Möglichkeit 1:
Liebe Frau Mutter,
bitte wenden Sie sich mit weiteren schulischen direkt an: Email Schulleiter.
Möglichkeit 2:
Liebe Frau Mutter,
bitte wenden Sie sich mit weiteren schulischen direkt an: Email Schulleiter. Ich habe ihre Email bereits an ihn weitergeleitet.
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Man sollte mal überlegen, wie es in einem Unternehmen ist. Da würde sich keiner fragen, ob das ok ist. Die Mutter schreibt ja nicht die Lehrkraft privat an, sondern die Institution Schule. Und dort hat der Schulleiter natürlich ein Recht informiert zu sein. Wenn ich bedenken habe, dass er seine Stellung missbraucht, kann ich remonstrieren. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es schon seine Richtigkeit hat.
Wenn du als betroffener Elternteil ein vertrauliches Gespräch haben möchtest, gibt es in Niedersachsen beispielsweise Schulsozialarbeiter. Die haben eine gewisse Schweigepflicht.