Verbeamtung trotz REF mit 40 Jahren?

  • zu 1. und 2.:


    Ich kann dir dazu leider keine Auskunft geben, was das Ref im Angestelltenverhältnis angeht.

    Allerdings kann ich dir generell aus meinen eigenen Beobachtungen im Kollegium meiner Schulform (FS/L5) sagen, dass natürlich auch Bewerber aus anderen Bundesländern in gesuchten Lehrämtern/Fächerkombinationen eine Planstelle erhalten, egal wo sie vorher waren, bzw. in welcher Form sie vorher das Ref absolviert haben.

    Die Karten werden grundsätzlich neu gemischt nach erfolgreich abgelegter Prüfung für das 2. StEx. Dein Abschluss ist immer gleich, du erhältst eine Lehrbefähigung, egal ob als angestellter Referendar oder als verbeamteter Anwärter.

    Du kannst dich "frei" in allen Bundesländern bewerben, egal in welcher "Form" du dein Ref gemacht hast. Was zählt ist dein Lehramt/deine Fachkombi, bzw. wie "gefragt" dein Abschluss im "Zielbundesland" ist.


    zu 3.:


    Es wurde in einigen vorangegangenen Beiträgen bereits erwähnt. Planstellen in Hessen sind in der Regel zur Verbeamtung auf Probe ausgelegt, es sei denn das Alter (51+) oder der Gesundheitszustand (Untersuchung beim Amtsarzt) machen "einen Strich durch die Rechnung". In den zuletzt genannten Fällen wird man angestellt im TV-H.



    Allgemein:

    Einen Vorteil hat es zumindest in Hessen bereits das Ref zu machen, wenn man vorhat im Anschluss in Hessen zu bleiben.

    Man kann sich als hessischer Referendar bereits im Prüfungssemester, wenige Wochen vor der 2. Staatsprüfung bei der ZPM (Zentralvergabestelle für Lehrkräfte in Darmstadt) "anmelden" und sich mit seinem vorläufigen Zeugnis nach erfolgreicher Staatsprüfung direkt bewerben, also noch vor dem Ende des Refs!

    So hat man einen zeitlichen Vorsprung gegenüber Bewerbern aus anderen Bundesländern. Diese dürfen sich meines Wissens nach nur mit dem endgültigen Zeugnis offiziell bewerben.

  • Einen Vorteil hat es zumindest in Hessen bereits das Ref zu machen, wenn man vorhat im Anschluss in Hessen zu bleiben.

    Man kann sich als hessischer Referendar bereits im Prüfungssemester, wenige Wochen vor der 2. Staatsprüfung bei der ZPM (Zentralvergabestelle für Lehrkräfte in Darmstadt) "anmelden" und sich mit seinem vorläufigen Zeugnis nach erfolgreicher Staatsprüfung direkt bewerben, also noch vor dem Ende des Refs!

    So hat man einen zeitlichen Vorsprung gegenüber Bewerbern aus anderen Bundesländern. Diese dürfen sich meines Wissens nach nur mit dem endgültigen Zeugnis offiziell bewerben.

    Solche Bewerbungen auf Basis einer vorläufigen Ausbildungsnote ohne Vorliegen des 2. STEX sind durchaus auch in (allen?) anderen Bundesländern üblich. Ein Großteil unserer Bewerber kommt genau über ein solches Verfahren und ich hätte mich vor Jahren ebenfalls in mehreren Bundesländern bereits vorzeitig bewerben können.

  • Solche Bewerbungen auf Basis einer vorläufigen Ausbildungsnote ohne Vorliegen des 2. STEX sind durchaus auch in (allen?) anderen Bundesländern üblich. Ein Großteil unserer Bewerber kommt genau über ein solches Verfahren und ich hätte mich vor Jahren ebenfalls in mehreren Bundesländern bereits vorzeitig bewerben können.

    Klar, das ist sicherlich nicht nur hessische Praxis. ;)


    Man hat dadurch generell natürlich einen Vorteil gegenüber "Fremdbewerbungen" aus dem gleichen Abschlussjahrgang - bundesweit.

  • Man hat dadurch generell natürlich einen Vorteil gegenüber "Fremdbewerbungen" aus dem gleichen Abschlussjahrgang - bundesweit.

    Nein, hat man doch gerade nicht. Es können sich ja auch Externe problemlos mit ihrer vorläufigen Note bewerben. Die Möglichkeit zur internen Direktbewerbung über das Studienseminar ist doch einfach nur eine Serviceleistung, die etwas einfacher ist, da die Stammdaten bereits vorhanden sind. Ein Vorteil bei der Bewerberauswahl ist mir in dem Zusammenhang aber nicht bekannt.

  • Nein, hat man doch gerade nicht. Es können sich ja auch Externe problemlos mit ihrer vorläufigen Note bewerben. Die Möglichkeit zur internen Direktbewerbung über das Studienseminar ist doch einfach nur eine Serviceleistung, die etwas einfacher ist, da die Stammdaten bereits vorhanden sind. Ein Vorteil bei der Bewerberauswahl ist mir in dem Zusammenhang aber nicht bekannt.

    In Hessen steht explizit geschrieben, dass die Möglichkeit der vorläufigen Bewerbung im Prüfungssemester (ab der Anmeldung der Prüfung) ausschließlich für die hessischen Referendare gilt:


    https://schulaemter.hessen.de/…kraft/ranglistenverfahren


    Auf der verlinkten Homepage ist der "Kasten" in der Mitte von Bedeutung. ;)


    Einen Vorteil kann man schon haben. Unsere Referendarin hatte wenige Tage nach der bestandenen 2. Staatsprüfung bereits eine Freischaltung ihrer Bewerbung durch die ZPM und eine Zusage durch das Wunschschulamt wieder wenige Tage später.

  • Nein, hat man doch gerade nicht. Es können sich ja auch Externe problemlos mit ihrer vorläufigen Note bewerben. Die Möglichkeit zur internen Direktbewerbung über das Studienseminar ist doch einfach nur eine Serviceleistung, die etwas einfacher ist, da die Stammdaten bereits vorhanden sind. Ein Vorteil bei der Bewerberauswahl ist mir in dem Zusammenhang aber nicht bekannt.

    Die Studienseminare in Hessen (zumindest das an dem ich war) machen keine Direktbewerbung. Bei uns wurde lediglich ein Exemplar des Zeugnisses automatisch nach Darmstadt geschickt. Bewerben musste ich mich selber. Ich habe bereits vor Ende meines Vorbereitungsdienstes ein Einstellungsangebot erhalten. Das hätte kein anderer Referendar, der nicht aus Hessen kommt, machen können.

  • Ich habe bereits vor Ende meines Vorbereitungsdienstes ein Einstellungsangebot erhalten. Das hätte kein anderer Referendar, der nicht aus Hessen kommt, machen können.

    Danke, dann scheinen sich die Bundesländer da doch zu unterscheiden. Als ich nach Niedersachsen gegangen bin, hatte ich das Einstellungsangebot auch etwa 3 Monate vor Ende des Referendariats trotz Bundeslandwechsel.

  • Da es hier ganz gut passt, hänge ich die Frage mal hier an:


    In Baden-Württemberg ist die Altersgrenze für die Verbeamtung 42 Jahre. Heißt das, ich muss vor meinem 42. Lebensjahr auf Lebenszeit verbeamtet werden, oder vor meinem 42. Lebensjahr als Beamter auf Probe eingestellt werden? Wenn ich es richtig verstehe, scheinen die Länder dies teils unterschiedlich zu handhaben.

  • In NRW ist die Grenze auch das vollendete 42. Lebensjahr, daher hab ich nach dem Ref eine Stelle in NDS angenommen und bin als Beamtin zurück gekommen.

    Du musst vor dem Ablauf des 42. Lebensjahres die feste Stelle angetreten haben, in der du nach Ablauf der Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet wirst.

  • Da es hier ganz gut passt, hänge ich die Frage mal hier an:


    In Baden-Württemberg ist die Altersgrenze für die Verbeamtung 42 Jahre. Heißt das, ich muss vor meinem 42. Lebensjahr auf Lebenszeit verbeamtet werden, oder vor meinem 42. Lebensjahr als Beamter auf Probe eingestellt werden? Wenn ich es richtig verstehe, scheinen die Länder dies teils unterschiedlich zu handhaben.

    Es geht um die Verbeamtung auf Probe, die bis zum 42. Lebensjahr erfolgt sein muss. Die Verbeamtung auf Lebenszeit darf dann entsprechend später erfolgen. (BW, wobei es mir neu wäre, dass das in irgendeinem BL anders gehandhabt wird. meiner Kenntnis nach unterscheiden sich nur die Altersgrenzen selbst.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL vielen Dank für die super Rückmeldung. Ich hatte die online verfügbaren Informationen anders interpretiert und deshalb bereits einen Beratungstermin vereinbart, um dies zu klären. Das ist dann jetzt eigentlich hinfällig.

    Ich werde beim Ref-Beginn vermutlich 38 sein und voraussichtlich mit 40 auf Probe verbeamtet werden. Daher sollte es keine Probleme mit der Verbeamtung geben🙏🏻


    chilipaprika: ich habe es dann vermutlich bei den anderen Ländern ebenfalls falsch interpretiert.

  • CDL vielen Dank für die super Rückmeldung. Ich hatte die online verfügbaren Informationen anders interpretiert und deshalb bereits einen Beratungstermin vereinbart, um dies zu klären. Das ist dann jetzt eigentlich hinfällig.

    Ich werde beim Ref-Beginn vermutlich 38 sein und voraussichtlich mit 40 auf Probe verbeamtet werden. Daher sollte es keine Probleme mit der Verbeamtung geben🙏🏻


    chilipaprika: ich habe es dann vermutlich bei den anderen Ländern ebenfalls falsch interpretiert.

    Ich war auch 38 als ich ins Ref gestartet bin 2018 in BW und bin dann mit 40 auf Probe verbeamtet worden. Das passt also problemlos vom Alter her für BW. Ich bin zwar üblicherweise eine der ersten hier, die eine Beratung durch die Gewerkschaft empfiehlt, in dem Fall kannst du dir das aber tatsächlich sparen.


    Um welche Fächer und Schulform geht es denn bei dir? Startest du 2024 ins Ref?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin zwar üblicherweise eine der ersten hier, die eine Beratung durch die Gewerkschaft empfiehlt

    Musst du jetzt selbst schmunzeln, oder? Das mit der Gewerkschaft hast du doch als Textbaustein auf F1.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich muss mich leider doch nochmal an euch wenden. Ich habe mich mit dem Thema in letzer Zeit nicht mehr befasst und mich nicht an die Gewerkschaft gewendet, aber leider verunsichert mich eine weitere Quelle und das Unwissen von Kommilitonen.


    Ich bin nun auf eine Quelle gestoßen, in welcher je nach Bundesland die Altersgrenze für die Verbeamtung teils gesondert (auf Probe/ auf Lebenszeit) angegeben wird. In BW steht allerdings nur 42. Lebensjahr.

    Quelle:

    https://www.anwalt24.de/lexikon/beamte_-_hoechstaltersgrenzen_einstellung#:~:text=Baden%2DW%C3%BCrttemberg%20bestimmt%20in%20%C2%A7,Jahren%20f%C3%BCr%20Beamte%20und%20Richter.


    Auf Lehrer-online-bw ist dies auch nicht zweifelsfrei deutbar. Ich verstehe nicht, warum man es nicht schafft, mit einem Nebensatz den Sachverhalt unmissverständlich darzustellen. Es steht lediglich:


    "Die Altersgrenzen bei der Einstellung und Versetzung von Beamten sind in § 48 der Landeshaushaltsordnung (LHO) gesetzlich geregelt.Generell können Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis zum Land Baden-Württemberg übernommen werden, die das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."


    In der §48 der Landeshaushaltsordnung steht wortwörtlich:

    "(1) In den Landesdienst als Beamter oder Richter eingestellt oder versetzt werden kann ein Bewerber, wenn er im Zeitpunkt der Einstellung oder Versetzung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat."


    Kann man aus dieser Formulierung zweifelsfrei entnehmen, dass mit "Einstellung" die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe gemeint ist?



    Das Thema verunsichert mich, da ich zum Ref-Beginn knapp 39 sein werde und mit knapp 41 auf Probe (voraussichtlich) verbeamtet werden sollte. Es sollte daher alles passen, wenn die 42 Jahre die Altersgrenze für die Verbeamtung auf Probe darstellt und nicht die Altersgrenze für die Verbeamtung auf Lebenszeit.


    Ich bedanke mich für eure Hilfe. Ich bin gerade etwas nervös, weil die Quellen meiner Meinung nach zweideutig interpretiert werden können.








    • Offizieller Beitrag

    und was findest an dem %48 zu kompliziert?

    Zitat

    (1) In den Landesdienst als Beamter oder Richter eingestellt oder versetzt werden kann ein Bewerber, wenn er im Zeitpunkt der Einstellung oder Versetzung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Bewerber, die Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren oder für nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftige sonstige Angehörige geleistet haben, erhöht sich die Altersgrenze nach Satz 1 außerdem für jeden Betreuungs- oder Pflegefall um zwei Jahre. Die Altersgrenze nach Satz 1 erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes.

    Wirst du etwa erst nach der Probezeit eingestellt?

    oder nach der Probezeit?



    und bevor du mit der Zeit auf Widerruf kommst.

    Zitat

    (4) Die Beschränkungen nach den Absätzen 1 bis 3 gelten nicht

    (...)

    3.

    bei der Einstellung und Versetzung von Beamten auf Widerruf,

  • Hi chilipaprika,


    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich muss zugestehen, dass das Lesen von Paragraphen eindeutig nicht zu meinen Stärken zählt. Vorallem nicht wenn es um derart viel geht. Es tut mir Leid, aber ich stehe auf dem Schlauch.


    Wenn ich dich richtig verstehe, bist auch du der Meinung, dass die 42 Jahre für den Zeitpunkt der Einstellung in den Dienst als Beamter auf Probe gelten, also direkt nach dem Ref und ich kann mich enstpannen und meinen Kaffee genießen, richtig?


    "Während der Probezeit ist der Beamte auf Probe noch nicht voll in den öffentlichen Dienst eingebunden und genießt auch nicht alle Rechte und Pflichten eines Beamten auf Lebenszeit. Nach Ablauf der Probezeit kann der Beamte auf Probe entweder in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen oder entlassen werden."


    Für mich ist nicht ganz klar, wie der Zeitpunkt der Eistellung definiert ist. Das ist wohl die Kernfrage. Wird man eingestellt als Beamter auf Probe, oder erst wenn man die Probezeit positiv beendet hat?


    (edit: Tippfehler)

  • Kann man aus dieser Formulierung zweifelsfrei entnehmen, dass mit "Einstellung" die Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe gemeint ist?


    Deine Frage wurde in Beitrag #52 bereits abschließend beantwortet. Die korrekte Antwort hat sich auch nicht geändert zwischenzeitlich, ebenso wenig, wie die dazu gültige Rechtsvorschrift, die du selbst ja zitiert hast.

    Mit der Übernahme ins Beamtenverhältnis ist völlig unzweideutig die Einstellung („Übernahme“) als Beamter auf Probe gemeint, nicht die Verbeamtung auf Lebenszeit, die keine Übernahme ins Beamtenverhältnis darstellt.


    Bitte hör entweder auf dich weiter verrückt in machen in der Frage und Rechtsquellen zu lesen, die du offenbar nicht verstehst oder lass dich, wenn du so unsicher bist, ob meine Aussage korrekt wäre einfach wirklich von deiner Gewerkschaft beraten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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