Schulöffnungen - Corona - BW

  • Es gibt ja auch so autistische Kinder, die das Stäbchen in der Nase nicht dulden. Die dürfen ja eigentlich nicht in die Schule ohne Test....Kommt nicht vor? Oh doch!

    Die sind bei uns von der Testung befreit bzw. dürfen sich zuhause testen. Die Testkits werden dafür mitgegeben und die Eltern bestätigen, dass der Test negativ war. Wer auch das behinderungsbedingt nicht kann, ist per ärztlichem Attest komplett von der Testpflicht befreit und darf trotzdem am Unterricht teilnehmen (analog zur Maskenbefreiung).


    Das betraf bei mir letztes SJ fast die komplette Klasse.

  • Das Testen in der Nase geht zu Hause auch nicht. Ein Spuktest geht, aber die meisten Teststationen gibt es nicht mehr, die einen Spuktest anbieten.

    Ja, die Fälle haben wir auch. Dann wird das Kind komplett von der Testung befreit und nimmt umgetestet am Unterricht teil.

  • Das gilt auch für die ungeimpften Lernbegleitungen. Und wer kümmert sich darum?

    Nachdem die Vorgabe lautet, dass Ungeimpfte entweder fremdgetestet werden an der Schule oder sich unter Zeugen (=Aufsicht) selbst testen dürfen, ist es Aufgabe der SLen ein Konzept für die eigene Schule spätestens nächste Woche Montag parat zu haben. Ich bin gespannt, wie das alles bei uns geregelt werden wird. Habt ihr euch eigentlich schonmal die Webseite zu "Lernen mit Rückenwind" durchgelesen und den dort vorgegeben Zeitplan? Nach den Herbstferien haben wir dann offenbar a-l-l-e ausnahmslos super Personal rekrutieren können als Schulen, mittels dessen das Programm dann umfassend laufen kann mit allen dafür vorgesehenen SuS. Sensationell, wie reibungslos das plötzlich klappen wird mit der Personalgewinnung ... jedenfalls in der Theorie ...

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Meine SL hat gesagt, dass es ohne Test nicht geht.

    Dazu gibt es sicher irgendwo ein Schreiben, wie damit umzugehen ist.

    Wir haben dafür in BY ein eigenes KMS bekommen, in dem es nur um die Testung bei Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf ging.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass Kinder komplett ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie tatsächlich nicht testbar sind (also nicht nur nicht wollen, sondern aus nachvollziehbaren Gründen nicht getestet werden können). Das war bei mir letztes SJ bei vielen Autisten der Fall. Jetzt habe ich z.B. ein Kind, das nach einem Unfall monatelang beatmet und per Sonde ernährt wurde und absolut traumatisiert ist und nicht duldet, dass ihm jemand etwas in Mund oder Nase steckt. Da finde ich es mehr als verständlich, dass das Kind vom Testen befreit wird. Es deshalb vom Präsenzunterricht auszuschließen, wäre schon hart.

  • §10 (2) 2 CoronaVO BW:
    Das Zutritts- und Teilnahmeverbot nach Absatz 1 Nummer 5 besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, an denen ein COVID-19-Test im Sinne des § 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden ...


    Wenn aber ein Spucktest geht (hieß es oben) und die Nichtdurchführbarkeit eines nasalen Tests offenkundig ist, dann besorgt die Schule halt 100 Spucktests...

  • §10 (2) 2 CoronaVO BW:
    Das Zutritts- und Teilnahmeverbot nach Absatz 1 Nummer 5 besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, an denen ein COVID-19-Test im Sinne des § 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden ...


    Wenn aber ein Spucktest geht (hieß es oben) und die Nichtdurchführbarkeit eines nasalen Tests offenkundig ist, dann besorgt die Schule halt 100 Spucktests...

    Dann muss ich das mal so weitergeben.

  • Bin ja mal auf die Elternabende gespannt. Also, ob die Eltern entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Und wie sie zu einem glaubwürdigen Test kommen, nachdem hier viele Zentren geschlossen wurden. Und auch darauf, wo man in Urlaub und danach in Quarantäne war. Und wer soll das bitte überprüfen?

  • JA, das wäre auch meine Frage. Soll ICH das dann überprüfen?

    Ja, so war das bei uns, da wurde das beim Elternabend vom Klassenlehrer überprüft oder bei der Einschulung von Einlasskontrollen. Deshalb musste auch das komplette KOllegium bei uns anwesend sein.
    Man hat doch sonst nichts zu tun

  • JA, das wäre auch meine Frage. Soll ICH das dann überprüfen?

    Was sagt deine SL? So eine Frage musst du ja nicht alleine klären für dich privat, sondern ihr als Schule durchdenken und Lösungen finden, insofern: Nachfragen, wie das laufen soll/muss/wird bei euch. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kurze Rückfrage, da ich das nicht verfolge: Habt ihr Pooltests in der Sek 1? Das wäre immerhin schon mal ein Gang in die richtige Richtung

    nein, noch nicht einmal an der Grundschule (in meiner Stadt). Bei uns entscheidet der Schulträger und der erhöhält es später vom Land erstattet (deshalb wird bei uns jeder Test dokumentiert).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Huhu, jetzt muss ich doch noch mal doof fragen:

    In der letzte Corona Verordnung 27.8. steht, dass man beim Singen 2 m Abstand halten soll (GS). Bei Fragen + Antworten und in irgendeinem neuesten Papier, das die Schulleitung hatte, stand nur, dass die Maskenpflicht beim Singen nicht besteht.

    Was stimmt denn nun?

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