Zweifel an der Weisung des Schulleiters

  • ich bin ja sonst auchn Datenschützer vor dem Herrn, aber wer bei einer Email nicht davon ausgeht, dass diese auch von anderen Personen, als der angeschriebenen, gelesen werden kann, hat m.E. das Medium nicht verstanden. Daher finde ich den von Thaimel vorgeschlagenen Nebensatz absolut sinnvoll.

    Die Weitergabe einer als vertraulich gekennzeichnete Email muss nach der Rechtsprechung (die ich dazu nach kurzer Suche gefunden habe) nicht grundsätzlich als rechtswidrig eingestuft werden. Darüber hinaus wäre mE zu klären, ob eine Bitte um eine Notenauskunft an einen Lehrer als Vertretung einer Behörde überhaupt wie eine vertrauliche persönliche Nachricht (wie zB ein Liebesbrief o.ä.) behandelt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von qchn () aus folgendem Grund: Halbsatz versgessen

  • Ich verstehe § 36 in der ersten Linie in Bezug auf die persönliche Verantwortung des Lehrers. Fakt ist, dass der Lehrer Bedenken in der Rechtsmäßigkeit der Anordnung hat bzw. ob es überhaupt die vermeintliche Unterlassungsaufforderung existiert. Der Schulleiter weicht die Frage ab. Wie ist das zu verstehen?

  • Verstehe ich es richtig:

    - Eine Mutter schreibt regelmäßig Mails mit unwichtigen Infos, die sie mit "persönlich" überschreibt.

    - Der Schulleiter verbreitet "Gerüchte" über diese Mutter.

    - Der Schulleiter weist an, alle Mails an ihn weiterzuleiten und nicht zu antworten, ohne Gründe zu nennen.


    Wenn der Schulleiter nicht paranoid ist oder sowas, wird er wohl seine Gründe haben. Wie schon geschrieben, remonstriere, wenn du dir nicht sicher bist, ob die Anweisung rechtens ist. Es klingt aber schon danach, als hätte es massive Probleme gegeben, von denen du nichts weißt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe immer nie, was du mit "Unterlassungsaufforderung" meinst.


    Ich glaube, der Hinweis an die Mutter, sich bitte nicht per Email mit den Lehrern in Verbindung zu setzen, ist keine "Unterlassungsaufforderung".

    Ebensowenig ist die Anweisung an euch rechtlich eine "Unterlassungsaufforderung".


    Wahrscheinlich weicht dein Schulleiter der Frage aus, weil er sich genauso wundert.


    kl. gr. frosch

  • Es klingt aber schon danach, als hätte es massive Probleme gegeben, von denen du nichts weißt.

    Das passt nicht, egal wie man es betrachtet. Wenn es massive Probleme gegeben wären und deshalb die Mutter aufgefordert würde keine E-Mails zu schreiben, würde sie ja auch keine mehr schreiben. Somit gab es keine solche Aufforderung und keine Gründe dafür. Die wenigen Emails, die der Lehrer über die Jahre verteilt bekommen hat, sind keine unwichtige Nachrichten, eher übliche Fragen der Eltern. Der Zweifel an der Anordnung kam zustande als der Schüler ihn fragte, warum er auf die Nachrichten seiner Mutter nicht antwortet.

  • enn es massive Probleme gegeben wären und deshalb die Mutter aufgefordert würde keine E-Mails zu schreiben, würde sie ja auch keine mehr schreiben. Somit gab es keine solche Aufforderung und keine Gründe dafür. Die wenigen Emails, die der Lehrer über die Jahre verteilt bekommen hat, sind keine unwichtige Nachrichten, eher übliche Fragen der Eltern.


    Das klingt in der Argumentation wenig stringent, eher recht chaotisch, was MICH zu dem Schluss führt, dass hier etwas nicht stimmt und man zu instrumentalisieren versucht.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    und deshalb die Mutter aufgefordert würde keine E-Mails zu schreiben, würde sie ja auch keine mehr schreiben. Somit gab es keine solche Aufforderung und keine Gründe dafür.

    Hä?
    Das ist ungefähr wie "Wenn es massive Probleme geben würde und man die Autofahrer gebeten hätte, nicht mit Alkohol im Blut zu fahren, würde ja auch kein Autofahrer alkoholisiert fahren. Somit gab es keine solche Aufforderung ...."

  • Der Schulleiter weicht die Frage ab. Wie ist das zu verstehen?

    Wenn nicht einer in dieser Konstellation einen gehörigen Schatten hat, muss es doch einen nachvollziehbaren Grund für das Verhalten geben. Aber egal, frage nicht nach dem Warum, das will er dir ja offenbar nicht sagen. Sondern sag ihm, dass du die Mails nur weiterleiten wirst, wenn du die Mutter davon in Kenntnis gesetzt hast. Alles andere möge er dir bitte schriftlich geben.

  • @frosch: Die Begründung des Schulleiters: „Ich habe die Frau XX dazu aufgefordert, E-Mails an die Lehrer zu unterlassen“ => nennt sich Unterlassungsaufforderung.


    Es gab anscheinend so etwas nicht. Die Kolleg*innen wüssten auch nicht über solche E-Mails.


    Websheriff: Wem wofür instrumentalisieren?


    @frosch: Was ist hier nicht verständlich? Würdest du an eine Person schreiben, wenn du aufgefordert wurdest, an diese Person nicht zu schreiben? So blöd sind die Eltern auch nicht.

  • Würdest du an eine Person schreiben, wenn du aufgefordert wurdest, an diese Person nicht zu schreiben? So blöd sind die Eltern auch nicht.


    Wenn diese Aufforderung von einem Dritten kommt, warum sollte ich der folgen?

    Warum sollte Kommunikation unterbunden werden?

    Sonderbar das Ganze!

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Würdest du an eine Person schreiben, wenn du aufgefordert wurdest, an diese Person nicht zu schreiben? So blöd sind die Eltern auch nicht.

    Kannst du dir auch vorstellen, dass nicht dein Chef sich komische Sachen ausdenkt, sondern sich die Mutter komisch verhält? Ist rein statistisch gesehen wahrscheinlicher. Also dass dein Chef ist wie immer und sich aus Gründen hier anders verhält, eine von 900 Müttern aber seltsame Dinge tut. Kollegen drohen, um mal ein Beispiel auszudenken. (Und Mails schreiben, obwohl sie gebeten wurde, Dinge mündlich zu klären.)


    Elternmäßig hab ich schon alles erlebt, z.B. den absolut haltlosen Vorwurf, ein Kollege habe eine Schülerin gegen ihren Willen länger dabehalten. Dass dich dein Schulleiter schützen will halte ich für wahrscheinlicher, als dass er derjenige ist, der spinnt.

  • @frosch: Die Begründung des Schulleiters: „Ich habe die Frau XX dazu

    Wie begründet der Schulleiter, dass er dir nicht die konkreten Gründe für seine Forderung nennt? Also wie erklärt er, dass er "nicht mit der Sprache herausrückt"?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    @frosch: Was ist hier nicht verständlich? Würdest du an eine Person schreiben, wenn du aufgefordert wurdest, an diese Person nicht zu schreiben? So blöd sind die Eltern auch nicht.

    Scheinbar doch.

    Zumindest ist deine Schlussfolgerung nicht zwingend logisch korrekt.

  • @samu:


    Mit einer statistischen Frage, wieviel Schulleiter und wieviel Eltern es gibt und was wahrscheinlicher ist, hat es rein nichts zu tun


    Dein Vorschlag mit Schriftlichkeit finde ich gut. Fraglich ist aber, ob er mir die Unterlassungsaufforderung zeigen/geben wird. Ich finde das Ganze nicht gut, da es sich hier um eine dauerhafte Kontrolle der dienstlichen Kommunikation geht.


    Mantik: Na, dass die Mutter viele E-Mails geschrieben hätte und für ihren Sohn nur die besten Noten haben möchte. Aber keiner kann das bestätigen, selbst die Stufenleiter*innen nicht. Die Letzteren wissen sogar über die Unterlassungsaufforderung nicht. Auch deshalb fragt sich der betroffene Lehrer, warum er und paar andere Kolleg*innen.


    @frosch: Das ist ein logischer Gedanke jeden rational denkenden Menschen, nicht schreiben, wenn es vom Gegenüber nicht gewollt oder gar untersagt ist.


    Leute, der Lehrer soll einfach der Mutter anrufen und fragen, was ist los. Was meints ihr?


    Hm, das geht auch wohl nicht. Der Schulleiter will nur persönliche Gespräche und Terminvereinbarung über ihn. Was hat das zu bedeuten? Vielleicht will er sie persönlich treffen? :verliebt:

  • Also, markus20, mal ehrlich: Deine Argumentation wirkt wenig professionell, sogar wenn ich an MEINE KuK denke.

    Weiteres trau ich mich hier nicht zu äußern.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Langsam wird’s komisch. Auch deine Formulierungen.


    Wer von den Beteiligten bist du denn jetzt und was willst du eigentlich?

    Als betroffener Kollege: Anweisung vom SL schriftlich fordern, sonst ignorieren, wenn du das für richtig hältst.

    Als Mutter: Gespräch mit SL und mindestens einer KollegIn zur Klärung führen.


    Ich meine natürlich markus20

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    @frosch: Das ist ein logischer Gedanke jeden rational denkenden Menschen, nicht schreiben, wenn es vom Gegenüber nicht gewollt oder gar untersagt ist.

    Untersagt hat es der Schulleiter, die Mutter schreibt aber an die Lehrer.

    Also hat es ihr Gegenüber gar nicht untersagt.


    Aber ich muss auch zugeben, dass ich inzwischen etwas irritiert bin von dem, was du schreibst. Daher klinke ich mich aus.


    Kl.gr.Frosch


    Ach ja, mein üblicher Hinweis noch, wenn sich jemand hier über Kollegen oder Vorgesetze beschwert: Bist Du Dir sicher, dass Dein Schulleiter hier nicht auch mitliest?

  • Websheriff: Wolltest du nicht sagen, „wen wofür instrumentalisieren“. Sorry, Mann, von dir habe ich bisher nichts inhaltlich hilfreiches gehört.


    @ Marie: Siehe oben die Antwort an ‚samu‘. Bedenken, ob eine rechtmäßige Unterlassungsaufforderung überhaupt existiert bleibt dennoch. Und das ist nicht vereinbar mit para 36.

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