Eine Frage zum Thema Anzahl an Noten.
Das wird für die erfahrenen Lehrer/Lehrerinnen von euch sicherlich offensichtlich sein, aber irgendwie kann ich nicht herausfinden wie es ums Thema Anzahl von Noten pro SuS in einer Klasse steht. Es gibt für Bayern eine Realschulordnung in der die Mindestanzahl an Noten angegeben ist, aber mir ist nicht klar, was das für einzelne SuS bedeutet. Konkret, muss jeder SuS in einer Klasse genausoviele Noten in dem selben Fach haben wie jede oder jeder andere SuS?
Angenommen ich schreibe in einem Schuljahr 4 Schulaufgaben, mache 2 Unterrichtsmitarbeitsnoten (wie viele Mitarbeitsnoten pro Halbjahr sind eigentlich normal oder erlaubt?), schreibe 4 Stegreifaufgaben und 2 Ausfragen pro Person. Wenn jemand nun bei einer Stegreifaufgabe gefehlt hat, muss ich diese dann extra ausfragen oder eine extra Mitarbeitsnote geben, sodass sie gleich viele Noten wie alle anderen hat? Umgekehrt, angenommen eine Person will zusätzlich ein Referat halten, sodass nur sie eine Note mehr als alle anderen hätte, wäre das überhaupt zulässig?
Sind bestimmt totale Anfängerfragen, aber der Username sollte so einiges erklären.