Welche Informationen suchst du genau zu den Schnelltests? Das ist mir nicht klar geworden. Die Schulungen an deiner Schule sollten freiwillig sein, denn nachdem die Tests durchzuführen aktuell zumindest kein Teil unserer Dienstpflichten ist können wir dazu nicht verpflichtet werden. Das macht die Schulung dann irgendwie zumindest nach aktuellem Stand obsolet, wenn du gar nicht bereit bist die Testst anzuleiten/durchzuführen (je nach Testart, bei uns gibt es beide Varianten an der Schule). Die Schulung aller KuK (falls das so gemeint war bei dir) kann natürlich eine Vorbereitung sein für den Fall, dass tatsächlich nach Ostern auch in BW die Tests verpflichtend werden und Teil unserer Dienstpflichten werden würden. Gbt es bei euch denn eine Ansage, dass KuK die Tests verpflichtend bei SuS durchführen/beaufsichtigen müssten?
Bei uns war das komplett freiwillig, wer sich schulen lässt und das dann auch durchführt. Ich hatte kurz überlegt, weil ich Tests an sich ja schon sinnvoll finde, habe dann aber erst einmal davon abgesehen, weil ich noch ungeimpft bin und zu einer (mehreren) Risikogruppe(n) gehöre. Das war mir dann doch zu heikel. Wenn ich nächste Woche zumindest schonmal meine Erstimpfung habe sieht das schon anders aus, falls tatsächlich nach Ostern eine Testpflicht kommen würde und wir das beaufsichtigen müssten.
Vielen Dank für deine Antwort. Wir haben gestern per Mail Bescheid bekommen, dass nächste Woche eine Dienstbesprechung stattfindet, in der wir online von der örtlichen Hausärztin geschult werden sollen. Bisher haben die Tests in einem separaten Gebäude stattgefunden, mit dem Personal aus der Arztpraxis. Das hat alles unsere SL organisiert.
Es geht mir einfach darum, dass ich das Gefühl habe, dass die Landesregierung selbst keinen Plan hat, wie dies alles zu organisieren ist. Was passiert, wenn ein Kind positiv ist? Muss ich die Testergebnisse melden? Wie fühlt sich das Kind? Hat es Angst, fühlt es sich schuldig?
Ich bin Lehrerin, keine medizinische Fachkraft, keine Therapeutin, keine Mitarbeiterin des GA. Wenn es eine Testpflicht geben soll, dann muss das Land das organisieren und nicht nur für die Tests Geld in die Hand nehmen, sondern auch für die Durchführung.
Meine Frage war, ob ich mich weigern kann und welcher Paragraph das eventuell regelt.
Mein Mann und ich gehören zu den Eltern, die ihr Kind in der Schule nicht haben testen lassen. Wir haben sie in der örtlichen Apotheke VOR dem Unterricht testen lassen und erst dann in die Schule geschickt.
Zumal wurde erst gestern die Corona VO geändert. Schulkinder gelten nicht mehr als Cluster Schüler. Ist ein Kind in der Klasse positiv, muss die Klasse 14 Tage in Quarantäne, ohne freitesten nach 5 Tagen. Zeitgleich gibt es aber noch immer keine Maskenpflicht in Büros, keine Homeofficepflicht, keine Testpflicht in Betrieben. Vielleicht sollte man da mal ansetzen?