Zweifel an der Weisung des Schulleiters

  • Dann mach das doch!

    Die Frau hat nicht nach Termin gefragt, sondern eine übliche Frage gestellt, worauf ich nicht antworten kann, sondern die E-Mail weiterleiten soll. Wie du verstehe auch ich den Sinn nicht mehr.

    Bist Du Dir sicher, dass Dein Schulleiter hier nicht auch mitliest?

    Endlich ein Kollege, der die Ernsthaftigkeit des Ganzen verstanden hat.

  • Es gibt Rechtsprechungen, dass Weiterleiten von E-Mails Persönlichkeitsverletzung darstellen kann. Ob dies der Fall ist, hängt von konkreten Umständen ab. Daher sehe ich hier vom Hochladen von zig Rechtsprechungen ab. Der Umstand hier sieht leider kritisch aus: (1) Ob es eine Unterlassungsaufforderung jemals gab, (2) Ob diese von vornherein gerechtfertigt war, (3) Ob eine dauerhafte Kontrolle gerechtfertigt ist, (4) Ob der Absender über die dauerhafte (!) Weiterleitung seiner E-Mail weiß.


    Leider lässt sich das alles verneinen.


    Wie geht ihr in diesem Fall vor? Konkrete nützliche Antworten sind erwünscht

  • Wie geht ihr in diesem Fall vor? Konkrete nützliche Antworten sind erwünscht

    Wie schon mehrere geschrieben haben: remonstriere!


    Und davor vielleicht noch ein gemeinsames Gespräch von Schulleitung, Mutter und betroffenem Kollegen suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Schulleitungen sich die rechtliche Ahnungslosigkeit vieler KollegInnen zunutze machen und ganz schnell einknicken, wenn ihnen jemand gegenübertritt, der die Rechtslage kennt. Mitunter kann eine Rückfrage mit Verweis auf die genannten Paragraphen Wunder wirken. Sich als Schulleiter die Blöße zu geben, ggf. rechtswidrig gehandelt zu haben, ist sicherlich nicht in dessen Sinn.

    Ansonsten würde ich vorschlagen, Fragen dieser Art ggf. an die Rechtsabteilung der oberen Schulaufsicht zu richten.

  • ob es überhaupt die vermeintliche Unterlassungsaufforderung existiert. Der Schulleiter weicht die Frage ab. Wie ist das zu verstehen?

    Ich glaube nicht, dass du deine Schulleiterin in dem Punkt kontrollieren musst. Sie ist dir auch keine Rechenschaft schuldig. Dass man erwartet von der Schulleiterin zumindest eine grobe Sicht auf den Fall zu kriegen, dass man eine solche Weisung nachvollziehen kann ("Es ist im bisherigen E-Mail-Verkehr zu unangemessenen Äußerungen gekommen."), ist etwas anderes. Aber das Befolgen einer Weisung machte ich nicht von derlei Bedingungen abhängig.


    Mir kommt die Sache immer noch komisch vor. Unter den Schulleiterinnen, die ich kenne, wäre das sicher etwas anders gelaufen. Aber sei's drum: Wenn du rechtliche Bedenken bezgl. der Weisung hast, musst du sie remonstrieren. Wenn die Bedenken sich auf den Datenschutz beziehen, insbesondere, wenn du die im Detail nicht abschließend beurteilen kannst, solltest du die Datenschutzbeauftragte hinzuziehen.


    Im Gespräch mit der Schulleietrin bsit du ja offensichtlich schon. Insofern dürfte sie schon mitbekommen haben, dass du Bedenken hast. Ich stellte diese aber formal auf saubere Beine und ginge zur Schriftform über. Dann ist das nicht nur sauber dokumentiert. Bei sorgfältiger Formulierung kann man sich auch Missverständnisse ersparen.


    Wir haben hier übrigens schon von Fällen gehört, wo Schulleiterinnen Kolleginnen, die von unangemessener Kommunikation durch Eltern betroffen waren, haben im Regen stehen lassen oder sie gar ins Knie penetriert haben. Wenn hier so etwas vorläge (auch wenn wir's nicht wissen), fänd' ich's doch erfrischend, wenn die Schulleiterin das hier zur Chefinnen-Sache macht.

  • Fraglich ist aber, ob er mir die Unterlassungsaufforderung zeigen/geben wird.

    Dein Schulleiter muss sich vor dir garnicht rechtfertigen und dir auch keine Unterlagen zeigen.


    Ich finde das Ganze nicht gut, da es sich hier um eine dauerhafte Kontrolle der dienstlichen Kommunikation geht.

    Wie du das findest ist egal. Wenn du rechtliche Zweifel hast remonstriere.


    Leute, der Lehrer soll einfach der Mutter anrufen und fragen, was ist los. Was meints ihr?

    Das wird der Kollege selbst entscheiden können. Falls dieser Satz ausdrücken soll, dass du nicht der betroffene Kollege bist, lass dich nicht instrumentalisieren.


    Der Schulleiter will nur persönliche Gespräche und Terminvereinbarung über ihn. Was hat das zu bedeuten? Vielleicht will er sie persönlich treffen?

    Das wird es ganz bestimmt sein! :autsch:

    Wie war das im Eingangspost nochmal vonwegen ein Beteiligter verbreitet Gerüchte???

  • Wie du das findest ist egal.

    Nicht ganz. Das hat schon etwas mt der Stimmung und dem Stil der Zusammenarbeit in der Schule zu tun. Ändert aber nichts an der Rechtslage. Rechtliche Bedenken => Remonstration.


    Die Behebung der Mängel in der Kommunikation zwischen TE und Schulleiterin ist dann noch mal ein anderes Fass. Vielleicht sogar ein großes.

  • Solche Anmerkungen „egal, du sollst die Weisung nicht infrage stellen“ sind hier nicht angebracht. Der Lehrer leitete ohne sich zu fragen einige Jahre (!) lang die ihm adressierte E-Mails weiter, bis er merkte, dass hier irgendwas nicht stimmt. Es dauerte so lange, weil er die E-Mails mit üblichen Fragen von der besagten Frau nur gelegentlich bekam. Nicht gut ist insbesondere, dass sich dessen Kollege von falschen Gerüchten verleiten ließ, was auf den ahnungslosen Schüler ausgewirkt hat.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Schulleitungen sich die rechtliche Ahnungslosigkeit vieler KollegInnen zunutze machen und ganz schnell einknicken, wenn ihnen jemand gegenübertritt, der die Rechtslage kennt. Mitunter kann eine Rückfrage mit Verweis auf die genannten Paragraphen Wunder wirken. Sich als Schulleiter die Blöße zu geben, ggf. rechtswidrig gehandelt zu haben, ist sicherlich nicht in dessen Sinn.

    Ansonsten würde ich vorschlagen, Fragen dieser Art ggf. an die Rechtsabteilung der oberen Schulaufsicht zu richten.

    Sieht danach aus. Danke Bolzbold!


    @Moderator: Das Thema ist hier erledgit. Sie können das Thread schließen.

  • Solche Anmerkungen „egal, du sollst die Weisung nicht infrage stellen“ sind hier nicht angebracht.

    Das hat hier eigentlich auch keiner gesagt :weissnicht:

    Du wurdest auf deine Möglichkeiten hingewiesen.

  • Solche Anmerkungen „egal, du sollst die Weisung nicht infrage stellen“ sind hier nicht angebracht.

    Ich bitte um Entschuldigung, dass ich so etwas nicht geschrieben habe.


    Und die nachgeschobenen Ausführungen des TE erhellen die Sachlage für mich auch nicht. Insofern muss ich meine bisherigen Tipps revidieren und durch den folgenden ersetzen:


    Ich weiß nicht, worum es hier geht. Ich habe keine Ahnung, was man da machen soll.


    Und damit bin ich dann 'raus.

  • Ich würde der Mutter bei ihrer nächsten email schreiben: "Tut mir leid, Frau XY, auf Anweisung der SL leite ich Ihre Anfrage an Herrn/Fray SL weiter. Er/Sie wird zukünftig die Kommunikation führen"" Fertig.

    Genau so.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Es dürfte ja unwesentlich sein, ob es mich oder meinen Kollegen betrifft. Beide haben Bedenken.


    Das Thread ist meinerseits geschlossen. Schöne Woche allen!

    Der Zweifel bezog sich darauf, ob hier vielleicht das betroffene Elternteil schreibt.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

    Einmal editiert, zuletzt von laleona ()

  • Solche Anmerkungen „egal, du sollst die Weisung nicht infrage stellen“ sind hier nicht angebracht.

    Was hier angebracht ist entscheidet wer?


    Es dürfte ja unwesentlich sein, ob es mich oder meinen Kollegen betrifft. Beide haben Bedenken.

    Es ist aber nicht unwesentlich, ob es einen Kollegen oder eine Mutter betrifft. Dein ganzes Geschreibsel lässt hier offenbar alle zweifeln, ob du in deiner Eigenschaft als Lehrer fragst.

  • Es dürfte ja unwesentlich sein, ob es mich oder meinen Kollegen betrifft. Beide haben Bedenken.

    Ich finde deinen elliptischen Stil ziemlich befremdlich. Entweder das ist einfach nur stilistisch völlig verkorkst oder aber die wage gehaltenen Formulierungen sollen darüber hinwegtäuschen, dass du hier mindestens als betroffenes Elternteil formulierst, womöglich - angesichts deines Unverständnisses für naheliegende beamtenrechtliche Reaktionen- auch nur ein solches und keine Lehrkraft bist. Wenn dein Kollege Probleme hat, soll er hier selbst schreiben oder besser noch, sich von Gewerkschaft und PR beraten lassen in der Angelegenheit, sowie, bei begründeten rechtlichen Bedenken, gegen die dienstliche Weisung remonstrieren. Hätte er das tatsächlich "jahrelang" nicht gemacht, würde ich vermuten, dass an der Geschichte - abzüglich der Fama von Jahren - substantiell wenig dran wäre, anders würde sich so ein Versäumnis ja kaum erklären lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Tatsache, dass hier ein ziemlich banaler Sachverhalt "Wer beantwortet Emails einer Mutter- Lehrer oder Schulleiter" ziemlich kleinteilig zerlegt wird und man offensichtlich schon ziemlich genau weiß, welche Antworten man hören möchte, spricht jedenfalls für ein deutlich höheres Maß emotionaler Beteiligung an dem Vorgang, als es bei einem Fachlehrer in der Klasse normalerweise der Fall sein dürfte.


    Und die Weitergabe von Daten (inclusive Emails) ist innerhalb einer Behörde immer zulässig, sofern dies für dienstliche Belange notwendig ist.

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