Es war auf die Aussage vom TE bezogen, dass der Mitarbeiter in der Behörde gemeint hat, es gäbe für das Ref keine Obergrenze.
Als Beleg, dass es die gäbe, hatte er dann diesen Absatz zitiert.
Ah, I see! Da habe ich wohl zu schnell "drüber gelesen".
Jetzt, wo ich den Ausgangspost nochmal durchgelesen habe, merke ich auch gerade, dass sich dort die Themen "Höchstalter für die Verbeamtung" und "Höchstalter für das (bzw. den Beginn des) Refs" etwas vermischen.