ich bin ja sonst auchn Datenschützer vor dem Herrn, aber wer bei einer Email nicht davon ausgeht, dass diese auch von anderen Personen, als der angeschriebenen, gelesen werden kann, hat m.E. das Medium nicht verstanden. Daher finde ich den von Thaimel vorgeschlagenen Nebensatz absolut sinnvoll.
Die Weitergabe einer als vertraulich gekennzeichnete Email muss nach der Rechtsprechung (die ich dazu nach kurzer Suche gefunden habe) nicht grundsätzlich als rechtswidrig eingestuft werden. Darüber hinaus wäre mE zu klären, ob eine Bitte um eine Notenauskunft an einen Lehrer als Vertretung einer Behörde überhaupt wie eine vertrauliche persönliche Nachricht (wie zB ein Liebesbrief o.ä.) behandelt wird.