Bescheinigung der IHK Abschlussprüfung: Wem "gehört" sie und wem ist sie wie in welcher Form vorzulegen?

  • Hallo nochmal,


    ich hoffe ich nerve nicht, aber mich interessieren so viele "Detail" Fragen, auf die ich in allgemeinen Foren keine oder nur unbefriedigende Antworten gefunden habe.


    Meine Frage(n) richtet(n) sich vor allem an Berufsschullehrer die in einem IHK Prüfungsausschuss eingesetzt sind oder es mal waren, aber nicht nur :)


    Nun aber zum Thema:

    In den meisten (allen?) Prüfungsordnungen der IHK´s ist ja geregelt, dass der Prüfling (Azubi) unmittelbar nach der Abschlussprüfung eine Bescheinigung über das Bestehen/Nichtbestehen erhält.


    Nun hat der besagte Prüfling ein absolut schlechtes Verhältnis zum Ausbildungsbetrieb und möchte partout keinen Fuß mehr in diesen Betrieb setzten .

    Also macht er eine Kopie der Bescheinigung mit einem kurzen Anschreiben und schickt sie an den Betrieb.


    Nun macht der Ausbilder ein riesen Theater und ist folgender Auffassung:


    1. Stehe dem Betrieb das Original der Bescheinigung zu und nicht nur die Kopie.


    2. Durch das Versenden der Bescheinigung ist diese, aufgrund der Postlaufzeiten, erst am zweiten Tag nach der Abschlussprüfung im Betrieb eingegangen. Folglich wäre er, der Ausbilder, einen Tag in Unkenntnis über die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gelassen worden => Der ehemalige Azubi hätte sich demnach einen Tag der Arbeitsverweigerung schuldig gemacht...Dies würde massivste Konsequenzen für den Azubi haben und er, als Ausbilder, würde so ein Verhalten nicht dulden und


    3. Wäre dies ja nur eine Bescheinigung und er würde ausnahmslos das IHK Prüfungszeugnis akzeptieren (" sonst könnte ja jeder mit so nem Wisch ankommen")


    Ich bin allerdings der Ansicht, dass der gute Mann hier mal gepflegt auf die Bremse treten sollte, da, nach meiner Kenntnis, das Prüfungsverhältnis nur zwischen dem Azubi und der Kammer besteht. Somit müsste der ehemalige Azubi dem Ausbilder rein gar nichts geben, höchstens die Info, dass er bestanden hat und danach könnte er "Adios" zum Ausbilder sagen.


    Tja...wie seht ihr das? Ich wäre für eure Einschätzungen und Ansichten sehr dankbar.

  • Vielleicht vereinbarst du ein Gespräch mit deinem Chef, nimmst dir jemanden mit, der zuhört, aber auch beruhigenden Einfluss auf dich hat,

    und beendest die Sache anständig,

    weil man das als erwachsener Mensch schaffen kann oder es lernen sollte

    und weil weder du noch der Meister danach aus der Welt sind und man sich wieder begegnen wird.


    Danach kannst du dann dein Studium aufnehmen und solltest dort, wie später am BK, auf Zusammenarbeit setzen.

  • Ich denke nicht, dass cera hier über sich selbst berichtet, oder? Laut ihrem/seinem ersten Post vor einigen Tagen ist sie/er ja bereits mitten im Studium.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Humblebee Da hast du recht. Es geht tatsächlich nicht um mich selbst. Ich hatte auch in meiner früheren Berufsausbildung keinerlei Probleme hinsichtlich der rechtzeitigen Bekanntgabe meiner Ergebnisse in der Abschlussprüfung. Jedoch habe ich damals schon gehört, dass einige Betriebe da wohl Probleme machen. Von daher würde es mich interessieren, wie ihr diese o.g. Thematik beurteilt? Diese sollte jedoch als ganz allgemein verstanden werden und nicht auf einen konkreten Fall bezogen...


    Palim Lieber Palim Wie Humblebee bereits angedeutet hat, absolviere ich tatsächlich momentan ein Lehramtsstudium für das Berufskolleg. Wie ich auch schon in meinen vorherigem Thread geschrieben habe, kann ich jederzeit auf Wunsch eine aktuelle Studienbescheinigung vorlegen. Auch wenn ich es schon mal geschrieben habe: JA, ich war früher unter dem Namen "cera02" hier aktiv. Bereits dort habe ich in meinem allerersten Thread bekannt gemacht, dass ich zu DIESEM Zeitpunkt kein Lehrer, Lehramtsstudent, o.ä. bin. Daraufhin wurde ich (berechtigterweise) gesperrt und habe mich, nach dem ich zwischenzeitlich ein Lehramtsstudium aufgenommen habe (ja, das soll vorkommen, dass sich die Lebenswege so schnell verändern :) ), wieder hier angemeldet). Also nochmal: Die Studienbescheinigung reiche ich gerne hier ein. Dann aber bitte per E-Mail an den jeweils zuständigen dafür. Ich werde hier keine offiziellen Bescheinigungen in ein öffentliches Forum posten...sorry :(

    Ich habe auch schon dem Webmaster vor einiger Zeit eine E-Mail geschickt mit der Bitte die Sperrung meines früheren Accounts "cera02" rückgängig zu machen, mit dem Angebot ihm die Studienbescheinigung per Mail zu zusenden...leider kam bis jetzt keine Reaktion seinerseits :(


    Liebe Grüße an euch alle :)

  • Ich glaube kaum, dass Palim noch weiß, unter welchem Namen du irgendwann mal hier angemeldet warst. Deine ganze Anfrage lässt darauf schließen, dass du selbst das Problem hast. Zur Frage kann ich nichts sagen, in irgendeinem Schrieb wird das geregelt sein. Kann man bei der IHK anrufen und nachfragen?

  • Für alles andere gibt's zur Not Fachanwälte für Arbeitsrecht.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Also, da ich im IHK-Prüfungsausschuss sitze, hier meine 2ct:


    • Die Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses (§21 BBiG). In diesem Zusammenhang denke ich nicht, dass dem Betrieb überhaupt das Zeugnis vorgelegt werden muss. Wenn man ohnehin nicht im Betrieb bleiben möchte, sollte ein formlose Mitteilung über das Bestehen der Prüfung reichen
    • Wenn der Azubi am Tag nach der Prüfung im Betrieb eingesetzt wird, ist dies automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der durch konkludentes Handeln geschlossen wurde. Der Ausbilder sollte also in keinem Fall darauf bestehen, dass der ehemalige Azubi am nächsten Tag noch arbeitet...

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