Die Datenschutzanweisung wirkt idiotisch, weil der Schüler eh rausgeschickt wird. Allerdings gehts es nur darum, dass auf Papier dokumentiert ist, dass die Verantwortlichen etwas getan haben. Würde jemand versuchen dann den Datenschutz einzuklagen, wäre der Lehrer der Haftende. Nur darum geht es, die wissen ganz genau, dass das nicht geht.
Schulöffnungen - Corona - BW
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Das ist ja wohl ein schlechter Witz!? Und dann soll noch sichergestellt werden, dass kein anderer Schüler mitbekommt, dass der positiv Getestete das Klassenzimmer verlässt???
Ich spiele manchmal mit den ganz Kleinen ein Spiel: ein Kind geht vor die Tür, während sich ein anderes unter einer Decke versteckt und sich die Mitschüler umsetzen. Das Kind kommt dann wieder rein und muss erraten, wer unter der Decke hockt.
So ähnlich könnte man das doch jetzt mit positiven Tests auch machen.
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Ich spiele manchmal mit den ganz Kleinen ein Spiel: ein Kind geht vor die Tür, während sich ein anderes unter einer Decke versteckt und sich die Mitschüler umsetzen. Das Kind kommt dann wieder rein und muss erraten, wer unter der Decke hockt.
So ähnlich könnte man das doch jetzt mit positiven Tests auch machen.
Aber bitte nicht das obligatorische Desinfizieren während des Umsetzens vergessen.
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Aber bitte nicht das obligatorische Desinfizieren während des Umsetzens vergessen.
Natürlich nicht. Wir besetzen auch nur jeden 2. Stuhl.
Zur Erhöhung des Schwierigkeitsgrades könnte man auch noch die Kinder die Masken tauschen lassen.
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Ich spiele manchmal mit den ganz Kleinen ein Spiel: ein Kind geht vor die Tür, während sich ein anderes unter einer Decke versteckt und sich die Mitschüler umsetzen. Das Kind kommt dann wieder rein und muss erraten, wer unter der Decke hockt.
So ähnlich könnte man das doch jetzt mit positiven Tests auch machen.
Ja, das verschwundene Kind. Habe ich in der 1/2 auch immer gespielt zu Anfang, damit sie die Namen lernen. Musste ich heute auch dran denken.
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Naja, da ich im Sommer an der Abstrichstelle gearbeitet habe, wüsste ich schon wie man das machen könnte, dass keiner erfährt, wer positiv war und daher heim geht. Aber das ist halt an einer Schule von ungeschultem Personal nicht durchführbar.
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Verrätst Du uns, wie Du das gemacht hast, MrsPace?
Danköööö.
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Verrätst Du uns, wie Du das gemacht hast, MrsPace?
Danköööö.
Ja, logo. Allerdings habe nicht ich das gemacht, sondern das Prozedere war ganz klar vom "Veranstalter" vorgeben. Generell denke ich aber nicht, dass es im Schulbetrieb zu 100% ausgeschlossen werden kann, dass doch mal ein Mitschüler mitbekommt, wenn ein anderer Schüler positiv getestet wurde. Zudem dürfen positive Schüler ja auch nicht namentlich erfasst werden...
Prinzipiell müsste man hier mit Dreifach-Etikettierung arbeiten. Der Schüler macht den Test und versieht sein Datenblatt und seinen Test mit einem Etikett. Das dritte Etikett behält er zum späteren Abgleich falls er positiv ist. Test und Datenblatt werden getrennt von einander aufbewahrt. Räume in denen getestet wird, dürfen nicht als Unterrichtsräume verwendet werden. Jeder Schüler muss seine Teststation nach seinem Test gründlich (und zumindest mit Handschuhen und FFP2-Maske "bekleidet") desinfizieren. Schüler einer Klasse können sich nicht zeitgleich bzw. nicht im gleichen Raum testen, da sonst der Datenschutz nicht gewährleistet ist.
Die Kolleginnen und Kollegen, die das Ganze überwachen, benötigen eine zweistündige Schulung. 1,5 Stunden Theorie über Infektionsschutz, 0,5 Stunden Praxis. An der Abstrichstelle mussten wir 45 Minuten vor Beginn erscheinen. Besprechung der Dienste, praktische Einweisung für "Neue", Anlegen der Schutzkleidung. Nach dem Dienst waren wir noch mindestens 30 Minuten beschäftigt mit Aufräumen bzw. der Verwaltung.
Die erste Doppelstunde wäre da schon gelaufen. Oder die Kolleginnen und Kollegen müssten halt immer 45 Minuten eher erscheinen. Aber selbst dann ginge die erste Einzelstunde drauf.
Ich hab das gestern beim Training meiner Einheit erzählt, welche Teststrategie für die Schulen vorgesehen ist... Wir haben herzlich gelacht...
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Zudem dürfen positive Schüler ja auch nicht namentlich erfasst werden...
Woher hast Du das?
Zitat Handreichung:ZitatPositive Testergebnisse unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie dem Infektionsschutzgesetz. Sie werden namentlich mit Adresse und Geburtsdatum und Telefonnummer der Schülerin oder des Schülers erfasst und dem zuständigen Gesundheitsamt übermittelt.
[...]
Daten zu positiven Testergebnissen werden spätestens zum Schuljahresende gelöscht. -
Woher hast Du das?
Zitat Handreichung:Für das Gesundheitsamt ja, natürlich. Aber du darfst jetzt nicht ins Klassenbuch schreiben, "XY wurde positiv auf Corona getestet und daher nach Hause geschickt." Genauso wenig darf es zum Allgemeinwissen werden, wer wann Corona hatte. Ich suche dir die Stelle aus der Handreichung raus, Moment.
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Das ist für die Statistik, die die Schule für das Land erhebt.
Dass das nichts im Klassenbuch zu suchen hat, ist das doch etwas ganz anderes.
Ich finde Deinen Beitrag oben irreführend. -
Das ist für die Statistik, die die Schule für das Land erhebt.
Dass das nichts im Klassenbuch zu suchen hat, ist das doch etwas ganz anderes.
Ich finde Deinen Beitrag oben irreführend.Es hat nicht nur Nichts im Klassenbuch zu suchen. Der Zusammenhang welcher Schüler zu welchem Test gehört, darf nur für den Schüler selbst und für einen sehr eingeschränkten Personenkreis ersichtlich sein. Am besten nur für die Person, die das Ganze im Falle eines positiven Ergebnisses an das örtliche Gesundheitsamt weiterleitet. Also quasi Schulleitung.
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Da sind wir uns einig.
Aber jetzt mal Tacheles ohne sich über das alles lustig zu machen (was aus Deinem Post für mich so herausklingt).
Wie würdest Du das jetzt konkret umsetzen, wenn Du verantwortlich wärest? Du schreibst nur, was nicht geht. -
Naja, so wie es geschrieben habe.
Schulbeginn um 7.45 Uhr. "Testpersonal" (also die Kolleginnen und Kollegen die das Pech haben, die Klassen in der ersten Stunde zu unterrichten) rückt um 6.30 Uhr an. Vorbereitung der Räume und der Formulare. Besprechung, Anlegen der Schutzkleidung, ggf. Einweisung. Ab 7.15 Uhr kommen die ersten Schüler zum Testen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schüler zufällig auf die Räume verteilt werden. Der Schüler füllt sein Datenblatt aus, führt den Selbsttest durch, klebt die Etiketten und wartet am Platz 15 Minuten auf sein Ergebnis. Danach desinfiziert er seinen Platz und gibt seinen Test und sein Datenblatt bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab. Die Lehrkraft darf dabei das Testergebnis nicht sehen. War der Schüler positiv, geht er nach Hause. War er negativ, geht er weiter ins Klassenzimmer. Nach Ende der Testungen werden die Tests und die Datenblätter von den aufsichtführenden Lehrkräften bei der Schulleitung abgegeben. Die Schulleitung schaut durch, ob positive Tests dabei waren. Falls ja, werden die Datenblätter zu diesen Tests herausgesucht und die Daten ans Gesundheitsamt übermittelt.
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Danke. Halte ich aber für nicht praktikabel:
Folgende Fragen treten dabei für mich auf:- Wie gewährleistet Du, dass alle Schüler getestet wurden, wenn Besetzung des Testraumes zufällig ist? Die Testdurchführungen werden ja, wie Du richtig geschrieben hast, nicht namentlich erfasst.
- Der Schüler/die Schülerin geht also bei positiven Test eigenverantwortlich nach Hause? Wo hält er sich auf, bis ihn die Eltern abgeholt haben? Wie gestaltet sich die geforderte pädagogische Begleitung?
- Wenn er/sie den kleinen Strich nicht als solchen erkennt, geht er also wieder ins Klassenzimmer?
- Die Testkassetten werden also aufgehoben und der Schulleitung auf einem Tablett serviert? Das widerspricht allen Handlingsanweisungen, die ich bislang hatte. Das soll innerhalb von 15-20 Minuten nach Testdurchführung geschehen?
Ich finde die Handreichung grundsätzlich nicht für schlecht. Das Kernproblem bei der Datenschutzgeschichte ist, dass es - egal welches Szenario man wählt - die Situation auftritt, dass 30 Kinder zum Test gehen und evtl. nicht 30 zurückkommen. Dies lässt sich auch mit dreifach-Ettiketierung und Tests in Einzelräumen nicht lösen. -
Danke. Halte ich aber für nicht praktikabel:
Folgende Fragen treten dabei für mich auf:- Wie gewährleistet Du, dass alle Schüler getestet wurden, wenn Besetzung des Testraumes zufällig ist? Die Testdurchführungen werden ja, wie Du richtig geschrieben hast, nicht namentlich erfasst.
- Der Schüler/die Schülerin geht also bei positiven Test eigenverantwortlich nach Hause? Wo hält er sich auf, bis ihn die Eltern abgeholt haben? Wie gestaltet sich die geforderte pädagogische Begleitung?
- Wenn er/sie den kleinen Strich nicht als solchen erkennt, geht er also wieder ins Klassenzimmer?
- Die Testkassetten werden also aufgehoben und der Schulleitung auf einem Tablett serviert? Das widerspricht allen Handlingsanweisungen, die ich bislang hatte. Das soll innerhalb von 15-20 Minuten nach Testdurchführung geschehen?
Ich finde die Handreichung grundsätzlich nicht für schlecht. Das Kernproblem bei der Datenschutzgeschichte ist, dass es - egal welches Szenario man wählt - die Situation auftritt, dass 30 Kinder zum Test gehen und evtl. nicht 30 zurückkommen. Dies lässt sich auch mit dreifach-Ettiketierung und Tests in Einzelräumen nicht lösen.Zur ersten Frage:
Man hat doch die Datenblätter. Diese kann man nach Klassen sortieren und hat so schnell einen Überblick, ob die Klassen vollzählig zum Test erschienen sind. Auf dem Datenblatt ist das Testergebnis ja nicht ersichtlich.
Zur zweiten Frage:
Ja, die Schüler gehen eigenverantwortlich nach Hause. (Unsere Schüler sind erwachsen.) Bei jüngeren Schülern würde dann der Weg in einen eigens dafür vorgesehenen Isolationsraum gehen und sie warten dort dann bis die Eltern da sind und werden solange ggf. betreut.
Zur dritten Frage:
Das steht in der Handreichung. Ein unklarer Test wird als positiv gewertet.
Zur vierten Frage:
Wie gesagt, Datenschutz. Es darf nur ein eingeschränkter Personenkreis davon Kenntnis haben, bei welchem Schüler der Test positiv ausgefallen ist. Auch bzw. vor allem zum Schutze der Kollegen. Wenn ich nicht weiß, welcher Schüler positiv war und welcher nicht, komme ich auch nicht in die Verlegenheit wenn es Nachfragen seitens der Mitschüler gibt. Ich weiß es nicht. Punkt.
Natürlich ist es nicht praktikabel. Aber wenn man die Handreichung befolgt, wird es nicht groß anders gehen.
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...und am Mittag schreibt der/die/das SchülerIn seinen Mitschülern in der WhatsApp Gruppe dass er/sie/es Corona hat...😅
Ganz ehrlich, für mich ein schlechter Witz.
In vielen Berichten habe ich gesehen, dass die Schüler diesen Rest einfach im Klassenzimmer machen und das Teil vor sich hin legen. Ich hoffe, dass es so auch bei uns läuft. Alles andere ist doch nicht praktikabel und einfach ein Irrsinn. Es spricht sich doch eh rum, da kann man auch in zwanzig verschiedenen Räumen testen und 100 Codes verteilen.
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...und am Mittag schreibt der/die/das SchülerIn seinen Mitschülern in der WhatsApp Gruppe dass er/sie/es Corona hat...😅
Ganz ehrlich, für mich ein schlechter Witz.
In vielen Berichten habe ich gesehen, dass die Schüler diesen Rest einfach im Klassenzimmer machen und das Teil vor sich hin legen. Ich hoffe, dass es so auch bei uns läuft. Alles andere ist doch nicht praktikabel und einfach ein Irrsinn. Es spricht sich doch eh rum, da kann man auch in zwanzig verschiedenen Räumen testen und 100 Codes verteilen.
Ja, du hast vollkommen recht. Aber in der Handreichung steht eben Anderes. Und die Frage ist, wer verantwortlich gemacht wird, wenn es in der Praxis anders gehandhabt wird und sich dann jemand beschwert. Wenn sich die Schulleitung dann schützend vor die Kolleginnen und Kollegen stellt, ok. Aber auch das hilft auch nur dann, solange es bei einer simplen Beschwerde bleibt.
Wenn da geklagt würde und das Land stellt fest, dass der Kollege oder die Kollegin sich "falsch" verhalten hat... Na dann gute Nacht.
(Ich hatte das leider schon einmal, dass ich in einer anderen Sache "verklagt" wurde und ich mach heute noch drei Kreuze, dass das Land damals keinen Fehler auf meiner Seite gefunden hat. Sonst wäre das Ganze sehr sehr teuer für mich geworden.)
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Um mal selbst konkret zu werden: Ich glaube, dass es keinen Königsweg gibt. Bei erwachsenen Schüler ist es aber natürlich deutlich einfacher als bei Kindern, die 6 Jahre alt sind.
Ich bereite gerade zwei mögliche Szenarien vor (weiterführende Schule):1. Tests im Klassenzimmer zu Beginn der ersten Stunde durch die Fachlehrkraft (bin ich kein Fan von). Die Nachteile sind tatsächlich evident. Vorteile sind eine sehr schnelle Durchführung, insbesondere zu Beginn des Schultages (worauf ja sehr viele gesteigerten Wert legen).
2. Tests in vorbereiteten Testräumen:
Eine Klasse bekommt einen Zeitslot und rückt vollständig zum Test in einen vorbereiteten Testraum an (Klasse zu groß, dann wird auf zwei Räume verteilt).
Ist die Inzidenz unter 100 legen die SuS die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor.
Die SuS bekommen anfangs kurze Erläuterung für die Testdurchführung (das kann man sich später ziemlich sparen), dann wird angeleitet getestet. Die Testleitung haben extra geschulte Kolleginnen und Kollegen. In der Wartezeit kann angepasster Unterricht gemacht werden.
Nach Ablauf der "Wartezeit" geht die Testleitung durch die Reihen und wirft einen Blick auf die Testkassetten und entsorgt diese bei negativem Ergebnis. Der Schüler, der einen "aufgeräumten" Platz hat, darf gehen. Die anderen bleiben sitzen. (Ich halte den Kontrollblick der Testleitung für unausweichlich, wenn man eine Testpflicht sinnvoll umsetzen möchte.)Danach rollt dann das Prozedere an (Laufzettel mit Schülername etc.), Absonderung und Betreuung in einem Einzelraum.
Der Raum wird danach für die nächste Gruppe vorbereitet.
25 Minuten pro Testgruppe erforderlich. Im Endeffekt das Tübinger Modell mit nun verpflichtender Durchführung bei Inzidenz über 100.
Es erlangen also folgende Personen chronologisch Kenntnis eines positiven Falles:
1. Die/Der Betroffene
2. Die Testleitung
3. indirekt die Klasse (natürlich nicht über das konkrete Ergebnis, aber dadurch dass der SuS nicht "rausdarf". 1 und 1 kann sich jeder zusammenzählen.)4. Die Aufsicht im Absonderungsbereich
5. Die Schulleitung
6. Die Erziehungsberechtigten
7. Das GesundheitsamWir haben mit dem zweiten Szenario und danach zügiger Auslagerung der Tests an die Haushalte gute Erfahrungen gemacht.
Den Passus "Die Bekanntgabe des Ergebnisses des Selbsttests erfolgt gegenüber den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie deren Personensorgeberechtigten in einer Weise, das andere Personen hierüber keine Kenntnis erhalten. "
müssen wir halt leider so interpretieren, dass wir nicht sagen "Peter, Dein Test ist positiv" sondern "Peter, bleib mal bitte noch kurz sitzen"...
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