Nochmals, die Maschinen sind voll bis zum 6.1.
Über Remote kann ich überall auf der Welt Fernunterricht halten. Deswegen war der Begriff verlängere Ferien etwas unglücklich von mir gewählt.
Joah, und wenn dein Dienstherr das am Ende doch spitz kriegt (soll ja in letzter Zeit ab und an mal vorgekommen sein, dass Flüge ausgefallen wären und es keine alternativen Reisemöglichkeiten gab) hast du ein Problem, denn bei Bedarf musst du an deinen Diensttagen auch an deinen Dienstort kommen, nicht nur deinen PC erfolgreich bedienen können. Steigt die Inzidenz an deinem Reiseort über 50 während du dort bist, musst du davon ausgehen, nach deiner Rückkehr 10 Tage in Quarantäne zu müssen. Spätestens dann ist klar, dass du dich nicht an "die Spielregeln" gehalten und ein Dienstvergehen begangen hast. Hier in BW wurde schon zu den Sommerferien sehr klar gesagt, dass man Urlaubsreisen so planen müsse, dass eine Pflichtquarantäne nach Reiserückkehr vor Unterrichtsbeginn abgeschlossen sein könnte. Bedeutet für Weihnachten, dass du maximal eine Woche wegfliegen kannst, danach musst du zurück sein, um im Zweifelsfall eine Woche- 10 Tage zuhause in Quarantäne verbringen zu können nach deiner Rückkehr vor Schulbeginn.