sie schon ein neues Lehramt studiert haben oder nicht.
1. Was haben die Gutachten gesagt? Dort muss es schon ordentliche Gründe für eine 5,0 gegeben haben, sonst macht das die Schulleitung nicht mit.
2. Wenn das in NRW war, dann muss das Gutachten des Seminars 4,0 gewesen sein. So prima kann es doch nicht gewesen sein. Allein anhand einer einzigen 5 wird nicht nicht zugelassen.
Erstmal danke für den Link. Ich habe auch tagelang im Internet recherchiert und bin auf diese Quellen gestoßen. Ich hatte auch erst geglaubt, dass es wirklich mein Ende sei, konnte es nicht glauben, da ich ja viel Zeit investiert hatte, also wollte ich wirklich zu 10000% mich davon überzeugen. Also habe ich dem Schulmunisterium meine Situation ausführlich geschildert und bekam folgende Antwort:
"...es besteht durchaus eine Möglichkeit, einen weiteren Hochschulabschluss für ein anderes Lehramt zu erwerben, der es erlauben würde, sich für einen Vorbereitungsdienst für dieses andere Lehramt zu bewerben."
Kannst denen auch diesbezüglich eine Mail schreiben.
Ich glaube deine Quellenangabe ist an die gerichtet, die ihr Ref abgebrochen/ endgültig nicht bestanden haben und sich erneut für einen Vorbereitungsdienst für dasselbe Lehramt zu bewerben.
Auf meine Ausbildungszeit möchte ich ehrlich gesagt nicht detailliert eingehen, aber ich fasse es mal kurz: Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort, alles ging iwie den Bach runter, sowohol mental als auch finanziell.
Einer der mir mal zugeordneten Referendare wurde nie von der SL hospitiert. Meine Mentorenkollegin und ich haben jeweils eine 1,5 an die SL weitergeleitet. Herauskam bei der SL dann eine 4,0. Gutachten kann man schon so drehen das sie einem in den Kram passen wenn man wem ans Bein pissen will. 😬
Da frage ich mich aber wirklich, warum ein/e SL das tut, wenn sie/er die/den betreffenden Referendarin/Referendaren gar nicht kennt oder zumindest nie im Unterricht erlebt hat. Und muss die/der SL nicht zumindest an den Prüfungsunterrichtsstunden teilnehmen (oder ist das in deinem BL nicht der Fall)?
calmac schreibt:
ZitatIn NRW werden grundsätzlich keine Lehrer eingestellt, die ein Staatsexamen nicht bestanden haben. Egal, ob sie schon ein neues Lehramt studiert haben oder nicht.
Das dürfte nicht stimmen - für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in einem anderem Lehramt (nach erneuter 1. Stex.) in einem anderen Lehramt zu 100% nicht. Bin über die Formulierung auch gestolpert, sie dürfte aber missverständlich sein...
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