Schulöffnungen - Corona - BW

  • Sonst noch jemand hier, bei dem/der die SL angedeutet hat, diese beweglichen Ferientage könnten gestrichen werden (oder vielleicht geht es da auch nicht um eine Streichung, sondern eine Auflage des Landes, diese später im Jahr zu nehmen, wenn wieder halbwegs normaler Präsenzunterricht möglich war als Vorlauf)? Ich weiß, unsere Schulleitung hat einen recht kurzen Draht an manchen Stellen ins KM könnte mir also vorstellen, dass das dort zur Debatte steht, kann aber an der Stelle nicht einschätzen, als wie belastbar der Hinweis in dem Fall zu betrachten ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL, ich verstehe dich nicht. Natürlich werden keine Feiertage gestrichen und von Ferientage ist hier auch noch keine Rede.


    Aber wenn Fastnachtsferien gekürzt würden, sind es bei manchen 1 Tag, bei anderen 7 Tage. Deshalb vermute ich, falls das kommen sollte, eine Reduktion um z. B. 3 oder x Tage.


    (Aber bisher ist davon nur in Ländern die Rede, die bis Ende Januar zu haben. Bei uns soll es am 18. wieder im Präsenzunterricht mit der Hälfte der Jahrgänge losgehen.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bewegliche Ferientage werden in NRW gemäß Schulgesetz in der Schulkonferenz festgelegt. Und zwar schon im vorausgehenden Schuljahr, so dass alle sich darauf einstellen können, um z.B. Kurzurlaub zu buchen. Die kann man nicht einfach in Luft auflösen. Ist das in BW nicht so?

  • Bewegliche Ferientage werden in NRW gemäß Schulgesetz in der Schulkonferenz festgelegt. Und zwar schon im vorausgehenden Schuljahr, so dass alle sich darauf einstellen können, um z.B. Kurzurlaub zu buchen. Die kann man nicht einfach in Luft auflösen. Ist das in BW nicht so?

    Bei uns von der Stadt (alle SL der Stadt (?)), zumindest ist es an einem Ort (fast?) immer einheitlich (und, dass weiß ich sicher, bereits für 5 Jahre voraus).

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  • CDL, ich verstehe dich nicht. Natürlich werden keine Feiertage gestrichen und von Ferientage ist hier auch noch keine Rede.


    Aber wenn Fastnachtsferien gekürzt würden, sind es bei manchen 1 Tag, bei anderen 7 Tage. Deshalb vermute ich, falls das kommen sollte, eine Reduktion um z. B. 3 oder x Tage.


    (Aber bisher ist davon nur in Ländern die Rede, die bis Ende Januar zu haben. Bei uns soll es am 18. wieder im Präsenzunterricht mit der Hälfte der Jahrgänge losgehen.)

    Bei uns wurde eben schulintern (und auch bei ein paar Nachbarschulen) darauf hingewiesen, dass noch offen sei, wie hier in BW mit den Fasnachtsferien umgegangen werde, ob diese ggf. ebenfalls entfallen müssten (sprich keine beweglichen Ferientage in diese Zeit gelegt werden dürfen).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Unsere Stadt/unser Schulamt macht auch jedes Jahr Vorschläge, damit die Schulen sich möglichst eiinheitlich entscheiden. Was ja auch vernünftig ist und Vorteile hat. Trotzdem kann jede Schule selbst entscheiden.

  • Bei uns von der Stadt (alle SL der Stadt (?)), zumindest ist es an einem Ort (fast?) immer einheitlich (und, dass weiß ich sicher, bereits für 5 Jahre voraus).

    (3) In Gemeinden mit mehreren Schulen werden die beweglichen Ferientage für alle Schulen, mit Ausnahme der Schulen mit Heim, einheitlich festgesetzt. Über die Festsetzung entscheiden die Schulleiter mehrheitlich mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte der öffentlichen Schulen, die im Gesamtelternbeirat nicht vertreten sind, nehmen an der Beschlußfassung des Gesamtelternbeirats über das Einverständnis teil. Sie sind insoweit vollberechtigte Mitglieder und zu der Sitzung einzuladen. Die Entscheidung wird von den geschäftsführenden Schulleitern herbeigeführt; soweit für eine Schulart keiner vorhanden ist, tritt an seine Stelle der Leiter der Schule dieser Schulart mit den meisten Schülern. Verweigert der Gesamtelternbeirat sein Einverständnis und kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die gemeinsame Schulaufsichtsbehörde. Auf Antrag einer Schule, der des Einverständnisses des Elternbeirats bedarf, kann die zuständige Schulaufsichtsbehörde aus besonders wichtigem Grund eine von der beschlossenen einheitlichen Festsetzung abweichende Regelung treffen.

    (4) Im Einzugsbereich von Nachbarschaftsschulen soll eine einheitliche Regelung herbeigeführt werden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In Niedersachsen und Bremen gibt es zwischen den Weihnachts- und Osterferien auch nur zwei Tage "Zeugnisferien" (nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Ende Januar). Und in Schleswig-Holstein, Hessen und NRW sind - wenn ich mich nicht irre - gar keine freien Tage zwischen Weihnachts- und Osterferien. Das sind oftmals sogar 11 oder 12 Wochen Unterricht am Stück.

    Haben wir bis jetzt auch überlebt ;) .

    Aber ihr habt 3 Wochen Osterferien, wir oft nur 1,5 oder 2 Wochen.

  • Sonst noch jemand hier, bei dem/der die SL angedeutet hat, diese beweglichen Ferientage könnten gestrichen werden (oder vielleicht geht es da auch nicht um eine Streichung, sondern eine Auflage des Landes, diese später im Jahr zu nehmen, wenn wieder halbwegs normaler Präsenzunterricht möglich war als Vorlauf)? Ich weiß, unsere Schulleitung hat einen recht kurzen Draht an manchen Stellen ins KM könnte mir also vorstellen, dass das dort zur Debatte steht, kann aber an der Stelle nicht einschätzen, als wie belastbar der Hinweis in dem Fall zu betrachten ist.

    Nein, nix gehört.

  • Bewegliche Ferientage werden in NRW gemäß Schulgesetz in der Schulkonferenz festgelegt. Und zwar schon im vorausgehenden Schuljahr, so dass alle sich darauf einstellen können, um z.B. Kurzurlaub zu buchen. Die kann man nicht einfach in Luft auflösen. Ist das in BW nicht so?

    Doch, ohne Corona schon. Wir sprechen uns immer mit den anderen Schulen im Umkreis ab.

  • Aber ihr habt 3 Wochen Osterferien, wir oft nur 1,5 oder 2 Wochen.

    Öhm, nö. Normalerweise 2 Wochen und 2 Tage (zwei Wochen vor dem Osterwochenende und dann noch bis inkl. Dienstag nach Ostern). Dieses Schuljahr sind es aber auch nur zwei Wochen, weil wir die Woche vor und die Woche nach Ostern Ferien haben.

    Da sind die Regelungen aber ja eh sehr unterschiedlich: Niedersachsen hat nur einen Tag Pfingstferien (bei euch zwei Wochen), genau sechs Wochen Sommerferien (bei euch sechs Wochen plus zwei Tage) und zwei Wochen Herbstferien (bei euch ja nur eine).

    Insgesamt haben aber ja alle Bundesländer dieselbe Anzahl an Ferientagen; das gleicht sich alles wieder aus :) .


    EDIT: Jetzt fällt mir gerade ein, dass - als ich selber noch zur Schule gegangen bin - die Länge der Ferien bei uns tatsächlich ein wenig anders war: Wir hatten damals wirklich drei Wochen Osterferien, dafür aber nur 10 Tage Herbstferien!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • CDL


    In der Verordnung steht, es gäbe maximal fünf bewegliche Ferientage. Die Faschingswoche kann also nicht gemeint sein. Diese Tage werden in unserem Ferienplan auch als unterrichtsfreie Tage, nicht als bewegliche Ferientage (das sind ja meist Brückentage) bezeichnet.

    Insgesamt haben aber ja alle Bundesländer dieselbe Anzahl an Ferientagen; das gleicht sich alles wieder aus :) .

    Wobei natürlich die Anzahl der Feiertage variiert. Aber das gilt ja für alle, nicht nur für die Schule.

  • ich habe mich jetzt gerade über die Zahl an beweglichen Ferientage in Baden-Württemberg gewundert.



    Auf

    https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Ferien


    Ist zu lesen (ich zitiere)



    Den Schulen stehen noch fünf bewegliche Ferientage zur Verfügung. 3)


    Und unter 3)


    Zu den beweglichen Ferientagen erhalten die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nach § 6 der Lehrkräfte-ArbeitszeitVO vom 8. Juli 2014 (GBl. S. 311) in jedem Schuljahr drei unterrichtsfreie Tage, die entsprechend der Regelung für bewegliche Ferientage festzulegen sind.


    Deshalb sind es 8 Tage (und bei uns fast alle an Fastnacht).


    Ergänzung


    Und nein, bei uns sind es höchstens 1 - 3 Brückentage (dieses Jahr nur einer), bei uns sind sie geballt an Fastnacht.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Diese drei Tage mehr sind begründet mit der Verkleinerung der Arbeitszeit die nicht stattgefunden hat...anno dazumal.

    Bei uns ist es immer so, dass 5 bewegliche immer für Fasching draufgehen und dann noch 3 für Brückentage.

  • Diese drei Tage mehr sind begründet mit der Verkleinerung der Arbeitszeit die nicht stattgefunden hat...anno dazumal.

    Bei uns ist es immer so, dass 5 bewegliche immer für Fasching draufgehen und dann noch 3 für Brückentage.

    Ja, kenne ich auch so.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Sehr interessant aus der Verordnung ja auch:

    (5) Die Entscheidung über die Verwendung der beweglichen Ferientage ist für jedes Ferienjahr bis zum Ende der Sommerferien zu treffen. Können bis zu diesem Zeitpunkt die für landwirtschaftliche Zwecke vorgesehenen beweglichen Ferientage noch nicht endgültig festgelegt werden, genügt zunächst die Entscheidung über ihre Zahl und den vorgesehenen Zeitraum; in diesem Fall können sie später kurzfristig festgesetzt werden. Die Entscheidungen nach Satz 1 und 2 sind den zuständigen Schulaufsichtsbehörden mitzuteilen.

    Hervorhebungen meinerseits. Historisch natürlich verständlich, aber heutzutage wirkt es doch etwas komisch.

  • Hab gerade „Eisenmann will‘s wissen“ mitverfolgt. Jetzt ist mir schlecht. 😩


    Nebenbei: Ich glaube nicht, dass unsere Faschingsferien angetastet werden. Das traut sie sich nicht, will ja gewählt werden.

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