Schulöffnungen - Corona - BW

  • Präsenzunterricht. Alles andere würde mich überraschen.

    Da man ja bei der Welle im neuen Jahr laut Omikron-Modellen jede Arbeitskraft braucht, wäre es wohl ungeschickt Arbeitnehmer samt Kind zu Hause 'zu fesseln'.

    Alternativ wäre dann die Notbetreuung bis oben hin voll, da kann man dann auch gleich in Präsenz bleiben. Der Alte hat ja eh schon angekündigt, dass erstmal so bei Inzidenz 2.000 mal über Schulschließungen nachgedacht wird.

  • Ich war heute übrigens mit meinem 8-jährigen Sohn in der Schleyer-Halle in Stuttgart zum impfen. Man kann einen Termin hier buchen:


    https://impfambulanzen-stuttgart.de/


    Wir waren eine Stunde vor dem Termin vor Ort, aber das hat niemand interessiert. Ohne Wartezeit kamen wir sofort dran, da das Impftzentrum nur zu einem Bruchteil ausgelastet war. Nach 10 Minuten haben wir die Halle wieder verlassen.


    Vor dem Termin waren wir noch in der Wilhelma gewesen. So hat sich für uns der Ausflug sehr gelohnt und wir mussten nicht auf einen freien Termin im Landkreis warten.

  • Präsenzunterricht. Alles andere würde mich überraschen.

    Es sieht tatsächlich sehr danach aus: https://www.stuttgarter-zeitun…04-9281-9fd0476568f6.html




    Zitat

    Ungewiss bleibt – wohl bis nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz am Freitag – wie genau die schulischen Quarantäneregeln in Baden-Württemberg auf die Omikron-Variante zugeschnitten werden. Bei der seit den Sommerferien geübten Quarantänepraxis, die auf die Delta-Variante ausgerichtet ist, wird es sicher nicht bleiben.


    Dabei wurde die heimische Quarantäne für die Klassenkameraden von infizierten Schülern durch fünfmalige Tests ersetzt; waren sie unauffällig, durften die Schüler weiter am Unterricht teilnehmen. Bei besorgniserregenden Virusvarianten, zu denen Omikron aktuell zählt, gilt an Schulen bisher im Grundsatz eine 14-tägige Quarantäne für die ganze Klasse. Änderungen daran sind im Gespräch.

  • Ich wünschte, meine SuS wären auch geimpft. Ich kann nicht einschätzen, wie die Eltern dazu stehen, weiß aber, dass ein paar selbst nicht geimpft sind und einen ausgeprägten Coronaleugner in der Elternschaft habe ich auch.

    Allerdings kann ich auch verstehen, dass man nicht gerne seine kleinen Kinder impfen lässt, nur weil hirnlose Erwachsene an ihrer Sturheit festhalten.

  • Ich kann das nicht lesen, da kostenpflichtig. Was steht da zu den Tests?

    Das KM bittet SuS sowie KuK freiwillig vor dem Schulstart einen Coronatest durchzuführen. Außerdem sei laut KM geplant, die bisherige Testpflicht an den Schulen auszuweiten. Was das konkret bedeutet steht nicht im Artikel.

  • Ich wünschte, meine SuS wären auch geimpft. Ich kann nicht einschätzen, wie die Eltern dazu stehen, weiß aber, dass ein paar selbst nicht geimpft sind und einen ausgeprägten Coronaleugner in der Elternschaft habe ich auch.

    Ich war nun zum zweiten Mal im Impfzentrum in der Schleyerhalle. Dieses Mal waren meine Frau und mein 12-jähriger Sohn zum boostern dran und ich kann es wirklich nur empfehlen. Unkomplizierte Terminvergabe, keine Wartezeiten, Parkplätze direkt in der Nähe.


    https://www.impfzentrum-schleyerhalle.de/

  • Zum Gegenteil, alleine das organisieren kostet mehr Arbeitszeit.


    Klassen 5 - 7 in Notbetreuung (bei uns kamen viele), Jahrgang 11 und 12 in Präsenzunterricht, alle anderen im digitalen Unterricht, wo spart man da Arbeitskräfte (außer man lässt den digitalen Unterricht sein und bestätigt, dass nur Präsenzunterricht funktioniert) ? Und dann evtl. tageweise Wechsel, weil nicht mehr genehmigt wird? Ich habe in der kommenden Woche bereits Vertretung für Kollegen, die sich getestet und geboostert in den Weihnachtsferien angesteckt haben. Und Schüler dürfen sich bereits nach 5 Tagen mit nicht funktionierenden Antigenschnelltests freitesten, alle anderen erst nach 7 Tagen mit PCR-Tests.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich brauche mal dringend Hilfe.

    Im KM-Schreiben steht:

    Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“


    Jetzt ist die neue CoronaVO Schule draußen. Dort steht in §3 erwartungsgemäß, dass "ungeboosterte" ein Testangebot bekommen müssen. ABER:


    In § 13 werden die Zutrittsbeschränkungen geregelt (daraus ergibt sich die Testpflicht). Es darf keiner rein, der ... weder einen Testnachweis im Sinne von § 3 Absatz 2 noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne von § 4 Absatz 2 CoronaVO vorlegt.

    Das Problem: Der Impfnachweis in §4 Absatz 2 CoronaVO definiert einen anderen Personenkreis, der als immunisiert gilt.

    Konkrete Frage: Darf jetzt eine Person nach zwei Impfungen, wenn der Booster noch nicht fällig ist, ohne Test rein?

  • Ich habe dort etwas von einer 3-Monatsfrist herausgelesen für den vollständigen Impfschutz. Bei wem die Zweitimpfung also länger her ist und dennoch noch ungeboostert wäre unterliegt meinem Verständnis nach der Testpflicht. (Erstmal so handhaben und Montag mit dem RP abklären?)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe dort etwas von einer 3-Mobatsfrist herausgelesen für den vollständigen Impfschutz. Bei wem die Zweitimpfung also länger her ist und dennoch noch ungeboostert wäre unterliegt meinem Verständnis nach der Testpflicht. (Erstmal so handhaben und Montag mit dem RP abklären?)

    Die Info an die Eltern gemäß MD-Schreiben ist längst raus. Für Montag alles entsprechend MD-Schreiben vorbereitet. Im MD-Schreiben steht nichts von 3-Monatsfrist...

    Heute dafür wieder viel Querdenker-Post bekommen, am Montag klären ist leider zu spät. Mal gucken, ob ich morgen jemanden dort erreiche.

  • In den kommenden Wochen Vertretung? Wie lange fallen die denn aus?

    Ich schrieb in der kommenden Woche, falls du mich meinst? Momentan gilt noch die alte Regel, das verkürzte ist noch nicht endgültig beschlossen (soll ab 15. gelten).


    Zu Tests und Testen habe ich heute sehr verschiedenes gelesen. Jetzt soll lt. Lauterbach für alle außer Pflegepersonal Antigentests möglich sein. Das klang heute Mittag noch anders.


    Es heißt seit heute auch, dass in Zukunft nur Geboosterte frei vom Testen seien. Das mit höchstens 2 bzw. 3 Monate gilt jetzt in Baden-Württemberg.


    Aber warten wir ab, was wirklich in der kommenden Woche beschlossen wird. In meiner Schule sind kommende Woche nur Geboosterte bzw. Genesene + Impfung von Tests ausgenommen. Ich hoffe, wir haben wirksame Tests.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Falls, du etwas herausfinden solltest, bitte auch hier kurz schreiben, danke und viel Erfolg.


    "Querdenkerpost" von Elternseite klingt ungut. Halt die Ohren steif.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Info an die Eltern gemäß MD-Schreiben ist längst raus. Für Montag alles entsprechend MD-Schreiben vorbereitet. Im MD-Schreiben steht nichts von 3-Monatsfrist...

    Heute dafür wieder viel Querdenker-Post bekommen, am Montag klären ist leider zu spät. Mal gucken, ob ich morgen jemanden dort erreiche.

    Genauso bei uns auch. 3 Monate galt in Baden-Württemberg im letzten Monat.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:


  • Konkrete Frage: Darf jetzt eine Person nach zwei Impfungen, wenn der Booster noch nicht fällig ist, ohne Test rein?

    Für mich sind an dieser Stelle die Verordnungen nicht stingent und ich kann deshalb die Frage auf dieser Grundlage auch nicht beantworten. Ich würde aber am Montag vorläufig trotzdem nur geboosterte KuK bzw. SuS von der Testpflicht entbinden und bei der Schulaufsicht nachfragen, wie hier zukünftig verfahren werden soll.

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