Hallo nochmal,
ich hoffe ich nerve nicht, aber mich interessieren so viele "Detail" Fragen, auf die ich in allgemeinen Foren keine oder nur unbefriedigende Antworten gefunden habe.
Meine Frage(n) richtet(n) sich vor allem an Berufsschullehrer die in einem IHK Prüfungsausschuss eingesetzt sind oder es mal waren, aber nicht nur
Nun aber zum Thema:
In den meisten (allen?) Prüfungsordnungen der IHK´s ist ja geregelt, dass der Prüfling (Azubi) unmittelbar nach der Abschlussprüfung eine Bescheinigung über das Bestehen/Nichtbestehen erhält.
Nun hat der besagte Prüfling ein absolut schlechtes Verhältnis zum Ausbildungsbetrieb und möchte partout keinen Fuß mehr in diesen Betrieb setzten .
Also macht er eine Kopie der Bescheinigung mit einem kurzen Anschreiben und schickt sie an den Betrieb.
Nun macht der Ausbilder ein riesen Theater und ist folgender Auffassung:
1. Stehe dem Betrieb das Original der Bescheinigung zu und nicht nur die Kopie.
2. Durch das Versenden der Bescheinigung ist diese, aufgrund der Postlaufzeiten, erst am zweiten Tag nach der Abschlussprüfung im Betrieb eingegangen. Folglich wäre er, der Ausbilder, einen Tag in Unkenntnis über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gelassen worden => Der ehemalige Azubi hätte sich demnach einen Tag der Arbeitsverweigerung schuldig gemacht...Dies würde massivste Konsequenzen für den Azubi haben und er, als Ausbilder, würde so ein Verhalten nicht dulden und
3. Wäre dies ja nur eine Bescheinigung und er würde ausnahmslos das IHK Prüfungszeugnis akzeptieren (" sonst könnte ja jeder mit so nem Wisch ankommen")
Ich bin allerdings der Ansicht, dass der gute Mann hier mal gepflegt auf die Bremse treten sollte, da, nach meiner Kenntnis, das Prüfungsverhältnis nur zwischen dem Azubi und der Kammer besteht. Somit müsste der ehemalige Azubi dem Ausbilder rein gar nichts geben, höchstens die Info, dass er bestanden hat und danach könnte er "Adios" zum Ausbilder sagen.
Tja...wie seht ihr das? Ich wäre für eure Einschätzungen und Ansichten sehr dankbar.